Hallo,
meine Frau (peruanische Staatsbürgerin) studiert inzwischen und mußte seinerzeit ihre Deutschkurse bis hin zum TestDaF Zertifikat außerhalb der Uni machen. Hierfür fielen natürlich einige Kosten an. Die Kurse auf Mittelstufenniveau, die ZMP und den TestDaF Zertifikatskurs sowie die Prüfung selbst setzte ich daher für unsere Einkommensteuererklärung 2006 als vorweggenommene Werbungskosten an. Dies wurde leider nicht anerkannt. Mittlerweile hatte ich bereits längere Diskussion mit dem Finanzamt, welches mich auf damals noch offene Verfahren (beides Revisionsverfahren) hinwies, die inzwischen vom Bundesfinanzhof mit einem in meinem Augen mehr als fragwürdigem Urteil abgeschlossen wurden. In beiden Fällen wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit verneint und es wurde zu Ungunsten der betroffenen Steuerzahler entschieden. So war es dann auch in unserem Fall. Mein Einspruch wurde abgewiesen. Der SB wollte nicht den Zusammenhang zwischen Studiumsbeginn und vorherige Kurse sehen, trotz ausführlicher schriftlicher Begründung. Mit dieser Haltung der Behörde möchte ich mich nun nicht so ohne weiteres zufriedengeben.
Die beiden Verfahren sind BFH VI R 14/04 (Entscheidung am 15.03.2007) und BFH VI R 72/06 (NV) vom 05.07.2007. Im ersten Fall ging es um eine thailändische und mit einem Deutschen verheiratete Frau, die eine Berufsausbildung nicht beginnen konnte, weil ihr Deutsch zu schlecht war und daher Kurse besuchte und diese ansetzte. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht und es kam zu einer Klage vor dem FG Rheinland-Pfalz. Dieses Verfahren wurde zugunsten des Ehepaares entschieden. In der Urteilsbegründung wurde hinreichend belegt, daß nicht nur eine unerhebliche berufliche Veranlassung vorliegt. Dagegen legte das FA Revision ein und es kam dem entsprechenden Urteil, in wessen Begründung es hieß, daß das private Anliegen überwiege, da die Deutschkurse einem Ausländer in erster Linie dabei helfen, sich im (deutschsprachigen) Alltag zurechtzufinden. Dies kann man zwar nicht von der Hand weisen, allerdings stellt sich die Frage, wieso man als Deutscher in vielen Fällen ohne weiteres seine Fremdsprachenkurse als beruflich ansetzen kann, beispielsweise bei Annahme einer Arbeit in einem europäischen Nachbarland.
Das zweite Verfahren drehte sich um eine Frau aus Kasachstan, die nach Übersiedlung nach Deutschland, damit ihre bisherige Ausbildung auch hier anerkannt wird, hier weiter studieren muß und hierfür erst einmal viel Geld für entsprechende Deutsch-Vorbereitungskurse auszugeben hat.
Inzwischen habe ich eine weitere Quelle gefunden:
http://www.der-betrieb.de/psdb/fn/db/sfn/bp/SH/0/cn/doc/bstruc/113/bt/0/ID/07172...Zitat:
"Dieser Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip wird kritisiert: Das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) und das Diskriminierungs- und Beschränkungsverbot der Grundfreiheiten des EG-Vertrags fordern die Abzugsfähigkeit."
Ich muß dazu sagen, daß ich mich vom Finanzamt diskriminiert behandelt fühle gegenüber Deutschen, die Sprachkurse absetzen können. Immerhin steht in Artikel 3
GG folgendes:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gesammelt? Ich verstehe das Gebahren der Finanzbeamten nicht, überall wird von Integration, besseren beruflichen Chancen usw. geredet, aber wenn man gleiches Recht verlangt wie andere, wird man wirsch abgewiesen. Meines Erachtens nach gilt das Grundgesetz nicht nur für Deutsche, auch hier lebende Ausländer oder? Glaubt Ihr, es gibt einen aussichtsreichen Weg, sein Recht zu bekommen und diese Ungleichbehandlung anzuprangern?
Die Begründung, Deutsch sei die Landessprache und daher sei dies keine Fremdsprache, kann ich nicht als befriedigend betrachten. Wir haben einen gemeinsamen Bevölkerungs- und Wirtschaftsraum, viele politische und gesetzgebende Entscheidungen werden auf EU-Ebene getroffen, aber ausgerechnet, wenn es darum geht, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, soll alles ein Alleingang sein?
Viele Grüße
Thomas