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Niederlassungserlaubnis wird immer wieder verweigert (Gelesen: 12.544 mal)
dingenskirschen
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07.05.2008 um 12:07:29
 
Halli Hallo,
ich habe mal eine Frage:

Ich bin jetzt seit über sieben Jahren mit meinem Mann verheiratet. Bis jetzt hat er, weil wir nie genug Einkommen hatten, nur befristete Aufenthaltserlaubnisse bekommen. Zuerst  immer nur ein Jahr, dann einmal drei Jahre, und jetzt für zwei Jahre, da der Pass dann abläuft.
Es hieß immer, unser Einkommen würde nicht reichen, obwohl wir uns selbst finanziert haben, bzw. mein Bafög wurde nicht angerechnet.

Nun haben wir genug Einkommen, auch laut Sachbearbeiter, aber jetzt heißt es plötzlich, sein Arbeitsvertrag müsste mind. ein Jahr alt sein, er arbeitet dort seit dem 01.10.07. Die Probezeit ist vorbei und der Vertrag ist unbefristet. Ist die Entscheidung rechtmäßig?
Ich frage mich langsam, was kommt, wenn wir diese Bedingungen erfüllen...

Vielen Dank und beste Grüße Dingenskirschen
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Mick
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Antwort #1 - 07.05.2008 um 13:00:59
 
Hi,

ich würde auf Antragstellung und schriftliche Bescheidung
bestehen. Ich denke, dass sich die ABH damit schwer tun
wird. (Der NE-Antrag kann durchaus jetzt gestellt werden,
auch wenn die AE gerade für zwei Jahre erteilt wurde.)
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dingenskirschen
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Antwort #2 - 07.05.2008 um 14:10:41
 
Hallo Mick, du meinst also, wir sollen einen neuen Antrag auf NE stellen und uns die Ablehnung schriftlich geben lassen? Nur zum Verständnis  Smiley

Wie gesagt, beim letzten Mal wurde der Antrag wegen des Vertrages abgelehnt. Da aber nur mündlich, naja, bis jetzt lief das immer nur mündlich, deswegen ist es auch so schwierig zu sagen:" Beim letzten Mal sagten sie aber..."


LG Dingenskirschen
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Mick
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Antwort #3 - 07.05.2008 um 14:26:53
 
Hoi,

wenn der Antrag schriftlich gestellt wurde und
noch keine schriftliche Entscheidung getroffen
wurde, dann ist der noch anhängig. Dann würde
ich die schriftliche Entscheidung nunmehr ein-
fordern.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Grista
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Antwort #4 - 07.05.2008 um 15:00:24
 
Sollte es tatsächlich per Bescheid abgelehnt werden, müsst ihr dann jedoch die Kosten für diesen Bescheid tragen!
Grüße
Grista
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sigi-n
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Antwort #5 - 07.05.2008 um 17:27:21
 
Hallo Grista
eine kleine Nachfrage:
auf welcher Rechstgrundlage fusst eine Kostenabwälzung auf den Antragsteller.
Wäre dankbar für eine genaue Angabe.
Bisher war ich immer der Meinung auf einen Antrag hat ein Bescheid zu folgen ohne das ich diesen "Kaufen" muss

gruss
sigi-n
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Muleta
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Antwort #6 - 07.05.2008 um 17:40:23
 
sigi-n schrieb am 07.05.2008 um 17:27:21:
Bisher war ich immer der Meinung auf einen Antrag hat ein Bescheid zu folgen ohne das ich diesen "Kaufen" muss


der oftmals vergessene § 49 AufenthV ermöglicht ein solches Gebaren in der Theorie. Allerdings ist die Befreiungsregelung nach § 52, insbes. § 52 Abs. 1 Nr. 6 AufenthV zu beachten.

Muleta
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dingenskirschen
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Antwort #7 - 07.05.2008 um 20:33:37
 
Ok, beim letzten Antrag haben wir ein Antragsformular ausgefüllt und unsere Unterlagen vorgelegt, gilt das als schriftlicher Antrag? Dann wurde uns gesagt, dass es keine unbefristete AE geben würde, und mein Mann hat eine Befristete (bis Ablauf des Passes in knapp zwei Jahren) erhalten.
Wir würden also morgen dahin stiefeln und darum bitten, uns die Ablehnung schriftlich zu geben. Aber was bringt uns das Ganze dann?

Laut §49 müssten wir die Hälfte von 85€ zahlen, aber nach §52 sind wir davon befreit, wenn ich das alles richtig verstehe *brummschädelhat*

Vielen Dank für eure Mühe und LG Dingenskirschen
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Antwort #8 - 07.05.2008 um 21:20:47
 
Mich würde mal interessieren, wie hoch denn das Einkommen (im Allgemeinem!) sein muss, damit eine NE erteilt wird bzw. diese nicht verweigert wird.
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dingenskirschen
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Antwort #9 - 07.05.2008 um 21:36:11
 
Bei uns:

517€ für meinen Mann (Person über 15, erwerbstätig)
+414€ für mich (Person über 15, erwerbstätig)
+207€ für unser Kind
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Antwort #10 - 08.05.2008 um 08:20:14
 
dingenskirschen schrieb am 07.05.2008 um 20:33:37:
Wir würden also morgen dahin stiefeln und darum bitten, uns die Ablehnung schriftlich zu geben. Aber was bringt uns das Ganze dann?  


Du solltest (sicherheitshalber schriftlich!!!) einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid zum am ... gestellten Antrag auf Erteilung einer NE verlangen! -

Es geht ja nicht nur darum, die Ablehnung schriftlich zu bekommen, sondern insbesondere, die GRÜNDE dafür zu erfahren - das ist eigentlich der "tiefere Sinn" eine solchen Bescheids. - Kann die ABH Ihre Auffassung nicht hinreichend rechtlich begründen, hätte sie nämlich ein Problem ... - manchmal merkt sie das schon bei der Formulierung des Bescheids und denkt noch mal über ihre Entscheidung nach ...  Zwinkernd

dingenskirschen schrieb am 07.05.2008 um 20:33:37:
Laut §49 müssten wir die Hälfte von 85€ zahlen, aber nach §52 sind wir davon befreit, wenn ich das alles richtig verstehe


IMHO siehst Du das richtig!

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Antwort #11 - 08.05.2008 um 08:40:43
 
Aaaahhhh, jetzt weiß ich Bescheid  Zwinkernd

Dann werde ich einfach ein Schreiben fertig machen und dort abgeben, hinschicken? Wenn ich mit dem Schreiben dorthin gehe, wird das dann sofort bearbeitet?
Was wäre das Beste? Sorry, für die ständigen Nachfragen, will nur ganz sicher gehen, da wir nun schon so lange mit befristeteten AEs rumeiern müssen.

LG Dingenskirschen
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Antwort #12 - 08.05.2008 um 08:45:56
 
dingenskirschen schrieb am 08.05.2008 um 08:40:43:
Wenn ich mit dem Schreiben dorthin gehe, wird das dann sofort bearbeitet? 


Ob Du das Schreiben persönlich abgibst oder schickst hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. - Ich würde es wahrscheinlich schicken oder gegen Empfangsbestätigung bei der Poststelle der Landkreis- oder Stadtverwaltung abgeben. (dann hast Du gleich einen Eingangsnachweis)

Viel Erfolg, und berichte mal, wie es ausgeht!

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Antwort #13 - 08.05.2008 um 08:47:21
 
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Antwort #14 - 08.05.2008 um 09:08:54
 
Sorry, Edit ging nicht mehr.
Bin mir grad noch unsicher bzgl. der Formulierung, meinst du, das geht so?

Sehr geehrte Damen und Herren,


am ... war ich bei Ihnen vor Ort, um eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Leider wurde dieser Antrag mündlich abgelehnt.

Dazu hätte nun gern einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.



In Erwartung Ihres Schreibens verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
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