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Leidiges Thema "Daenemark" (Gelesen: 6.579 mal)
CanadaWolf
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soon.....


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21.04.2008 um 21:12:20
 
Hallo Foriker,

ja, es wurde schon viel diskutiert, und ich habe mich jetzt 3 Tage redlich bemueht, anhand der Forensuche detailiertere Infos zu bekommen, aber diese habe ich nicht gefunden, daher meine Fragen:

1) Ich bin Deutscher, meine Verlobte Indonesierin

2) Zu Weihnachten 2007/08 haben wir beschlossen, der wilden Ehe ein Ende zu setzten und zu Heiraten. Dem Standesamt in unserer Ortschaft war das "Touri-Visum" erstmal egal. Auch allen anderen Institutionen (OLG; ABH, etc). Urspruenglich war ja auch nicht geplant zu heiraten.

3) Wir haben uns ueber Ihren Bruder alle Unterlagen aus Jakarta nach Uebersetzung und Beglaubigung durch die ind. Behoerden hierher nach .de senden lassen.

4) Das OLG hat die Freistellung vom Ehefaehigkeitszeugniss erstmal auf Eis gelegt, da die Dokumente meiner besseren Haelfte der Beglaubigung einer AUslandsvertretung beduerfen.

Und nun faengt der Spass an. Das Auswaertige Amt in Berlin (und damit ja eigentlich vorgesetzte Behoerde) hat uns fernmuendlich mitgeteilt "Senden Sie die Dokumente an "Auswaertiges Amt, fuer Botschaft Jakarta / Indonesien, 11013 Berlin". Wir leiten die Unterlagen dann weiter und die Botschaft kann diese legalisieren"
Gesagt getan, Unterlagen sind dort nun angekommen, ABER der Sachbearbeiter dort besteht auf ein persoenliches Abholen der Unterlagen durch meine Verlobte (obwohl auf den Seiten des AA expliziet auf die VErsendung der Unterlagen mit Post / Diplomatenpost hingewiesen wird).

Sollte sich das ganze nun hier als Flaschenhals erweisen, wuerden wir gerne in Daenemark heiraten.
Hintergrund: Ida erhaelt Ihr AE nur, wenn wir verheiratet sind. Insofern haben wir hier die Zusage der ABH. Die ABH weiss auch von dem Touristenvisum und weiss auch, dass wir uns wirklich erst hier in .de waehrend der Weihnachstzeit zur Hochzeit entschieden haben.

Welche Nachteile kann in diesem Fall dann eine Heirat in Daenemark haben? Die Heiratsurkunde muss ja (notfalls eben auch mit Apostille) anerkannt werden, sprich wir waeren dann auch nach deutschen Recht Mann und Frau (ohne eben auf diese Legalisation der Unterlagen einzugehen) Dass wir zur Anlegung des Stammbuches die ganzen Sachen eh noch machen muessen ist klar, das koennten wir aber beim naechsten Familienurlaub im Oktober durchfuehren.

Wir haben wie gesagt nur das Zeitproblem, dass wir bis Mitte Juni geheiratet haben muessen, da die ABH sonst die Ausweisung anordnet. Zur Zeit wurde Ihr Visum verlaengert bis zum 26. Juni 2008 (eben weil wir im Prozess der Eheschliessung sind).

Meine Idee: Heirate in Daenemark dann hat die ABH die Heiratsurkunde -> dadurch auch erstmal gute Chancen auf AE (auch wenn anders entschieden werden wuerde, wir haben ja keinen Visa-Betrug begangen). Sollten wir hier in .de heiraten muessen, kann es gut sein, dass Ida wirklich nach Jakarta reisen muss, nur um die Dokumente zu legalisieren Griesgrämig Sehr teurer Spass! Und Zeitintensiv dazu!

Wie sieht es aus, in wie weit ist die Botschaft an die Weisungen des Auswaertigen Amtes gebunden, bzw. an die Richtlinien auf deren Website? Anbei ein PDF, das auf Seite 5, letzter Absatz, genau unsere Situation beschreibt!

Ich danke recht herzlich fuer Eure Hilfe!

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garfield2008
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Antwort #1 - 21.04.2008 um 21:51:08
 
H(a)i,

CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
Zur Zeit wurde Ihr Visum verlaengert bis zum 26. Juni 2008  


da eine Visaverlängerung nur ein nationales Visum für Deutschland ist, ist damit eine Einreise nach DK nicht ohne ein dänisches Visum möglich.

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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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CanadaWolf
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Antwort #2 - 21.04.2008 um 22:01:37
 
Na prima, die naechste Huerde.... Griesgrämig muss ich dann gleich mal ueberpruefen! Zur Zeit hat Sie noch diese F-Bescheinigung drin stehen.... Mal sehen was dann kommt!

Sonst noch einen Tip?
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trixie
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Antwort #3 - 21.04.2008 um 22:17:57
 
garfield2008 schrieb am 21.04.2008 um 21:51:08:
da eine Visaverlängerung nur ein nationales Visum für Deutschland ist,

Das ist Quark! Wie kommst du den auf diese sonderbare Idee?

Zitat:
§ 6 Visum
...
(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. Dies gilt auch dann, wenn das Visum von einer Auslandsvertretung eines anderen Schengen- Anwenderstaates erteilt worden ist. Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden.
...


@ CanadaWolf

Lasse dich nicht verunsichern. Wenn das Visum ein Schengen Visum (ich gehe davon aus,  Visum für Besuchszwecke - nicht für touristische Zwecke) ist, bleibt es auch bei einer Verlängerung ein Schengen Visum. Ein anderes Visum wurde einen Aufenthaltszweckwechsel bedeuten.
Und mit dem verlängerten Schengen Visum kannst du selbstverständlich in Dänemark heiraten.

CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
Welche Nachteile kann in diesem Fall dann eine Heirat in Daenemark haben?  

... dass die AE nicht erteilt wird, sondern deine Frau zum Nachholen des Visumsverfahren wieder zurück nach Indonesien muss, weil der Anspruch der AE vor der Einreise nach Deutschland entstanden ist.

Soeben lese ich, dass das Visum bereits bis Ende Juni verlängert wurde. Somit ist eine weitere Verlängerung ausgeschlossen. Ihr habt also nur die Möglichkeit abzuwarten, ob die Unterlagen rechtzeitig eintreffen, oder in Dänemark zu heiraten.

trixie
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« Zuletzt geändert: 21.04.2008 um 22:29:58 von trixie »  
 
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CanadaWolf
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Antwort #4 - 21.04.2008 um 22:21:01
 
Hallo Trixie,

ok, aber diesen Fall kann ich ja ausklammern, weil die ABH bereits zugesichert hat uns eine AE zu geben, sobald wir verheiratet sind, ob nun in .de oder in dk duerfte ja egal sein?
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Antwort #5 - 21.04.2008 um 22:28:30
 
CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
Gesagt getan, Unterlagen sind dort nun angekommen, ABER der Sachbearbeiter dort besteht auf ein persoenliches Abholen der Unterlagen durch meine Verlobte (obwohl auf den Seiten des AA expliziet auf die VErsendung der Unterlagen mit Post / Diplomatenpost hingewiesen wird).


... lass deine Verlobte ihrem Bruder eine Vollmacht erteilen, dass er berechtigt ist, die Urkunden abzuholen.  

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Antwort #6 - 22.04.2008 um 11:32:34
 
trixie schrieb am 21.04.2008 um 22:17:57:
Das ist Quark! Wie kommst du den auf diese sonderbare Idee?

Weil es so ist. Der Fehler liegt bei dir.

Zitat:
(3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen-Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden. ... Für weitere drei Monate innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist
kann das Visum nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 verlängert werden
.

Und die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 besagen

Zitat:
(1) Einem Ausländer kann ... In Ausnahmefällen ... das Schengen-Visum aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden, wenn die Erteilungsvoraussetzungen des Schengener Durchführungsübereinkommens nicht erfüllt sind.
In diesen Fällen ist die Gültigkeit räumlich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu beschränken.

also hat garfield2008 absolut Recht. Die "F-Bescheinigung" ist außerdem sicherlich eine Fiktionsbescheinigung. Und wenn man mit einer Fiktionsbescheinigung nach Dänmark einreisen bzw. sich legal dort aufhalten möchte (was die unabdingbare Voraussetzung für eine gültige Eheschließung wäre), dann gilt folgendes

Zitat:
Eine nach § 81 Aufenthaltsgesetz ausgestellte Fiktionsbescheinigung - nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum - berechtigt ... zur visumfreien Einreise und Aufenthalt im Gebiet der Schengener Staaten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten nur wenn auf Seite 3 der Fiktionsbescheinigung das dritte Feld "der Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend (§ 81 Abs. 4 AufenthaltG)" angekreuzt ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Fiktionsbescheinigungen nach § 81 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz nach wie vor nicht zur visumfreien Einreise/Aufenthalt im Schengenraum berechtigen. Das erste und zweite Ankreuzfeld ermöglichen ausdrücklich nicht die visumfreie Einreise.

Damit dürfte eine Eheschließung in Dänemark "hinfällig" sein. Zur Veranschaulichung hier ein Urteil der sich auf die Eheschließung in Dänemark bei illegalem Aufenthalt in Dänemark bezieht.

CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 22:21:01:
weil die ABH bereits zugesichert hat uns eine AE zu geben, sobald wir verheiratet sind, ob nun in .de oder in dk duerfte ja egal sein?
 
Dafür solltest du zuerst in der F-Bescheinigung deiner Zukünftigen nachschauen - wenn darin § 81 Absatz 3 angegeben ist, dann eben nicht egal - weil dann die ABH eine Eheschließung in DE meint.
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Antwort #7 - 22.04.2008 um 11:38:38
 
Angekreuzt ist §81 Abs. 4 ... Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend... und ja es ist die Fiktionsbescheinigung.

Cheers

Dirk
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Antwort #8 - 22.04.2008 um 12:16:38
 
CanadaWolf schrieb am 22.04.2008 um 11:38:38:
Angekreuzt ist §81 Abs. 4

Na dann lies das und das (als Beispiel). Es könnte klappen. Und wenn deine ABH schon so kooperativ ist - vielleicht schadet es nicht, das vorher dort zu besprechen.
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Antwort #9 - 22.04.2008 um 14:42:01
 
Sorry - ich muss nochmal darauf zurück kommen.

CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
Zu Weihnachten 2007/08 haben wir beschlossen, der wilden Ehe ein Ende zu setzten und zu Heiraten. Dem Standesamt in unserer Ortschaft war das "Touri-Visum" erstmal egal.


CanadaWolf schrieb am 21.04.2008 um 21:12:20:
Zur Zeit wurde Ihr Visum verlaengert bis zum 26. Juni 2008 (eben weil wir im Prozess der Eheschliessung sind).

Ich verstehe das so, dass deine Ida bereits seit mindestens Weihnachten 2007 / 08 hier ist. Damit befindet sie sich bereits in der Verlängerung außerhalb der 3 Monaten / Halbjahr. Und das sind die Hinweisen des BMI dazu

Zitat:
6.3.3 Eine weitere Verlängerung bis zu drei Monaten innerhalb der betreffenden Sechsmonatsfrist kommt nach Satz 3 entsprechend dem Verweis auf Absatz 1 Satz 2 nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland in Betracht. Durch die Verlängerung über drei Monate hinaus kann das Schengen-Visum nach den Regelungen des SDÜ in Satz 3 nicht mehr als Schengen-Visum bezeichnet werden. Es wird als nationales Visum auf dem einheitlichen Sichtvermerk verlängert. Als nationales Visum berechtigt es nach Artikel 18 Satz 3 SDÜ den Inhaber nur noch dazu, durch andere Schengen-Staaten zu reisen, um sich nach Deutschland zu begeben, solange kein dort aufgeführter Versagungsgrund vorliegt; diese Durchreisefunktion ist allerdings bereits bei der Erteilung erschöpft, weil sich der Ausländer schon im Bundesgebiet befindet. Zur Durchreise durch andere Schengen-Staaten zum Zweck der Rückreise, insbesondere nach Artikel 5 Abs. 3 SDÜ, berechtigt das Visum dann nicht. Als Gültigkeitsbereich ist „Deutschland“ einzutragen.
6.3.4 Die Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 4 hat Wirkungen allein im Bundesgebiet, da die Fiktionsbescheinigung ihre Rechtsgrundlage nicht im SDÜ findet und somit nicht in anderen Schengen-Staaten wirkt. Die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 selbst berechtigt somit nicht zur Durchreise durch andere Schengen-Staaten.

Fazit: auch wenn die Dänen § 81 Abs. 4 anders auslegen und nichts dagegen haben, diese Verlängerung als durchaus gültiges Schengen-Titel anzuerkennen, bleibt die Frage (siehe oben das Urteil) in wie fern Deutschland (euere ABH) die Reise und Aufenthalt deiner Freundin in DK als legal ansieht - denn nur dann ist auch die in DK geschlossene Ehe als "schutzwürdig" anzuerkennen.
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Antwort #10 - 22.04.2008 um 15:04:24
 
sondra, die "Anerkennung" der Fiktionsbecheinigung nach § 81 IV ist keine Kulanzleistung Dänemarks, sondern geht darauf zurück, dass die Schengenwirksamkeit dieser Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 in Anl. 4 der GKI ausdrücklich durch die Bundesrepublik bestätigt wurde (siehe hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005XG1222(01):de:n...). Davon können die VAH BMI nichts Abweichendes bestimmen. Die von Dir verlinkte Entscheidung des OVG NW betrifft den Fall, dass die Fiktionsbescheinigung im Zeitpunkt der Eheschließung bereits unwirksam war, weil die ABH den Antrag auf Verlängerung/Erteilung der AE abgelehnt hatte. Insofern besteht ein Unterschied zum vorliegenden Fall.

@canadawolf, warum könnt Ihr nicht einen Bevollmächtigten, z.B. Rechtsanwalt, in Jakarta mit der Abholung der Unterlagen betrauen? Der soll das dann per TNT oder so schicken. Heirat in DK ist ja auch nicht ganz umsonst. Der Kurierdienst des AA ist für so was in der Tat eigentlich nicht gedacht. Vielleicht lässt sich über Visumreferat/Bürgerservice dennoch auch insoweit eine Lösung finden.
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Antwort #11 - 22.04.2008 um 17:27:54
 
tapir schrieb am 22.04.2008 um 15:04:24:
die Schengenwirksamkeit dieser Bescheinigung nach § 81 Abs. 4 in Anl. 4 der GKI ausdrücklich durch die Bundesrepublik bestätigt wurde

Danke Tapir  Durchgedreht Großartig, dass man hier immer wieder Neues erfährt.
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Antwort #12 - 22.04.2008 um 18:15:34
 
tapir schrieb am 22.04.2008 um 15:04:24:
Davon können die VAH BMI nichts Abweichendes bestimmen.

Das können sie wirklich nicht, weil es ein rein chronologisches "Problem" ist ... der Stand der VAH-BMI ist der 22.12.2004 ... die Erklärung der Schengenwirksamkeit der FB nach 81.4 erfolgte am 09.09.2005...  Zwinkernd

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Antwort #13 - 22.04.2008 um 18:24:02
 
Das ist richtig, aber selbst wenn - was einer obersten Bundesbehörde natürlich nie passieren würde Zwinkernd - mal eine schengenwidrige Weisungslage zeitlich nach dem Wirksamwerden der entgegenstehenden Schengenregelung geschaffen würde, wäre sie unbeachtlich.
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Antwort #14 - 22.04.2008 um 23:42:32
 
CanadaWolf schrieb am 22.04.2008 um 11:38:38:
Angekreuzt ist §81 Abs. 4 ... Aufenthaltstitel gilt als fortbestehend... und ja es ist die Fiktionsbescheinigung.  

... so dass du sehr wohl auf meine Infos zurückgreifen kannst.  Zwinkernd

tapir schrieb am 22.04.2008 um 15:04:24:
Heirat in DK ist ja auch nicht ganz umsonst.  

Aber weit aus günstiger, als mancher vielleicht denkt. Vorallem weiss man, dass man innerhalb von zwei bis drei Wochen verheiratet ist.

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