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Umwandlung von Touristenvisum (Gelesen: 5.625 mal)
chrisfried
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Antwort #15 - 29.04.2008 um 13:28:57
 
Ist gelungen, Ich staune.
/nd wuensch, dass alle Hoffnungen in Erfuellung gehen.
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proll
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Antwort #16 - 29.04.2008 um 13:37:08
 
chrisfried schrieb am 29.04.2008 um 12:08:05:
weiteres eine Aufenthaltsbewilligung fuer ein Jahr gewaehrt

Die muss gefälscht sein !!! Aufenthaltsbewilligungen gibt es seit nahezu 2 1/2 Jahren nicht mehr.
Ich gehe mal davon aus, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, auf der eine Rechtsgrundlage stehen muss.

Bei diesem Sachverhalt würde mich die Erteilungsgrundlage doch mal sehr interessieren.

proll
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chrisfried
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Antwort #17 - 29.04.2008 um 13:58:17
 
So nannte mir der Familienvater - der natuerlich ein Laie ist - das auf ein Jahr verlaengerte Visum.
Wenn ich die Paesse dann einmal gesehen habe, werde ich berichten, wie der Paragraph darin lautet.
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ChicaLoca
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Antwort #18 - 29.04.2008 um 14:28:04
 
Zitat:
Aufenthaltsbewilligungen gibt es seit nahezu 2 1/2 Jahren nicht mehr.

die gibt es sogar ganz genau seit dem 01.01.2005 nicht mehr, weil da das AufenthG in Kraft getreten ist

mich würde die Rechtsgrundlage der AE auch sehr interessieren
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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maki
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Antwort #19 - 29.04.2008 um 14:29:13
 
chrisfried schrieb am 29.04.2008 um 13:58:17:
So nannte mir der Familienvater - der natuerlich ein Laie ist - das auf ein Jahr verlaengerte Visum. 

Wie die anderen schon bemerkten, gibt es keine Aufenthaltsbewilligung mehr, und ein Visum ist etwas anderes.

Hier werden die verschiedenen Aufenthaltstitel erklärt: http://www.info4alien.de/atitel.htm
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proll
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Antwort #20 - 29.04.2008 um 16:03:51
 
ChicaLoca schrieb am 29.04.2008 um 14:28:04:
die gibt es sogar ganz genau seit dem 01.01.2005 nicht mehr

Mensch, das sind ja schon 3 1/2 Jahre. Wie die Zeit vergeht.....

proll
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chrisfried
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Antwort #21 - 29.04.2008 um 20:04:28
 
Ich werde die Familie am Wochenende kennenlernen und dann berichten um welches genaue Visum es sich handelt. Vielleicht ist hier ja nicht das richtige Forum, aber vielleicht weiss jemand ein wenig Bescheid, da es sicher noch viele Fragen zu klaeren gibt.

Ist die Familie automatisch ueber den Vater krankenversichert? Seine KV wird im Moment von der ARGE bezahlt.

Sind die Kinder schulpflichtig? 7 und 5 1/2 Jahre alt. Haben sie Anspruch auf Foerderklassen um die Sprache zu erlernen? Bekommen sie Kindergeld?

Darf die Ehefrau arbeiten? Wie ich verstanden habe, war das der Hauptgrund fuer die Einreise.
Sie moechte "helfen".

Wenn es sich um ein auf ein Jahr verlaengertes Touristenvisum handelt, und so sieht es im Moment fuer mich aus, muss dann der Wohnraum den Anforderungen fuer eine bald fuenfkoepfige Familie entsprechen, oder darf es auch etwas kleiner sein?

Dies sind nur die ersten der moeglichen Fragen.
Vielen Dank.
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maki
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Antwort #22 - 29.04.2008 um 20:44:23
 
chrisfried schrieb am 29.04.2008 um 20:04:28:
enn es sich um ein auf ein Jahr verlaengertes Touristenvisum handelt, und so sieht es im Moment fuer mich aus,

Es gibt kein Touristenvisum für ein Jahr.

Deine Fragen lassen sich ohne §§ der AE nicht wirklich beantworten.

Man könnte höchstens mutmassen, dass die Frau den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt hat wie der Ehemann, und dass die ARGE die KV übernimmt.

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trixie
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Antwort #23 - 29.04.2008 um 22:47:19
 
maki schrieb am 29.04.2008 um 20:44:23:
dass die ARGE die KV übernimmt.  

Die ARGE kommt im Moment bei den anderen Familienmitgliedern noch gar nichts ins Spiel (siehe Antwort # 8). Ggf. wäre eine kostenfreie Familienversicherung möglich.

Für die Kosten der Familie dürfte m. M. nach in den ersten drei Monaten evtl. das Sozialamt zuständig sein.

trixie
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