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Einreise in Deutschland. Wielange muss das Visum gültig sein? (Gelesen: 2.984 mal)
Shahpur
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28.04.2008 um 12:12:12
 
Guten Tag,

meine Frau ist vor knapp 6 monaten nach deutschland gekommen über den famliennachzug und besitzt derzeit einen afghanischen pass mit aufenthaltserlaubnis für 1 jahr (bis november 2008).

jetzt wird sie für ein paar wochen in ihre heimat fliegen zum urlaub. bis wann kann sie ohne probleme wieder einreisen? Gibt es da irgendwelche grenzen (z.b. minimum noch 1 monat visum bei einreise in BRD). Ich möchte natürlich nicht das sie probleme bekommt, wenn sie wieder einreisen will.

Manche leute behaupten es gibt da regelungen, aber wozu gibt es denn eine aufenthaltserlaubnis, wenn man nur bis zu einem monat vor deren ende einreisen kann? in meinem verständnis dürften die behörden doch auch nichts machen können solange sie noch am letzten Tag der gültigen aufenthaltserlaubnis einreist...

würde mich über eine kurze aufklärung freuen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.04.2008 um 13:11:52
 
Shahpur schrieb am 28.04.2008 um 12:12:12:
Manche leute behaupten es gibt da regelungen, aber wozu gibt es denn eine aufenthaltserlaubnis, wenn man nur bis zu einem monat vor deren ende einreisen kann? in meinem verständnis dürften die behörden doch auch nichts machen können solange sie noch am letzten Tag der gültigen aufenthaltserlaubnis einreist...  

Wer sind "manche Leute" ?
Natürlich sollte sie nicht erst am letzten Geltungstag der Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen, aber die Grenzbeamten sind zumindest in Deutschland des Lesens kundig, sodaß sie durchaus einschätzen können, daß eine Aufenthaltserlaubnis bei ständigen Wohnsitz in Deutschland und deutschen Ehegatten auch noch kurz vor Ablauf verlängert werden kann.
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Schleswiger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.04.2008 um 13:25:36
 
Shahpur schrieb am 28.04.2008 um 12:12:12:
bis wann kann sie ohne probleme wieder einreisen?


Hi,

deine Frau kann sich 6 Monate innerhalb eines Jahres im Heimatland aufhalten. Also ist sie z.B 4 Monate im Heimatland und kommt zurück ist das kein Problem, jedoch sollte sie bevor November zurück sein, weil Ihre AE dann abläuft.

Schleswiger
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Alles wird gut.
 
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Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.04.2008 um 13:40:10
 
Saxonicus schrieb am 28.04.2008 um 13:11:52:

Wer sind "manche Leute" ?
Natürlich sollte sie nicht erst am letzten Geltungstag der Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland einreisen, aber die Grenzbeamten sind zumindest in Deutschland des Lesens kundig, sodaß sie durchaus einschätzen können, daß eine Aufenthaltserlaubnis bei ständigen Wohnsitz in Deutschland und deutschen Ehegatten auch noch kurz vor Ablauf verlängert werden kann.


ok, d.h. also wenn sie ende september/anfang oktober zurückfliegt, dürfte das kein problem darstellen da ihr visum bis november gültig ist...


eine frage noch: kann man eigentlich eine vorzeitige verlängerung einer befristeten aufenthaltserlaubnis beantragen? wenn ja, ab wann ist sowas möglich wenn z.b. im november die erlaubnis ausläuft?

danke für die info.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.04.2008 um 13:52:40
 
Einen Verlängerungsantrag vier Wochen vor Ablauf der AE zu stellen, dürfte nicht zu früh sein. Wenn aber deine Frau über den jetzigen Gültigkeitszeitraum ausserhalb Deutschlands wäre, würde ich jetzt schon mit der ABH Kontakt bezüglich einer vorzeitigen Verlängerung sprechen.

trixie
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