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Verfahrensdauer Visum FZF in meinem Fall (Gelesen: 4.509 mal)
sebkos
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08.05.2008 um 11:20:20
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Dauer der Visumsbearbeitung bei der FZF. Da mein Fall relativ spezifisch ist, bringen mir die anderen Posts in diesem Forum nicht viel. Deswegen wäre ich froh, wenn ich eine Einschätzung zu meinem Fall kriege:

Ich möchte bald meine Freundin heiraten. Sie ist äthiopische Staatsangehörige und lebt in den USA. Dort ist sie noch verheiratet. Geheiratet hat sie in Äthiopien und in den USA haben sie die Ehe natürlich zewcks Visum anerkennen lassen.

Uns schweben zwei verschiedene Möglichkeiten vor:
Die von uns bevorzugte ist, dass sie sich in den USA scheiden lässt, wir in Äthiopien heiraten und den Visaantrag auch in Äthiopien stellen. Diese Alternative käme nur in Frage, wenn die Bearbeitungsdauer nicht allzu lang ist.

Die zweite Alternative ist, dass wir in den USA heiraten und dort den Visaantrag stellen. Dann könnte sie wenigstens in der Bearbeitungszeit weiterarbeiten.

Wie ich gelesen habe, ist die Verfahrensdauer im wesentlichen durch die Legalisation von notwendigen Dokumenten bestimmt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass sie beim Visumsantrag sowohl den Scheidungsnachweis nach äthiopischen Recht als auch nach amerikanischem Recht vorlegen muss? Wie lange dürfte die Bearbeitung dauern, besonders im Hinblick auf:
a) dass die Legalisierung von Dokumenten aus Äthiopien wohl generell recht lange dauern dürfte und
b) dass Nachweise aus zwei verschiedenen Ländern erbracht werden müssen?

Ich weiss, dass es sich vermutlich nur schwer sagen lässt, aber über Schätzungen wäre ich dankbar. (Schätzungen natürlich unter der Annahme, dass im Visumsantrag gleich alle notwendigen Dokumente beigefügt sind und nicht nachträglich noch irgendwelche Dokumente bzw. Nachweise erbracht werden müssen).

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

MfG Sebastian
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Antwort #1 - 08.05.2008 um 12:27:05
 
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 11:20:20:
Ich weiss, dass es sich vermutlich nur schwer sagen lässt, aber über Schätzungen wäre ich dankbar.

Das ist nur sehr schmeichelhaft ausgedrückt. Bei dieser Komplexität ist es nicht ansatzweise möglich eine ungfähre Schätzung abzugeben. Wenn ich die Fälle im Kopf habe, wo es nur um eine Heirat im Ausland mit anschließender FZF ging, und dann lese, dass mancher schon seit Jahren um sein Visum kämpft, ist dein Fall noch etwas komplexer zu sehen.

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 11:20:20:
Die von uns bevorzugte ist, dass sie sich in den USA scheiden lässt, wir in Äthiopien heiraten und den Visaantrag auch in Äthiopien stellen.  

Der Antrag der FZF ist bei der Botschaft zu stellen, wo der Ausländer seinen regelmäßigen Aufenthalt hat. Somit dürfte diese Möglichkeit, die FZF in Äthiopien zu stellen, nicht gegeben sein.

trixie
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« Zuletzt geändert: 08.05.2008 um 12:39:33 von trixie »  
 
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sebkos
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Antwort #2 - 08.05.2008 um 12:58:27
 
Ja aber wenn mein Antrag korrekt ist mit allen notwendigen Unterlagen wie GI-Zertifikat usw...., dann muss ich doch nicht darum kämpfen, dass sie das Visum bekommt, oder?
Oder bin ich da zu blauäugig?

Wie würde der Prozess bei mir aussehen. Müsste ich die äthiopische Scheidungsurkunde beim Konsulat in den USA einreichen und die würden das Dokument zur deutschen Botschaft in Äthiopien schicken, damit die das legalisieren und dann wieder zurückschicken?

Ich verstehe nicht warum die Bearbeitungsdauer so lange ist. Müsste das nicht in drei Monaten zu schaffen sein?
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Antwort #3 - 08.05.2008 um 13:03:35
 
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 12:58:27:
äthiopische Scheidungsurkunde 

Ich dachtesebkos schrieb am 08.05.2008 um 11:20:20:
dass sie sich in den USA scheiden lässt
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Antwort #4 - 08.05.2008 um 13:10:43
 
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 12:58:27:
Müsste das nicht in drei Monaten zu schaffen sein?

Wie sollte das möglich sein, wenn du hier schreibst:
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 11:20:20:
dass sie sich in den USA scheiden lässt,  

... und ohne Scheidung keine neue Heirat. U.U. muss bei der Scheidung noch eine Rechtsmittelfrist beachtet werden. Die Scheidung müßte erst in Äthiopien anerkannt werden, da sie dort noch als verheiratet gilt.

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 12:58:27:
Oder bin ich da zu blauäugig?  

Wenn du es nicht schon von Geburt an bist, dann hast jetzt eine zweite Augefarbe.  Laut lachend

Vielleicht kann euch Karl-Heinz Böhm mehr Infos dazu geben.  Zwinkernd

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Antwort #5 - 08.05.2008 um 13:27:29
 
Ja, aber was macht es für einen Unterschied, ob sie sich in den USA scheiden lässt und die Scheidung in Äthiopien anerkennen lässt oder ob sie sich in Äthiopien scheiden lässt und die Scheidung in den USA anerkennen lässt?

Warum würde das alles so deutlich länger dauern? Die ganzen äthiopischen Unterlagen müssten in Äthiopien legalisiert werden, die amerikanische Scheidungsurkunde in den USA. Wird sowas nicht zeitgleich gemacht?

Trixie, ich habe noch nie was von Rechtsmittelfrist gehört. Bedeutet das, dass sie unter Umständen erst nach einer Frist von sagen wir eingen Monaten wieder heiraten könnte?

Ich verliere hier langsam den Mut. krieg hier irgendwie das Gefühl, dass es fast aussichtslos ist....
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Antwort #6 - 08.05.2008 um 13:45:48
 
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 13:27:29:
Ja, aber was macht es für einen Unterschied, ob sie sich in den USA scheiden lässt und die Scheidung in Äthiopien anerkennen lässt oder ob sie sich in Äthiopien scheiden lässt und die Scheidung in den USA anerkennen lässt?  

Es geht nicht darum, welchen Unterschied es macht, sondern welches Gericht an welchem Ort für die Scheidung zuständig ist. Da eine Scheidung i.d.R. immer zwei Personen umfasst  Zwinkernd besteht u. U. kein Wahlrecht. Dazu sollte deine Freundin einen amerikanischen Familienanwalt befragen. Ich kenne das amerikanische bzw. äthiopische Familienrecht nicht.

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 13:27:29:
Trixie, ich habe noch nie was von Rechtsmittelfrist gehört.

Nun ja, irgendwann ist immer das erste Mal.  Zwinkernd

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 13:27:29:
Bedeutet das, dass sie unter Umständen erst nach einer Frist von sagen wir eingen Monaten wieder heiraten könnte?  

Wenn ich vom deutschen Familienrecht ausgehe, ist eine Scheidung - ohne Rechtsmittelfrist - erst einem Monat nach Zustellung des Scheidungsurteils rechtskräftig.

Wie es in den Staaten oder in Äthiopien der Fall ist, keine Ahnung.

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 13:27:29:
Ich verliere hier langsam den Mut.

Das sollte aber nicht der Fall sein; die Liebe sollte das schon aushalten.

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 13:27:29:
krieg hier irgendwie das Gefühl, dass es fast aussichtslos ist....  

... solange sie noch nicht geschieden ist, auf alle Fälle.  Zwinkernd

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Antwort #7 - 08.05.2008 um 14:15:42
 
sebkos, Ihr müsst
1) die bestehende Vorehe Deiner Freundin geschieden bekommen
2) selbst eine Ehe schließen
3) das Visumverfahren durchlaufen.
Grundsätzlich in dieser Reihenfolge. Das dauert natürlich alles seine Zeit, egal was wo gemacht wird.

Ob 1) eher in USA oder Äthopien durchgeführt werden sollte, kann ich mangels Kenntnissen des äthiopischen Prozess- und Internationalen Privatrechts nicht abschließend beurteilen. Geh aber mal davon aus, dass es bei zwei in den USA aufhältigen Personen grundsätzlich einfacher sein wird, deren Ehe auch in den USA zu scheiden. Das hätte den Vorteil, dass für die Durchführung von 2) der Papierkrieg nicht sehr intensiv ausfällt und dann auch im Rahmen von 3) auf das US-Scheidungsurteil nur eine Apostille benötigt wird (keine Legalisation). Ein (allerdings geringfügier) Zeitverlust kann sich ergeben, wenn die deutsche Auslandsvertretung darauf besteht, das Feststellungsverfahren (Art. 7 FamRÄndG) durchzuführen. Dieses ist entbehrlich, wenn ihr jetziger Mann Äthiopier ist und die Vorehe dort geschieden wird.

Grundsätzlich ist es auch möglich, 2) und 3) zu vertauschen und erst in Deutschland zu heiraten. Dann muss aber das Befreiungsverfahren (1309 Abs. 2 BGB) durchgeführt werden, weil Äthiopien keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt. Das kann auch dauern und erfordert möglicherweise die Vorlage von mehr Urkunden aus Äthiopien als im Rahmen einer Eheschließung in den USA und beim anschließenden Visumantrag verlangt werden.

Insgesamt würde ich es für sinnvoll halten, den Umfang äthiopischer Urkunden und die Zahl in Äthiopien verwirklichter Tatbestände in dieser ganzen "Operation" so gering wie möglich zu halten.
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Antwort #8 - 08.05.2008 um 16:40:47
 
Hallo,

danke für die hilfreichen Antworten.

Tapir, wir werden dann wohl den Ratschlag befolgen, die Anzahl der äthiopischen Dokumente so gering wie möglich zu halten und in den USA heiraten und den Antrag stellen.

Aber kann mir irgendjemand zumindest einen kleinen Hinweis geben auf die mögliche Bearbeitungszeit? Es muss doch irgendjemand geben, der einen in etwa vergleichbaren Fall kennt, oder?
Was schätzt ihr?

Oder weiss zumindest irgendwer, ob die Bearbeitungszeiten folgender Behörden/Botschaften schnell oder langsam sind:
ABH Köln
Generalkonsulate in USA
Deutsche Botschaft Äthiopien (zwecks Legalisierung)

Danke für eure Antworten,

Sebastian
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Antwort #9 - 08.05.2008 um 17:12:06
 
Für relativ einfache Dinge war das Konsulat in Boston nach meiner Erfahrung immer extrem schnell. Aber da ging es um Besuchsvisa... Keine Ahnung, ob man daraus generelle Schlüsse auf die Arbeitsgeschwindigkeit ziehen kann.
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Antwort #10 - 08.05.2008 um 18:41:28
 
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 16:40:47:
Es muss doch irgendjemand geben, der einen in etwa vergleichbaren Fall kennt, oder?  

Du gibst dir doch hierzu die Antwort fast schon selber:
sebkos schrieb am 08.05.2008 um 11:20:20:
Da mein Fall relativ spezifisch ist, bringen mir die anderen Posts in diesem Forum nicht viel.

Wenn du bisher nichts gefunden hast, wird es wohl keinen geben, der in einer ähnlichen Situation Probleme gehabt hat. Und an einen Fall aus Äthiopien kann ich mich in den letzten 12 Monaten nur an einen erinnern; da ging es aber um eine andere Sache.

sebkos schrieb am 08.05.2008 um 16:40:47:
Aber kann mir irgendjemand zumindest einen kleinen Hinweis geben auf die mögliche Bearbeitungszeit?  

Es wird auch daran liegen, wie schnell deine Frau Deutschkenntnisse erworben hat, sofern noch nicht vorhanden.

Hier sind drei verschiedene Länder aus drei verschiedenen Kontinenten im Spiel, davon zählt m. W. nach Äthiopien zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen, wo die Deutsche Botschaft keine Urkunden mehr legasisiert, sondern nur noch über ein Amtshilfeverfahren prüft. Meine gedankliche Zeitschätzung will ich hier nicht weiter geben, da alles reine Spekulation ist.

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Antwort #11 - 08.05.2008 um 18:46:26
 
trixie schrieb am 08.05.2008 um 18:41:28:
wo die Deutsche Botschaft keine Urkunden mehr legasisiert


http://www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/04/Konsularischer__Serv... und die Liste hier auf Seite 16 sagen was anderes.
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Antwort #12 - 08.05.2008 um 19:11:09
 
@ tapir

Danke für den Hinweis.

Da spart sich der TS eine Menge Zeit, nachdem die Urkunden in Äthiopien von der Deutschen Botschaft legalisiert werden. Somit ist der letzte Absatz aus meinem Post # 10 nicht richtig. Den darfst du somit als nicht geschrieben betrachten.  Zwinkernd

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Antwort #13 - 08.05.2008 um 19:14:11
 
Trotzdem geht die Apostille noch rasanter...
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Antwort #14 - 08.05.2008 um 19:44:42
 
Wie lange dauert es?
Du möchtest wissen wie lange die Bearbeitung eines FzF Visas in den USA dauert?

Allgemein geantwortet irgendwo zwischen sofort (mit Vorabzustimmung der ABH) und unendlich.

Sorry, dies kann Dir hier niemand sagen, da niemand den Antrag und die den Antrag begründenden Unterlagen kennt.
Ein weiterer Punkt, bitte erstmal Scheidung abwickeln, Scheidung rechtskräftig werden lassen falls erforderlich Scheidung anerkennenlassen und heiraten.
Erst nach der Heirat, wenn du eine Heiratsurkunde vorlegen kannst, kannst Du auch das FzF Visa auf Ehegattennachzug beantragen.
Unter solchen Umständen ist es eigentlich wirklich müßig die Zeitfrage zu diskutieren, wielange brauchst Sie für die Scheidung oder Ihr beide für die Heirat?

Den Deutschtest kann Deine Frau bei einen der vielen Goethe Institute in den USA machen,
so das sie Nachweis der Sprachkenntnisse oder die einen Ausnahmetatbestand belegen können
bei Antragstellung vorlegen kann.

Die deutsche ABH wird bei dem Visaantrag beteiligt und muss der Visaerteilung zustimmen, dazu wird der ABH ein Antragsdoppel  übersandt. dies erfolgt auf dem Kurierweg via Auswärtigen Amt und BVA Köln.
Bitte beachte viele Auslandsvertretungen haben nur noch alle 2 Wochen Kurierausgang.

Scheidung und Heirat dürfte komplizierter und zeitaufwendiger als das erforderliche Visaverfahren sein.

Auf den Webseiten der deutschen AV in den USA
siehe www.germany-info.org
oder www.germanyinfo.org

findest Du viele Info zur Legalisation von Urkunden, besser den apostillenverfahren in den USA,
zu Visa und Visaverfahren ja und auch zur Heirat in den USA und erforderlichen Unterlagen.
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