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Ehefähigkeitszeugnis... (Gelesen: 5.052 mal)
ronny
Platin Member
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 29.04.2008 um 12:27:51
 
ryka schrieb am 29.04.2008 um 12:17:34:
Aus den Berichten des Forums lese ich aber heraus, dass das EFZ heute das Aufgebot im Heimatland des Ausländers ist. Hat sich das Gesetz geändert oder war die Befreiung von mir damals deshalb, weil kein Staat da war, der sich interessierte ob ich heirate? 


Hallo,

bei Dir war Befreiung deshalb erforderlich, weil Du keinen Heimatstaat hattest der Dir eins ausstellt´. Das ist heute immer noch so....

Steht aber alles oben in den FAQ erläutert.

Befreiung immer dann wenn der Heimatstaat kein EFZ ausstellt oder wenn es keinen solchen (mehr) gibt.

In diesem Fred gehts aber um eine Deutsche die das EFZ fürs Ausland braucht.

Was da die Antworten 12 und 13 bei sollen hat sich mir auch noch nicht erschlossen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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