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Umzug nach deutschland (Gelesen: 2.891 mal)
StR
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Guck mal wo du hingehts


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Frankreich, France
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Keine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug nach deutschland
28.04.2008 um 15:36:39
 
Hallo,

wollte nur eine frage klären, ich habe einen Freund, er lebt in Frankreich (asyl) hat bleiberecht dort. Wollte aber hier-her umziehen, nur ist ob darf er nach deutschland umziehen? Und wenn ja wie?

Danke!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.04.2008 um 16:41:06
 
Er muss einen Visaantrag bei der deutschen Auslandsvertretung in Frankreich stellen.

Dies wird aber nur in wenigen Fällen erfolgreich sein.
Welche Staatsangehörigkeit hat dein Freund ?
Hat er einen gültigen (National-) Pass ?
Welche berufliche Qualifikation hat dein Freund ?
Warum will er nach Deutschland kommen ?
Welchen Aufenthaltstitel hat dein freund in Frankreich ?

proll
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StR
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Guck mal wo du hingehts


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Keine
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Antwort #2 - 28.04.2008 um 17:17:14
 
Mein freund kommt aus Irak und in Frankreich etwa 5 monate...Mit dem gültigen (National-) Pass dass weis ich nicht leider....berufliche Qualifikation hat er nicht dabei weis nur wollte studieren, so was, ob darf es ja auch machen in deutschland? Aufenthaltstitel hat: was steht drauf kenne ich nicht. Wie er mir gesagt hat da er 2 jahre bleiberecht hat.

Lieber proll warum sollte es in wenigen Fällen erfolgreich sein?
Wollte er nach Deutschland, weil er in frankreich ist allein und hier hat er ein paar verwandte und freunde. Musste man ein grund dafür zu haben um hier her zu kommen?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.04.2008 um 17:27:08
 
StR schrieb am 28.04.2008 um 17:17:14:
Lieber proll warum sollte es in wenigen Fällen erfolgreich sein?
Wollte er nach Deutschland, weil er in frankreich ist allein und hier hat er ein paar verwandte und freunde. Musste man ein grund dafür zu haben um hier her zu kommen?


ja, muss man, wenn man dauerhaft hier herkommen will. Und Freunde sind kein Grund, Verwandte nur in wenigen Fällen (Eltern-Kind-Fälle).

Wie alt ist er denn?

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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StR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.04.2008 um 17:32:11
 
Er ist 26..ich dachte es wäre nicht schwer (umzug) denn es geht über Scheengen Staadten..oder hat es damit nicht zu tun?

Änderung:
Ein abgegebenes Post kann innerhalb von 15 Minuten geändert oder
ergänzt werden. Bitte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.     Tippi


Wollte sagen, eltern hat er nicht hier (Deutschland).

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« Zuletzt geändert: 28.04.2008 um 22:20:16 von Tippi »  
 
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 29.04.2008 um 09:16:39
 
es hat mit den Schengener Staaten nichts zu tun, wenn er von Frankreich nach Deutschland umziehen will
wie proll schon schrieb, muss er einen Visaantrag bei der deutschen Botschaft in Frankreich stellen
und für den Antrag muss er schon einen triftigen Grund haben
Freunde + Verwandte in D reicht dazu in keinem Fall aus

sollte er Flüchtlingsstatus in Frankreich besitzen und einen entsprechenden Aufenthaltstitel dort, ist es ihm erlaubt sich zu Besuchszwecken für max. 90 Tage in den Schengener Staaten aufzuhalten
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.04.2008 um 09:58:37
 
StR schrieb am 28.04.2008 um 17:17:14:
nur wollte studieren, so was, ob darf es ja auch machen in deutschland?

Er will in Deutschland studieren?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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StR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Keine
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Antwort #7 - 29.04.2008 um 11:22:13
 
Wie er mir mitgeteilt hat, wollte er studieren, weil er in der Schule schon deutsch gelernt hat...Hat natürlich sein Schulabschluss dabei.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #8 - 29.04.2008 um 11:28:45
 
Hoi,

grundsätzlich kann man in D. für ein Studium eine
AE bekommen. Die Frage ist aber auch im Visums-
verfahren zu klären. Auf der Startseite von i4a
findest Du unter "Spezielles" auch einige grund-
legende Info's zum Thema "Studium".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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