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Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert (Gelesen: 12.549 mal)
dingenskirschen
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Antwort #30 - 02.06.2008 um 22:16:46
 
Hm, aber warum vereinbaren die denn keinen Termin, ich meine, die bestellen uns doch her? Wir wollten nen schriftlichen Bescheid, erhielten nun dieses Schreiben und müssen dann wieder ewig warten. Naja, wahrscheinlich hat mich auch die Art und Weise etwas irritiert, es wurde in Großbuchstaben und mit Ausrufezeichen auf die Wartemarke verwiesen  Augenrollen
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ChicaLoca
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Antwort #31 - 03.06.2008 um 08:21:04
 
warum rufst DU dann nicht einfach bei der ABH an und vereinbarst einen Termin ?
ich vermute mal, dass der Aufdruck in Großbuchstaben etc. wohl standardmäßig auf jedem Schreiben dieser ABH steht
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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dingenskirschen
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Antwort #32 - 03.06.2008 um 08:34:42
 
Wir fahren jetzt einfach hin, und schauen, was passiert  Smiley

Kann natürlich sein, dass es so Standard ist.
Ich selbst hatte da, ehrlich gesagt, gar nicht so drauf geachtet, aber meine Freundin, die in einem Amt mit Kundenkontakt arbeitet, fand das überhaupt nicht gut.

Naja, wird schon werden...


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dingenskirschen
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Antwort #33 - 03.06.2008 um 17:56:37
 
So, dann will ich mal eben berichten, wir wurden tatsächlich dorthin bestellt, damit der Sachbearbeiter uns mitteilen konnte, dass wir wieder keine unbefristete NE erhalten würden, weil der Vertrag blablabla, eben alles, was er uns beim letzten Mal auch schon sagte.

Natürlich könnten wir den Antrag gern nochmal stellen und auf schriftlicher Ablehnung bestehen. Wenn wir dann gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegten, würde die Bearbeitung aber mindesten ein 3/4 Jahr dauern und das würde sich ja gar nicht rechnen, da wir ja ab Oktober Chance auf unbefristet hätten.

Da wir aber leider bei jeden Antrag ein neues Argument gegen die Bewilligung hören, haben wir das jetzt so gemacht, Bescheid soll uns die Tage zugehen.

Was meint ihr dazu? Warum haben die uns nochmal kommen lassen, das hätten sie uns auch schriftlich mitteilen können, wollten sie die schriftliche Ablehnung umgehen?

LG
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Mick
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Antwort #34 - 03.06.2008 um 18:00:08
 
dingenskirschen schrieb am 03.06.2008 um 17:56:37:
Was meint ihr dazu? Warum haben die uns nochmal kommen lassen, das hätten sie uns auch schriftlich mitteilen können, wollten sie die schriftliche Ablehnung umgehen? 

Hi,
kann schon sein, habe aber gerade meine
Glaskugel verlegt...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Reni
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Antwort #35 - 03.06.2008 um 19:52:49
 
dingenskirschen schrieb am 03.06.2008 um 17:56:37:
Was meint ihr dazu? Warum haben die uns nochmal kommen lassen, das hätten sie uns auch schriftlich mitteilen können, wollten sie die schriftliche Ablehnung umgehen? 


Kommt mir bekannt vor. Die ABH ist auf der sicheren Seite, wenn ein Antrag nicht gestellt oder zurückgezogen wird - dann kann ja kein Rechtsmittel eingelegt werden. Ich bin auf das Ergebnis gespannt, angefangen von der schriftlichen Begründung für die Ablehnung.
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dingenskirschen
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Antwort #36 - 03.06.2008 um 20:53:24
 
Ja, gespannt bin ich auch.
Es wurde uns mehrmals versichert, dass es sich bei der Entscheidung um Ermessenssache handeln würde, welche völlig legitim und in dieser speziellen Behörde so abgesprochen wäre. Nur, wenn es alle Ermessensache ist, was hätten wir für eine Handhabe?


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Antwort #37 - 04.06.2008 um 07:36:23
 
dingenskirschen schrieb am 03.06.2008 um 20:53:24:
Nur, wenn es alle Ermessensache ist, was hätten wir für eine Handhabe?  


Im Rahmen eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens überprüfen zu lassen, ob die Behörde ihr Ermessen korrekt ausgeübt hat. Wird im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens festgestellt, dass die Behörde ermessensfehlerhaft gehandelt hat, wird sie in der Folge darauf verwiesen werden, ihr Ermessen korrekt auszuüben, d.h., letztlich unter Beachtung dessen in der Sache neu entscheiden müssen.

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Antwort #38 - 16.06.2008 um 13:41:07
 
So, ich hol den Strang mal wieder hoch - es gibt Neuigkeiten. Wir haben ein Schreiben von der AB erhalten, in dem wir um Stellungnahme gebeten werden.
Laut Schreiben wird beabsichtigt, den Antrag auf Niederlassungserlaubnis abzulehnen, da keine positive Prognose gestellt werden kann, bevor mein Mann nicht ein Jahr dauerhaft beschäftigt war. Ohne positive Prognose keine NE.

Jetzt haben wir bis zum 20.06.08 Zeit, uns dazu zu äußern, danach wird ein Bescheid ergehen. Tja, was nun, das war ja alles bekannt, was sollen wir da noch zu sagen?


LG
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Antwort #39 - 16.06.2008 um 20:02:00
 
dingenskirschen schrieb am 16.06.2008 um 13:41:07:
Tja, was nun, das war ja alles bekannt, was sollen wir da noch zu sagen? 


Gute Frage  unentschlossen  - Eigentlich könnt ihr nur noch mal auf die Tatsache eines bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrages, bereits "überstandene Probezeit und nachgewiesen ausreichendes Einkommen abstellen. - Damit sind IMHO alle Voraussetzungen gegeben zu belegen, dass die LU - Sicherung nicht nur vorübergehend gewährleistet erscheint. - Was sollte nach einem Jahr sicherer sein als jetzt???

Nirgendwo gibt es eine rechtliche Grundlage, die das Abwarten von einem Jahr Tätigkeit vorschreibt.  - Ich persönlich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Sichtweise bzw. die Art und Weise der Beurteilung des Sachverhalts durch die ABH letztlich nicht haltbar ist.

Ansonsten bleibt alles was hier schon gesagt wurde bestehen, dingenskirschen - wenn die ABH wirklich auch nach Eurer Stellungnahme ablehnt, wäre die Begründung überaus interessant ...

Wünsche Dir/Euch ungeachtet aller Wirren alles Gute!

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Antwort #40 - 18.06.2008 um 14:25:07
 
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