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FZF mit deutschem Kind und Ehemann (Gelesen: 1.010 mal)
halilba
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30.04.2008 um 13:50:48
 
Eine gute Freundin von mir (ausschliesslich türkische Staatsangeörige) möchte mit ihrem deutschen Ehemann und ihrem gemeinsamen, in der Türkei geborenen Baby (Doppelstaatler) in Deutschland leben. Sie lebten die letzten vier Jahre gemeinsam in der Türkei, d.h. der Ehemann war in Deutschland auch polizeilich abgemeldet.

1. Benötigt sie einen Sprachtest?
2. Muss der Ehemann in Deutschland einen Einkommensnachweis vorweisen?
3. Werden Mindeststandards (z.B. Quadrameteranzahl) an die zukünftige gemeinsame Wohnung angelegt?
4. Können sie gemeinsam nach Deutschland einreisen oder müssen der Ehemann und das Baby erst vorneweggehen, weil sie erst danach eine FZF zum deutschen Kind beantragen kann?

Die Beantwortung der vierten Frage ist die wichtigste. Danke an alle.
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trixie
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Antwort #1 - 30.04.2008 um 14:11:16
 
halilba schrieb am 30.04.2008 um 13:50:48:
Die Beantwortung der vierten Frage ist die wichtigste. Danke an alle.


Das sollst du auch haben.   Zwinkernd

Der Antrag FZF zum deutschen Kind kann ohne Vorbedingungen (keine Sicherung des LU, keine Sprachkenntnisse) gestellt werden. Eine gemeinsame Ausreise von allen dreien ist möglich. Das Kind wird aber zur Ausreise einen deutschen Reisepass benötigen. Zuständig wäre in Deutschland die ABH, wo die Wohnsitznahme erfolgen soll.
Die Wohnung sollte ein menschenwürdiges Wohnen ermöglichen.

Somit dürften sich auch die Fragen 1+2 geklärt haben.  Zwinkernd

trixie
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maki
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laie!


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Antwort #2 - 30.04.2008 um 14:21:47
 
Da die eheliche LG schon bestand (4 Jahre), dürfte auch ohne Kind kein Sprachzertifikat gefordert werden.
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trixie
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Antwort #3 - 30.04.2008 um 15:12:29
 
maki schrieb am 30.04.2008 um 14:21:47:
Da die eheliche LG schon bestand (4 Jahre), dürfte auch ohne Kind kein Sprachzertifikat gefordert werden.

... aber die Sicherung des LU wenn die FZF zum deutschen Ehepartner erfolgt, da hier ein Regelausnahmegrund gegeben ist. Zwinkernd

trixie
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