Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Namensänderung nach Eheschließung im Ausland (Gelesen: 2.385 mal)
kruemel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
06.05.2008 um 16:53:22
 
Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit schon einmal Nachgefragt wegen einer Namensänderung aber leider keine Antwort bekommen. Falls es hier nicht ins Thema passt bitte verschieben.

Ich bin deutsche, mein Mann ägypter und wir haben im Feb. 08 in Kanada geheiratet und leben auch da. Ich habe beim dt. Konsulat in Toronto angefragt wie ich nun seinen Familiennamen annehmen kann. Unterlagen technisch ist es kein Problem, aber wir brauchen ein Übersetztung seiner Geburtaurkunde in deutsch mit Apostile (wobei ich glaube das es eher eine legislation sein sollte da Ägypten nicht den Hagener Abkommen angehört).

Meine Frage nun: Wir haben eine Geburtsurkunde aus Ägypten, welche wir vor einem JAhr bekommen haben, aber wo bekommen wir nun die Appostile bzw. Legilation her. Müssen wir dies in ägypten über das Aussenmisisterium machen oder können wir das hier in Toronto bei der ägyptischen Bootschaft machen. Ich bin da echt gerade Ratlos. Mein Mann hat auch keine Ahnung da sich um die Geburtsurkunden sein Dad gekümmert hat.

Ich währe euch für jeden Rat dankbar.

Grüße Kruemel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Antwort #1 - 06.05.2008 um 17:28:16
 
Dir ist schon klar, dass die Legalisation grundsätzlich durch die deutsche Botschaft in Kairo erfolgen muss? Was Du meinst ist der "Legalisationsvermerk", auch Überbeglaubigung genannt. Keine Ahnung, ob Du den auch über eine ägyptische Vertretung in Kanada bekommen kannst, frag doch einfach mal dort nach. Und klär aber auch mit der deutschen Botschaft in Kairo, ob die das so akzeptieren. http://www.kairo.diplo.de/Vertretung/kairo/de/kairo__dokumente/legalisation,prop... nennt einige Dienststellen in Kairo und Alexandria, die überbeglaubigen, mit Telefonnummern. Vielleicht ist es ja Verwandten Deines Mannes möglich, dort die Überbeglaubigungen und dann anschließend bei der deutschen Vertretung die Legalisierung durchführen zu lassen.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
kruemel
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Antwort #2 - 06.05.2008 um 18:11:22
 
@tapri: danke für deine schnelle Antwort.

Das heißt, dass wir die Geburtsurkunde in deutsch übersetzten lassen müssen (einfaches Übersetzungsbüro reicht da?), und dann den "Legalisationsvermerk" vom Aussenministerium in Ägypten bekommen. Muß man damit trozdem nochmal zur deutschen Bootschaft in Kairo oder würde das dt. Konsulat in Toronto, CA das akzeptieren.
Entschuldigung für meine unwissenheit.

Kruemel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung nach Eheschließung im Ausland
Antwort #3 - 06.05.2008 um 18:25:07
 
Du musst Dich nicht entschuldigen! Der Sinn der Legalisation ist es, dass die deutsche Vertretung, die die Verhältnisse im Urkundenwesen ihres Empfangsstaates kennt, checkt, ob die Urkunde echt ist. Die deutschen Vertretungen in Kanada kennen sich mit kanadischen Urkunden aus, die in Ägypten mit ägyptischen. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die deutsche Vertretung in Kanada eine ägyptische Urkunde legalisiert. Dazu sind sie auch nicht befugt (§ 13 Abs. 1 KG). Aber fragen kostet ja nichts. Was Ihr für eine Übersetzung benötigt, solltet Ihr fragen bei
- der deutschen Vertretung, die die Legalisation vornimmt (also vermutlich Botschaft Kairo)
- der Behörde, die dann später für Eure namensrechtliche Angelegenheit zuständig ist, also GK Toronto und/oder Standesamt I in Berlin.
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema