Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
länger als 6 Monate im Ausland - dann Rückkehr nach D. (Gelesen: 821 mal)
Paulina
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag länger als 6 Monate im Ausland - dann Rückkehr nach D.
29.04.2008 um 22:57:07
 
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage auf die ich in anderen Beiträgen noch keine Antwort finden konnte: Mein Mann und ich sind seit ca. 1 Jahr verheiratet und leben seit 7 Monaten gemeinsam in Deutschland, aus familiären Gründen muss mein Mann nun für längere Zeit in sein Heimatland (Panama) zurückkehren, da ich gerade mein Studium beendet habe, werden wir also gemeinsam dorthin ziehen.
Zu meiner Frage: Wir wissen nicht, wie lange wir in Panama bleiben werden, aber höchstwahrscheinlich länger als 6 Monate, ich weiss, dass die Wiedereinreisefrist bei der ABH verlängert werden kann. Aber was passiert wenn wir z.B. erst nach 1-2 Jahren nach D zurückkehren, muss dann erneut eine FZF stattfinden? Wie lange kann die Frist verlängert werden? Außerdem werde ich, aufgrund der Beendigung meines Studiums, meinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegen, müsste die Fristverlängerung bei der ABH meines zukünftigen Wohnsitzes beantragt werden?
Ich hoffe jemand kennt sich mit einem solchen Fall aus, schonmal herzlichen Dank für die Hilfe!
Lg, Paulina
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: länger als 6 Monate im Ausland - dann Rückkehr nach D.
Antwort #1 - 29.04.2008 um 23:05:17
 
Paulina schrieb am 29.04.2008 um 22:57:07:
Wie lange kann die Frist verlängert werden?  

Das wird dir nur die ABH beantworten können, die im Moment für dich zuständig ist. Sollte die ABH eine so lange Frist nicht gewähren und du dann bereits umgezogen sein, wäre bei der erneuten FZF die ABH deines aktuellen Wohnsitzes zuständig.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema