Hallo Forum / Fachleute,
noch immer beabsichtige ich, meine ghanaische Verlobte hier in Deutschland zu ehelichen. Zu diesem Zweck muss sie ein Visum zur Eheschließung bei der deutschen Botschaft in Accra / Ghana zu beantragen.
In 2007 wurde ihr diesbezüglicher Visumsantrag abgelehnt, eine Geburtsurkunde aus 2007 lag der Botschaft vor.
Nun erfolgte Anfang 2008 der zweite Versuch...
" Meine " Standesbeamtin teilte mir mit, dass die Geburtsurkunde meiner Verlobten maximal 6 Monate alt sein dürfe ( gerechnet vom Ausstellungsdatum bis zum Datum des Aufgebots ).
Daraufhin bat ich meine Verlobte, sich eine neue Geburtsurkunde ausstellen zu lassen , um somit der 6- Monatsfrist Genüge zu tun.
Heute traf der schriftliche Bescheid der Botschaft beim Standesamt ein.
Es wurde bemängelt, dass 2 verschiedene Geburtsurkunden existierten, eine aus Anfang 2007 sowie eine aus Ende 2007.
Zudem waren zwei Angaben in der neueren Urkunde abweichend vom Inhalt der ersten Urkunde. Diesen Sachverhalt kann ich auch durchaus nachvollziehen, kein Veto.
Nun aber kommt der " casus knacktus " :
Nach heutiger tel. Rücksprache mit der Botschaft ist die 1. Geburtsurkunde gültig, also kein Ablauf nach 6 Monaten !
Um mir weiteren Ärger, Kosten und vor allem Zeit zu sparen, möchte ich explizit wissen, was es nun mit der Gültigkeitsdauer der ghanaischen Geburtsurkunde auf sich hat.
Ich vertraue voll und ganz " meiner " Standesbeamtin, kann jedoch auch die Argumente der Botschaft nachvollziehen.
Danke für Eure Antworten,
shibumi