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Verfahrensdauer Visum FZF in meinem Fall (Gelesen: 4.514 mal)
sebkos
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Antwort #15 - 09.05.2008 um 09:39:05
 
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Dieses Forum ist wirklich eine große Hilfe.

Zitat:
Ein weiterer Punkt, bitte erstmal Scheidung abwickeln, Scheidung rechtskräftig werden lassen falls erforderlich Scheidung anerkennenlassen und heiraten.

Inwiefern die Scheidung "anerkennen lassen"? Von den deutschen Behörden? Wenn sie sich geschieden hat, muss dann sowohl die Scheidungsurkunde in Amerika per Apostille als auch die Scheidungsurkunde per äthiopischem Gesetz legalisiert werden?

Dann habe ich noch eine Frage: Ist das Zertifikat "A1" nur eine gewisse Zeit gültig? Ich will vermeiden, dass sie die Prüfung ablegt, die nachfolgende Scheidung und Hochzeit aber eine so lange Zeit in Anspruch nehmen, dass von der Botschaft bzw. ABH ein aktuelles Zertifikat verlangt wird und sie dann abermals die Prüfung machen muss.

Danke,
Sebastian
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trixie
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Antwort #16 - 09.05.2008 um 10:15:41
 
sebkos schrieb am 09.05.2008 um 09:39:05:
Ist das Zertifikat "A1" nur eine gewisse Zeit gültig?  

Trotz des A1 Zertifikates kann die Botschaft die Sprachkenntnisse prüfen, mit den ihr zustehenden Möglichkeiten. Es geht ja nicht um das Stück Papier, das aussagt, dass man irgendwann einmal diese Kenntnisse hatte, sondern darum, dass man zum Antragszeitpunkt Deutschkenntnisse besitzen muss.

trixie
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tapir
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Antwort #17 - 09.05.2008 um 11:06:57
 
sebkos schrieb am 09.05.2008 um 09:39:05:
Inwiefern die Scheidung "anerkennen lassen"? Von den deutschen Behörden? 

Nach Art. 7 Abs. 1 FamRÄndG ist grundsätzlich erforderlich, dass Du bei der Landesjustizverwaltung die Feststellung beantragst, dass die Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen.

sebkos schrieb am 09.05.2008 um 09:39:05:
Wenn sie sich geschieden hat, muss dann sowohl die Scheidungsurkunde in Amerika per Apostille als auch die Scheidungsurkunde per äthiopischem Gesetz legalisiert werden?

Eine US-Urkunde bedarf zur Verwendung in Deutschland nur einer Apostille, wer dafür zuständig ist, ist von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden. Irgendwo auf www.state.gov habe ich vor ein paar Monaten mal eine hilfreiche Übersicht mit den Zuständigkeiten gefunden. Eine Apostille bedeutet Befreiung von der Legalisation durch die deutschen Behörden. Eine Legalisierung durch Äthiopien ist nur erforderlich, wenn Du mit der Urkunde in Äthiopien irgendwas anfangen willst. Wenn Du bspw. in Äthiopien heiraten willst, musst Du vermutlich die US-Urkunde in Äthiopien legalisieren lassen. Und auch wenn Du in Deutschland heiraten willst, kann der Umweg über eine äthiopische Legalisation im Rahmen des Verfahrens zur Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sein. Daher ja mein Rat, möglichst viel in den USA zu machen! Das scheint dokumententechnisch der einfachste Weg.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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wolferhard
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Antwort #18 - 07.06.2008 um 19:13:35
 
Eine Ehe gilt sofort rechtskräftig geschieden, wenn beide Parteien, in Anwesenheit Ihrer Anwälte, vor Gericht auf Rechtsmittel verzichten!
Meine vorherige Ehe war somit innerhalb von 15 Minuten rechtskräftig geschieden! Deutsches Recht!
Anmerkung: Die Ehe wurde in Dänemark geschlossen , Sie Polin ich Deutscher.
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