dingenskirschen schrieb am 16.06.2008 um 13:41:07:Tja, was nun, das war ja alles bekannt, was sollen wir da noch zu sagen?
Gute Frage
- Eigentlich könnt ihr nur noch mal auf die Tatsache eines bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrages, bereits "überstandene Probezeit und nachgewiesen ausreichendes Einkommen abstellen. - Damit sind
IMHO alle Voraussetzungen gegeben zu belegen, dass die
LU - Sicherung nicht nur vorübergehend gewährleistet erscheint. - Was sollte nach einem Jahr sicherer sein als jetzt???
Nirgendwo gibt es eine rechtliche Grundlage, die das Abwarten von einem Jahr Tätigkeit vorschreibt. - Ich persönlich bin nach wie vor der Auffassung, dass die Sichtweise bzw. die Art und Weise der Beurteilung des Sachverhalts durch die
ABH letztlich nicht haltbar ist.
Ansonsten bleibt alles was hier schon gesagt wurde bestehen, dingenskirschen - wenn die
ABH wirklich auch nach Eurer Stellungnahme ablehnt, wäre die Begründung überaus interessant ...
Wünsche Dir/Euch ungeachtet aller Wirren alles Gute!
=schweitzer=