Hallo,
ich habe schon viel hier im Forum über die
FZF gelesen,und auch die Suchfunktion benutzt.Und eigentlich ist es mir klar.Nun habe ich aber auch in einem Thread gelesen,das die
FZF gescheitert ist an
LU.Vielleicht habe ich was falsch verstanden oder überlesen, wenn dem so sei bitte verzeiht mir das.
Nun zu meiner Frage, ich möchte in diesem Jahr meinen Tunesischen Verlobten heiraten, wir seid 2 Jahren zusammen. Wir habe vor in Deutschland zu heiraten,und da wird ja die
FZF schon vorher gemacht denke ich das dann auch so genannt wird, oder besser gesagt wenn er sein Eheschliesungsvisum beantragt wird von der
ABH geprüft.
VE und Krankenversicherung sind geklärt, da ich zu wenig Einkommen habe ,wird diese von einem Freund meines Verloben gemacht. Ich bin seid 8 Jahren Berufstätig in Teilzeit und in Ungekündigter Stellung. Ich lebe mit meiner 18 Jährigen Tochter zusammen die Bafög erhält in ihrer Ausbildung. Da unser gemeinsames Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht bekommen wir etwas ALG II dazu. Könnte die
ABH in meinem Fall eine nicht gesicherte
LU sehen.
vielen Dank für evt. Antworten
PS. in meinem Profil steht das ich Tunesiche Staatsbürgerin bin, das ist nicht richtig ich bin Deutsche, habe versucht das zu ändern aber es ging nicht.Entschludigt diese Irreführung und meine Nichtwissenheit.