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Umwandlung von Touristenvisum (Gelesen: 5.619 mal)
chrisfried
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26.04.2008 um 17:33:30
 
Hier der etwas komplizierte Sachverhalt.
Mein fueherer Arbeitskollege (Kameruner) ist im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis - heisst wohl inzwischen Niederlassungserlaubnis - aufgrund einer inzwischen geschiedenen Ehe mit einer Deutschen und dem ausgeuebten gemeinsamen Sorgerecht fuer seinen Sohn.

Er hat inzwischen in der Heimat eine Kamerunerin geheiratet und mit ihr zwei kleine Kinder. Sein Plan war es, diese Familie nach Erlangung der deutschen Staatsangehoerigkeit per FZV hierherzuholen, allerdings hatte er das in ca. 2 Jahren geplant. Nun hat seine Frau von der franzoesischen Botschaft ein Touristenvisum (einmalige Einreise nach Schengen, gueltig fuer 3 Monate) erlangt und stand gestern ploetzlich und unerwartet mit den Kindern auf seiner Schwelle. Seine Rechtsanwaeltin (Familienrechtlerin, nicht auf Auslaenderrecht spezialisiert) macht ihm Hoffnungen, dass die Familie hierbleiben kann, wenn er ausreichenden Wohnraum und eine feste Stelle vorweisen kann. Beides hat er im Moment nicht. Bevor er nun anfaengt zu roedeln nun meine Frage:

Sollte man ihm nicht von einem Antrag abraten und versuchen, der Frau klarzumachen, dass dies eine unueberlegte Handlung war, die die Chancen auf eine erfolgreiche Einbuergerung und FZF verringert? Dass im Gegenteil, eine
ordnungsgemaesse Ausreise die Chancen fuer ein weiteres Schengenvisum erhoeht?
Die Kirchengemeinde, der wir beide angehoeren, wuerde sich sicher an den Kosten fuer diesen verlaengerten Urlaub beteiligen.
Was ist Ihre Sicht?
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trixie
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Antwort #1 - 26.04.2008 um 18:05:56
 
chrisfried schrieb am 26.04.2008 um 17:33:30:
eine  
ordnungsgemaesse Ausreise die Chancen fuer ein weiteres Schengenvisum erhoeht?  

Das auf alle Fälle, denn damit würde sie ihre Rückkehrbereitschaft beweisen.

chrisfried schrieb am 26.04.2008 um 17:33:30:
Seine Rechtsanwaeltin (Familienrechtlerin, nicht auf Auslaenderrecht spezialisiert) macht ihm Hoffnungen, dass die Familie hierbleiben kann, wenn er ausreichenden Wohnraum und eine feste Stelle vorweisen kann. Beides hat er im Moment nicht.

Die Rechtsanwältin sollte sich die Vorraussetzungen des AufenthR einmal in Ruhe durchlesen, dann wird sie feststellen, dass es hier in vielen Bereichen fehlt.

Wie sieht es denn mit den Deutschkenntnissen der Ehefrau aus? Auch eine der Voraussetzungen für die FZF.

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chrisfried
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Antwort #2 - 26.04.2008 um 18:30:33
 
Siviel ich weiss spricht die Ehefrau kein einziges Wort Deutsch.
Es ist eigentlich schon ein Wunder, dass sie sich ohne Hilfe  in den Bus von Paris nach Hamburg setzen konnte.
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proll
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Antwort #3 - 26.04.2008 um 18:58:24
 
chrisfried schrieb am 26.04.2008 um 17:33:30:
Sein Plan war es, diese Familie nach Erlangung der deutschen Staatsangehoerigkeit per FZV hierherzuholen, allerdings hatte er das in ca. 2 Jahren geplant. Nun hat seine Frau von der franzoesischen Botschaft ein Touristenvisum (einmalige Einreise nach Schengen, gueltig fuer 3 Monate) erlangt und stand gestern ploetzlich und unerwartet mit den Kindern auf seiner Schwelle. 

Ich gehe mal davon aus, dass Eheleute -insbesondere solche- Pläne gemeinsam schmieden.
Deshalb glaube ich nicht an ein plötzliches und unerwartetes " vor der Tür stehen". Hat die Ehefrau Bindungen zu Frankreich ? Warum kommt sie direkt von Frankreich nach Deutschland ? Einziger Grund kann doch nur das Zusammenleben mit dem Ehemann sein und zwar ohne warten auf ein FzF-Visum und das Erfüllen der Voraussetzungen.

Ich gebe deshalb den Rat, wieder ausreisen und richtiges Visum beantragen.
Ansonsten kann es viel Ärger mit der ABH geben, weil die Einreise zur FzF und nicht als Besucher erfolgte.

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chrisfried
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Antwort #4 - 26.04.2008 um 19:45:10
 
Der Kollege versichert, dass er von den Plaenen seiner Ehefrau keine Ahnung hatte und auch keine Einladung oder Aehnliches geschickt hat. Das mag ja sein wie es will, er ist im Moment nur in Sorge, wie er das alles managen soll.
Das Dringliche erscheint mir im Moment, alle Hoffnung auf die Umwandlung des Visums in einen Daueraufenthalt zu vergessen und keine zusaetzlichen Kosten fuer Rechtsanwaelte etc zu produzieren. Ist Ihre Einschaetzung ueber die Fruchtlosigkeit eines solchen Versuches aehnlich der meinen?
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Antwort #5 - 26.04.2008 um 19:58:59
 
Der sichere Weg wäre die Rückreise imho.

Es fehlen die ordnungsgemässe Einreise+Visa, das Sprachzertifikat, der gesicherte LU und ausreichend Wohnraum.

Wenn er LU und Wohnraum sicherstellen kann, hat er Anspruch darauf seine Frau nebst Kinder hierherzuholen.
Sie muss dann noch das Sprachzertifikat machen, in Kamerun.

Meine Einschätzung als Laie.
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trixie
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Antwort #6 - 27.04.2008 um 13:02:41
 
chrisfried schrieb am 26.04.2008 um 19:45:10:
Ist Ihre Einschaetzung ueber die Fruchtlosigkeit eines solchen Versuches aehnlich der meinen?  

Wenn man den Fall nach dem Gesetz her beurteilt ist er fruchtlos. Wie ein Richter letztendlich entscheidet ist wiederum eine ganz andere Sache. Aber das Risiko würde ich nicht auf mich nehmen. Das einzige, was man dem Kollegen anraten kann, dass seine Frau vielleicht in Hamburg einen Deutschkurs besucht und entsprechende Sprachkenntnisse erwirbt. Dann ist schon ein Meilenstein in Sachen FZF geschafft.

trixie
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chrisfried
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Antwort #7 - 28.04.2008 um 18:24:36
 
Die Familie war heute bei der Anwaeltin, die sich alle Papiere angesehen hat,
Paesse mit 3monatigem Schengenvisum  ausgestellt von der franzoesischen Botschaft, Rueckflugtickets Paris-Douala, Heiratsurkunde, Geburtsurkunfen der Kinder. Sie ist sehr zuversichtlich, dass man damit einfach auf die AB gehen kann und eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Angeblich hat sie schon mehrere solcher Faelle gehabt und es stellte kein Problem dar. Die ganze Familie samt Anwaeltin will nun morgen zur AB gehen. Mein Kollege hat von der ARGE einen Berechtigungsschein fuer eine 2 1/2 Zimmerwohnung bekommen , auch die Zusage einer Wohnungsbaugesellschaft fuer eine solche Wohnung, da die Mietzahlung ja wohl durch die ARGe gewaehrleistet ist?

Nun hat er aber trotzdem Bedenken , dass die Oeffentlichkeitmachung eines solchen Antrages seine Chancen fuer eine Einbuergerung verringern wuerde.
Er sagt, wenn die AB dem Antrag nicht stattgibt, er die Familie innerhalb der Frist zurueckschicken wird. Dieses wuerde allerdings einen grossen Gesichtsverlust gegenueber der Familie bedeuten, die offensichtlich alles Geld zusammengekratzt haben um die Tickets zu bezahlen.

Er wird mich heute nochmals anrufen, weil er meiner Einschaetzung nach Angst vor dem Behoerdengang morgen hat. Kann es wirklich alles so einfach sein? Und eine ganze Familie so ohne weiteres Leistungen erhalten, die der Familienvater im Moment nicht  erbringen kann.? Oder wird die Anwaeltin eine Klage mit ungewissem Ausgang einreichen muessen, die sicher Kosten verursacht?
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Antwort #8 - 28.04.2008 um 19:07:47
 
chrisfried schrieb am 28.04.2008 um 18:24:36:
Und eine ganze Familie so ohne weiteres Leistungen erhalten, die der Familienvater im Moment nicht  erbringen kann.?  


Nach SGB II stehen der Familie in den ersten drei Monate keine Leistungen zu.

Zitat:
§ 7 Berechtigte
...
2Ausgenommen sind
1.Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmer oder Selbständige noch auf Grund des § 2 Abs. 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,


Zitat:
Oder wird die Anwaeltin eine Klage mit ungewissem Ausgang einreichen muessen, die sicher Kosten verursacht?

Klage kann die Anwältin immer einreichen. Ob sie Erfolg hat, ist eine andere Sache.

chrisfried schrieb am 28.04.2008 um 18:24:36:
Angeblich hat sie schon mehrere solcher Faelle gehabt und es stellte kein Problem dar.

Diese Aussage kann ich nicht glauben, weil es eben an den grundlegenden Bedingungen für die FZF fehlt (Sicherung des LU, Sprachkenntnisse). So viele Fälle dürfte die Anwältin noch nicht gehabt haben, weil das Thema "Sprachkenntnisse" noch neu ist und auch bereits richterliche Entscheidungen vorliegen, die das Fordern von Sprachkenntnissen rechtfertigen.

Aber wenn du uns am Laufenden hältst, wäre das für uns alle sicherlich lehrreich.  Zwinkernd

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chrisfried
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Antwort #9 - 28.04.2008 um 19:21:40
 
Sicher werde ich morgen mehr wissen.
Meine - bzw. des Familienvaters - Hauptsorge ist allerdings im Moment die Frage, ob sich die zwar nicht illegale, aber unter den Umstaenden doch unter falschen Voraussetzungen erlangte Einreise nicht negativ auf seinen eigenen Status auswirken koennte. Das moechte er auf jeden Fall vermeiden.

Ich werde ueber den Fortgang berichten.
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Antwort #10 - 28.04.2008 um 19:49:13
 
chrisfried schrieb am 26.04.2008 um 17:33:30:
macht ihm Hoffnungen, dass die Familie hierbleiben kann, wenn er ausreichenden Wohnraum und eine feste Stelle vorweisen kann. Beides hat er im Moment nicht. 


Familiennachzug, Einbürgerung ohne feste Arbeiststelle und damit wahrscheinlich auch nicht ausreichendem Einkommen für 4 Personen ?
Keine Deutschkenntnisse ?

Recht optimistisch gedacht. Vielleicht klappt's ja.

Aber immer das Rechnen nicht vergessen: Abwägen zwischen möglichen Anwalts-/Gerichts- und sonstigen Kosten und einer Rück- und möglichen legalen Wiedereinreise.

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Antwort #11 - 28.04.2008 um 19:58:19
 
Die Ruecktickets gibt es ja schon. Offensichtlich hat die frany. Botschaft darauf bestanden.
Einbuergerung wollte er natuerlich erst beantragen, wenn er eine feste Stelle hat. Und dann die Familie nachholen. Jetzt sind ihm die Ereignisse wohl ein wenig ueber den Kopf gewachsen.
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Antwort #12 - 29.04.2008 um 07:53:10
 
chrisfried schrieb am 28.04.2008 um 19:58:19:
Die Ruecktickets gibt es ja schon. Offensichtlich hat die frany. Botschaft darauf bestanden.

Auf die Vorlage von Rückflugtickets besteht jede Botschaft vor Ausstellung von Besuchsvisa.
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Antwort #13 - 29.04.2008 um 12:08:05
 
Gerade kam der Anruf:

Zu meiner und des Familienvaters Ueberraschung wurde der Familie ohne weiteres eine Aufenthaltsbewilligung fuer ein Jahr gewaehrt. Wenn dann der LU gesichert ist, steht einer Verlaengerung  nichts im Wege!? Das ist ja nun wirklich einigermassen verwunderlich. Wenn ich mir die Erfahrungsberichte von den Usern hier durchlese ist keines der Kriterien erfuellt, Einreise mit Touristenvisum mit dem Zweck der FZF, keine Identitaetsueberpruefung ( eines der Kinder  ist garnicht das leibliche meines Kollegen) , kein Spracherwerb vor Einreise, kein gesicherter LU aus eigenen Mitteln, sogar die Wohnung muss erst angemietet werden. Wenn deutsche Partner oft jahrelang auf eine Identitaetsabklaerung ihrer Familie warten muessen, bevor der Zuzug erlaubt wird, wird dann im Falle von Auslaendern alles auf Treu und Glauben akzeptiert und der beschwerliche Weg auf Kosten des Steuerzahlers umgangen.  Es tut mir fast leid, dass ich das hier eingestellt habe, das koennte ja Leute auf Ideen bringen.

Ich arbeite ehrenamtlich in einer Migrationsberatungsstelle und es tut mir sehr leid fuer die Menschen, die mit wenig Erfolg versuchen, ihre Wuensche auf dem vorgeschriebenen Weg zu erreichen.
Ich goenne es dieser Familie schon - auch wenn mein Kollege im Moment noch nicht weiss ob er sich freuen soll - aber generell bin ich eigentlich einigermassen schockiert.
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ryka
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Antwort #14 - 29.04.2008 um 12:23:14
 
Hallo,

könnte es sein, dass der SB hier im Forum mitliest und sich deshalb dachte: Die bringe ich jetzt zum Staunen!".

Hat er geschafft. Für die Familie ist das jetzt ein Neubeginn.

Ryka

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