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Eidesstattliche Erklärung (Gelesen: 871 mal)
Saida
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Beiträge: 104
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eidesstattliche Erklärung
05.05.2008 um 10:42:57
 
Hallo,
letzten Samstag kamen endlich die Papiere meines marokk. Verlobten hier an. Ich hab da mal eine Frage wegen der Eidesstattlichen Erklärung.
Diese sollte ja von einem Notar notariell beglaubigt werden. Dieses hätte 50 EUro gekostet. Ich hatte dann bei meinem Standesamt nachgefragt, ob sie auch die Beglaubigung der Botschaft akzeptieren würden, wegen der hohen Kosten. Sie sagten mir ja. So, jetzt war er ja mit dem Papier in seiner Stadtverwaltung und die haben ihm das vorbeglaubigt, dass er in deren Anwesenheit die Erklärung unterschrieben hat. Danach war er auf der Botschaft und die haben ihm nur diesen Zettel angeheftet und mit einem Datum versehen. Auf diesem Zettel steht, dass für einfache Dokumente keine Legalisation mehr gemacht wird und sie regen an, das durch eine eidesstattliche Erklärung zu ersetzen.
Leider hab ich erst nächste Woche Dienstag einen Termin beim Standesamt bekommen, daher weiß ich nicht, ob sie das so akzeptieren.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir vielleicht einen Rat geben?
Achso, in der Erklärung stehen seine Personalien, sein Wohnsitz, Elternangabe und dass er ledig ist. Normal müsste doch die Unterschrift und die Beglaubigung durch die Stadt ausreichen? Oder?
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