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Einer Bekannten helfen (Gelesen: 1.638 mal)
marocHobi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einer Bekannten helfen
29.04.2008 um 11:14:00
 
Eine bekannte von mir möchte gerne ihren marokkanischen Freund heiraten. Doch sie hat einen 15 jährigen Sohn ist arbeitslos und er auch , er lebt in Marokko und würden gerne in Marokko heiraten.

Das ist doch möglich oder nicht ?

Bei der Familienzusammenführung muss man doch keine verpflichtungserklärung abgeben oder doch ?

Oder kann es an was anderen scheitern ?
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Mick
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Antwort #1 - 29.04.2008 um 11:25:43
 
Hoi,
FAQ und Forensuche benutzt?

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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SigSag
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Antwort #2 - 29.04.2008 um 12:09:55
 
marocHobi schrieb am 29.04.2008 um 11:14:00:
Bei der Familienzusammenführung muss man doch keine verpflichtungserklärung abgeben oder doch ? 


Kommt ganz darauf an, ob der LU gesichert sein muss. Sollte dies Voraussetzung für ein Visum sein, dann kann eine VE abgegeben werden. Natürlich von einer Person, die über ausreichend finanzieller Mittel verfügt. In der Regel wird beim Ehegattennachzug zu Deutschen aber von der eigenständigen Sicherung des LU abgesehen.

SigSag
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trixie
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Antwort #3 - 29.04.2008 um 23:01:32
 
marocHobi schrieb am 29.04.2008 um 11:14:00:
Bei der Familienzusammenführung muss man doch keine verpflichtungserklärung abgeben oder doch ?  

Wenn deine Bekannte nicht Ausländerin ist, dann nicht.

trixie
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