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Ehe, Aufenthalt und Hartz4 (Gelesen: 1.448 mal)
Frank100
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29.04.2008 um 02:41:21
 
Hallo an alle,  Smiley

vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Ich komme aus Brasielen und bin in D. seit 6 Jahren. die ersten 2,5 Jahre hatte ich Aufenthaltsgenehmingung (Zweck: Studium). Nach meiner Heirat von einer deutschen Frau (seit 3,5 Jahren bis heute) bekam ich Aufenthaltserlaubnis. meine jetzige (auf dem Pass) Aufenthaltserlaubnis gültig bis Oktober 2010. Ich bin seit 10 Monaten Empfänger von Hartz 4. Ich bin aber auf der suche nach Arbeit. Da meine Frau und Ich scheiden lassen wollen, haben wir die Entscheidung getroffen,  bald in den nächsten Tagen die Trennung bekannt zu geben. meine Frage sind:

Nach der Bekanngabe unserer Trennung

a) wird meine Aufenthaltserlaubnis, die bis Oktober 2010 noch gültig ist, entzogen?

b) bekomme ich Hartz 4 weiter und wie lange?

c) nach Oktober 2010 bekomme ich Niederlassungserlaubnis?

vielen Dank nochmal für die Hilfe

Frank
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Mick
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Antwort #1 - 29.04.2008 um 07:18:45
 
Frank100 schrieb am 29.04.2008 um 02:41:21:
a) wird meine Aufenthaltserlaubnis, die bis Oktober 2010 noch gültig ist, entzogen? 

Hi,

das ist wahrscheinlich. Allerdings hast Du dann
Anspruch auf Erteilung einer AE für die Dauer
eines Jahres (siehe § 31 AufenthG), da Du ein
eigenständiges - von der Ehe unabhängiges -
Aufenthaltsrecht hast.
Nach dem Jahr liegt die Frage der Verlängerung
im Ermessen der ABH. Dadurch, dass der LU
nicht gesichert ist (dann immer noch nicht?),
wäre eine Erteilungsvoraussetzung nicht er-
füllt.

Frank100 schrieb am 29.04.2008 um 02:41:21:
b) bekomme ich Hartz 4 weiter und wie lange? 

So lange Du eine AE hast, bzw. Dich als Bedürf-
tiger hier aufhälst, wirst Du diese Leisungen auch
erhalten. Sozialrecht ist aber keine i4a-Baustelle,
ggf. im Forum "Sonstige deutsche Rechtsgebiete"
weiter fragen, wenn da Fragen offen sind.

Frank100 schrieb am 29.04.2008 um 02:41:21:
c) nach Oktober 2010 bekomme ich Niederlassungserlaubnis? 

Hierfür muss der Lebensunterhalt sichergestellt
sein, zeitlich käme das in etwa hin, es werden
insgesamt fünf Jahre AE benötigt, die Hälfte der
Studienzeit kann angerechnet werden (sh. § 9).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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trixie
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Antwort #2 - 29.04.2008 um 22:52:03
 
Frank100 schrieb am 29.04.2008 um 02:41:21:
b) bekomme ich Hartz 4 weiter und wie lange?  

Ob und wie lange du ALG II Leistungen erhälst, hängt auch vom künftigen Einkommen deiner Frau ab, da sie dir auch unterhaltsverpflichtet ist, besonders in der Zeit des Getrenntlebends

trixie
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Frank100
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Antwort #3 - 30.04.2008 um 01:07:35
 
vielen vielen Dank Mick und Trixie für die Antwort, aber ich habe noch eine Frage an euch und zwar: Ich habe von eurer Antwort verstanden, dass ich nach der Bekanntgabe der Trennung bekomme ich 1 Jahr AE und auch bekomme ich Hartz 4 weiter (weil ich keine Arbeit habe) und meine Frau verdient nur etwa 1200€. meine Frage ist was für einen Aufenthalt bekomme ich dann nach dem Trennungsjahr

a) wenn ich immer noch keine Arbeit habe?

b) wenn ich Arbeiten würde?

schöne Grüße und vielen Dank
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Mick
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Antwort #4 - 30.04.2008 um 09:06:10
 
Frank100 schrieb am 30.04.2008 um 01:07:35:
a) wenn ich immer noch keine Arbeit habe? 

Hi,
liegt im Ermessen der ABH. Möglicherweise wird
die AE nicht mehr verlängert und Du musst aus-
reisen. Durch die Nicht-Sicherstellung des LU würde
eine Grundvoraussetzung für die Erteilung der AE
nicht erfüllt.

Frank100 schrieb am 30.04.2008 um 01:07:35:
b) wenn ich Arbeiten würde? 

Eine AE auf der Grundlage des § 31 AufenthG.
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