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bin ich hier richtig? (Gelesen: 1.762 mal)
elias2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.04.2008 um 20:03:29
 
Guten Abend alle miteinander,

bin lang nicht mehr da gewesen, werft mich raus  Smiley wenn ich meine Frage im falschen Forum gestellt hab, aber hier sieht alles so neu aus.  unentschlossen

folgendes:

Ein Bekannter (libanesisch) ist seit knapp 2 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet. Er war immer schön fleissig arbeiten. Nun musste er leider sein Gewerbe aufgeben und will sich erstmal beruflich neu umsehen.
Er wollte eigentlich zum Arbeitsamt gehen und einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, ich habe ihm aber abgeraten, da seine Frau ziemlich viel verdient.

Ich bin mir sicher, sein Antrag würde abgelehnt werden.

Seine Frau ist zur Zeit aber sowas von naja...es interessiert Sie herzlich wenig,
er stößt da auf taube Ohren, wenn er Sie wegen Geld fragt.

Ist Sie nicht "verpflichtet" für Ihren Mann mit zu sorgen, so in guten wie in schlechten Zeiten?

Er ist ja wirklich grad erstmal 4 Wochen ohne Geld und Sie möchte schon die Hälfte Mietzuschuss.

Ich finde, Sie müsste Ihm Geld geben oder etwa nicht?

er hat doch auch immer gearbeitet und alles geteilt.

Es ist nach wie vor eine Heirat aus Liebe, aber die eine Seite ist wohl im Moment
ungenießbar.

Was meint Ihr, soll er doch zum Arbeitsamt gehen?

Wäre über kleine Infos dankbar.

Grüße
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Ralf
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Antwort #1 - 26.04.2008 um 00:38:26
 
elias2005 schrieb am 25.04.2008 um 20:03:29:
Ich bin mir sicher, sein Antrag würde abgelehnt werden. 

Nö, warum? ALG I ist eine Versicherungsleistung,
auf die man einen Anpruch hat, wenn man
mindestens 12 Monate Beiträge geleistet hat.
Auf das Einkommen des Ehepartners kommt
es dabei nicht an, das würde erst beim ALG II
eine Rolle spielen.

elias2005 schrieb am 25.04.2008 um 20:03:29:
Ich finde, Sie müsste Ihm Geld geben oder etwa nicht? 

Ehegatten sind sich gegenseitig zum Unterhalt
verpflichtet.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 26.04.2008 um 00:48:47
 
elias2005 schrieb am 25.04.2008 um 20:03:29:
Nun musste er leider sein Gewerbe aufgeben und will sich erstmal beruflich neu umsehen.


ALG I (unabhängig vom Ehegatteneinkommen) gibt es, wenn er zuvor mind. 1 Jahr arbeitslosen- und sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer gearbeitet hat.

ALG II (abhängig vom Ehegatteneinkommen) gibt es, wenn die Bezugsdauer für das ALG I abgelaufen ist, oder wenn er vorher selbständig (ohne Arbeitslosenversicherung) gearbeitet hat. Dafür sind dann auch Angaben über das Einkommen usw. beider Partner nötig.

gc
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.04.2008 um 00:53:05
 
Ralf schrieb am 26.04.2008 um 00:38:26:
ALG I ist eine Versicherungsleistung,  
auf die man einen Anpruch hat

aber nicht in diesem Fall:
elias2005 schrieb am 25.04.2008 um 20:03:29:
Nun musste er leider sein Gewerbe aufgeben  

... da er hier scheinbar selbständig tätig gewesen ist.

trixie
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Ralf
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Antwort #4 - 26.04.2008 um 10:45:43
 
trixie schrieb am 26.04.2008 um 00:53:05:
aber nicht in diesem Fall:

... da er hier scheinbar selbständig tätig gewesen ist. 

In diesem Fall hast du natürlich Recht. Wer nicht
in eine Versicherung einzahlt, kann daraus natürlich
auch keine Zahlungen erhalten.
elias2005 kann ja mal etwas konkreter werden.
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