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Führerschein (Gelesen: 2.465 mal)
Essi
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tehran, Iran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
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27.04.2008 um 08:50:46
 
Hi!


Ich habe da eine frage an euch:
wenn man im ausland einen Führerschein gemacht hat,
wird der dann in DE anerkannt oder muss man wieder hier einen neun machen?
hä?
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SigSag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 27.04.2008 um 09:09:19
 
Hi,

kommt darauf an wo der Führerschein gemacht wurde und wie lange man schon damit in DE ist.
Hier ist eine Liste mit Ländern für die unterschiedliche Regelungen gelten:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_11_110.html

SigSag
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.04.2008 um 14:11:22
 
Führerscheine aus EU, Norwegen, Island, Liechtenstein sind unbegrenzt gültig.
Andere Staaten: Die ausländische Fahrerlaubnis ist sechs Monate ab Einreise gültig, danach muss eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden. Die von SigSag verlinkte Liste zeigt die Staaten, bei denen die deutsche Fahrerlaubnis dann ohne theoretische und/oder praktische Überprüfung erteilt wird (bloße Umschreibung). In allen anderen Fällen ist die normale Fahrschulausbildung zu absolvieren.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.04.2008 um 14:42:38
 
tapir schrieb am 27.04.2008 um 14:11:22:
In allen anderen Fällen ist die normale Fahrschulausbildung zu absolvieren.

Es ist keine komplette Ausbildung zu absolvieren, sondern es kann innerhalb von drei Jahren nach Wohnsitznahme die theoretische und praktische Prüfung gemacht werden. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, muss man eine neue komplette Ausbildung machen.

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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.04.2008 um 14:57:11
 
Das ist richtig, in den ersten drei Jahren kann man direkt die Prüfungen machen, je nach Fahrerfahrung können ein paar praktische Fahrstunden vorher aber sinnvoll sein. "Normale Fahrschulausbildung" ist aber nicht erforderlich. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind aber in jedem Fall erforderlich.
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Mono
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Antwort #5 - 27.04.2008 um 16:17:25
 
tapir schrieb am 27.04.2008 um 14:11:22:
Führerscheine aus EU, Norwegen, Island, Liechtenstein sind unbegrenzt gültig.

Das ist zumindest missverständlich. So haben beispielsweise in Spanien Führerscheine der Fahrzeugklasse B eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, bis der Inhaber das 45. Lebensjahr vollendet. Ab diesem Zeitpunkt und bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres hat die Fahrerlaubnis nur noch eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach verkürzt sie sich auf zwei Jahre.

Ein spanischer Führerschein, dessen Gültigkeit in Spanien abgelaufen ist, ist in Deutschland nicht unbegrenzt gültig, weil die Regelungen des Ausstellungsstaates maßgeblich sind.

Das hat kürzlich auch der Europäische Gerichtshof festgestellt. Deutsche, die länger als sechs Monate in Spanien ansässig sind, wurden bisher häufig mit 450 € zur Kasse gebeten, wenn sie ihren deutschen Führerschein nicht umschreiben und regelmäßig erneuern ließen. Die spanische Polizei muss jetzt auch für diesen Personenkreis die unbegrenzt gültigen deutschen Führerscheine anerkennen.

Mono
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tapir
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Antwort #6 - 27.04.2008 um 17:00:36
 
Mono schrieb am 27.04.2008 um 16:17:25:
weil die Regelungen des Ausstellungsstaates maßgeblich sind. 

Danke, das macht es klarer. Insoweit gilt natürlich: "Unbegrenzte Gültigkeit" nur, wenn das auch der Ausstelungsstaat vorsieht Zwinkernd
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