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Ehegattennachzug (Gelesen: 14.407 mal)
trixie
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Antwort #30 - 21.04.2008 um 19:19:07
 
Fritz schrieb am 21.04.2008 um 16:57:13:
Achja wieviel Vermögen müsste man eigentlich haben, damit der LU gesichert ist? Gibt es da einen Mindestbetrag?  


Ich würde sagen soviel, dass du längere Zeit ohne die dir zustehenden Sozialleistungen des Staates auskommen kannst. Da dürfte die zeitliche Grenze nicht unter einem Jahr anzusetzen sein.

trixie
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Fritz
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Antwort #31 - 22.04.2008 um 15:31:57
 
Hallo nochmal Liebes Forum Smiley,

ich hab da noch ne Frage, meine Frau leidet an leichter Asthma. Sie muss ab und zu ihr Spray nehmen. Sollte man das unbedingt beim FZF-Antrag mit eintragen oder ist das nicht so wichtig? Und müssten sie dann zum Vertrauensarzt der Botschaft? Wäre diese Krankheit ein Grund zur Ablehnung der AE?

Gruss,

Fritz
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Sondra
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Antwort #32 - 22.04.2008 um 17:16:52
 
Fritz schrieb am 22.04.2008 um 15:31:57:
meine Frau leidet an leichter Asthma. Sollte man das unbedingt beim FZF-Antrag mit eintragen? Und müssten sie dann zum Vertrauensarzt der Botschaft? Wäre diese Krankheit ein Grund zur Ablehnung der AE?

Eine leichte Asthma ist eine lästige, chronische, aber keine ansteckende Krankheit (wie Hepatitis, Tuberkulose oder AIDS). Sie macht deine Frau nicht zu Seuchengefahr. Sie muss diese nicht melden und es ist auch kein Ablehnungsgrund. Eventuell werdet ihr ein höheres Tarif zahlen müssen, falls deine Frau privat krankenversichert werden soll - aber das ist auch alles.
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Fritz
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Antwort #33 - 22.04.2008 um 18:17:55
 
Hallo Sondra,

erstmal danke für deine Antwort! Also können wir beim FZF-Formular, die Frage "Leiden Sie an einer Krankheit?" mit nein beantworten oder lieber doch mit ja unentschlossen ? Gilt dieser erhöhte Krankenkassen Tarif auch für die Reisekrankenversicherung?

Gruss,

Fritz
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Sondra
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Antwort #34 - 22.04.2008 um 18:48:56
 
Fritz schrieb am 22.04.2008 um 18:17:55:
Gilt dieser erhöhte Krankenkassen Tarif auch für die Reisekrankenversicherung?

Das weiß ich nicht. Und auch sonst - ich habe nur von einer Möglichkeit gesprochen, nicht von einer Gewissheit. Außerdem, wenn du in D arbeitest, bist du gesetzlich krankenversichert und deine Frau über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Da sind die Beiträge gleich, auch bei chronische Krankheiten.

Fritz schrieb am 22.04.2008 um 18:17:55:
die Frage "Leiden Sie an einer Krankheit?" mit nein beantworten

Ja, ich würde die Frage mit "nein" beantworten, weil ich ziemlich sicher bin, dass die Frage sich auf ansteckende oder schwer behandelbare Krankheiten (Niereninsufizienz / Dialyse) bezieht. Ansonsten könnte / müsste man schreiben "ich habe 3 Karies, 5 Hühneraugen, zur Zeit eine Erkältung" etc.pp. Wo soll das aufhören? Möglicherweise könnte man einen schweren Herzfehler, (sehr) hohen Bluthochdruck o.ä. auch angeben, damit die Botschaft schonender mit einem umgeht  Zwinkernd
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Antwort #35 - 22.04.2008 um 19:27:26
 
Meines Wissens bezieht sich die Frage nur auf meldepflichtige Krankheiten. Ich hab das mal irgendwo schon hier im Board gelesen, finde es aber auf die Schnelle nicht.

Also im Prinzip geht es imho darum:

http://de.wikipedia.org/wiki/Meldepflichtige_Krankheit#.C2.A7_6_Meldepflichtige_...


Grüße

Jetflyer
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Fritz
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Antwort #36 - 23.04.2008 um 00:17:11
 
Danke euch Jetflyer und Sondra,

dann werden wir die Frage mit nein beantworten. Für wieviel Tage sollte man die AE bei der Botschaft beantragen? Gibt es hier im Forum eine Seite, wo man nützliche Informationen für das Ausfüllen des FZF-Formulars bekommt?

Gruss,

Fritz

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trixie
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Antwort #37 - 23.04.2008 um 01:10:03
 
Fritz schrieb am 23.04.2008 um 00:17:11:
Für wieviel Tage sollte man die AE bei der Botschaft beantragen?  

Das kommt darauf an, wann du deine Frau wieder nach Hause schicken möchtest.  Laut lachend
"Umtausch mit Kassenbon nur innerhalb von 14 Tagen möglich."  Laut lachend

Alles klar!

Am besten du schreibst dort "dauerhaft", "unbefristet" hin. Das Visum wird ohnedies nur für maximal drei Monate erteilt.

Fritz schrieb am 23.04.2008 um 00:17:11:
Gibt es hier im Forum eine Seite, wo man nützliche Informationen für das Ausfüllen des FZF-Formulars bekommt?  

Da müsstest du dich mit der Suchfunktion durchtasten. Ein Visumsantrag ist nun mal keine Standardformulierung; es sind immer Einzelfälle zu berücksichtigen.

Das Formular kannst du hier nachlesen und bei Fragen diese einfach stellen:

http://www.istanbul.diplo.de/Vertretung/istanbul/tr/04/Visa__Merkblaetter/Visa__...

trixie
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Antwort #38 - 23.04.2008 um 13:24:36
 
Hallo trixie,

danke dir Laut lachend! Habe gerade über deinen Link nochmal das Formular angeguckt. Die Frage "Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo?" Ist es wichtig, dass man eine Adresse angibt? und "besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?" Zuerst ja nicht? Sie muss ja erstmals in D sein damit sie Familienversichert werden kann oder? und die Frage "Ich beantrage die Aufenthalterlaubnis für ............................... Tage/Monat(e)/Jahr(e)", da auch unbefristet eintragen oder 90 Tage?

Gruss,

Fritz
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trixie
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Antwort #39 - 23.04.2008 um 16:08:25
 
Fritz schrieb am 23.04.2008 um 13:24:36:
"Wird ständiger Wohnort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beibehalten und ggf. wo?" Ist es wichtig, dass man eine Adresse angibt?  

Wenn der Wohnort im Ausland beibehalten wird, dann gibst du einfach die Adresse an.

Fritz schrieb am 23.04.2008 um 13:24:36:
"besteht Krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland?"  

"Krankenversicherungsschutz erfolgt im Rahmen der Familienversicherung"

Fritz schrieb am 23.04.2008 um 13:24:36:
"Ich beantrage die Aufenthalterlaubnis für ............................... Tage/Monat(e)/Jahr(e)", da auch unbefristet eintragen oder 90 Tage?  

Das habe ich dir schon gesagt:
Kommt darauf an, wann du deine Frau wieder nach Hause schicken möchtest.   Laut lachend
Aber mit unbefristet bist du sicherlich nicht schlecht im Rennen; wirkt doch etwas seriöser.  Zwinkernd

trixie    
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Antwort #40 - 23.04.2008 um 17:45:37
 
Laut lachend...

Also die Frage mit dem Krankenversicherungschutz mit "nein" beantworten und dahinter "Krankenversicherungsschutz erfolgt im Rahmen der Familienversicherung" reinschreiben korrekt?
Die Botschaft in der Türkei hat gesagt, dass man das Formular auch in türkisch ausfüllen kann. Wird das dann seitens der Mitarbeiter übersetzt? Oder wie läuft das dann ab? Hat jemand Erfahrung damit? Und wird das eine orginal AE Formular zur ABH geschickt? (Es müssen ja zwei AE Formulare ausgefüllt werden).

Fritz
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Antwort #41 - 23.04.2008 um 20:45:06
 
Zitat:
Krankenversicherungsschutz erfolgt im Rahmen der Familienversicherung" reinschreiben


Das kannst Du machen. Sicherer ist aber eine Bescheinigung Deiner Krankenversicherung, dass Deine Frau nach ihrer Ankunft familienversichert wird.

Machen die meisten KV´s in der Regel, manche jedoch nur auf deutliche Nachfrage.

Zitat:
Die Botschaft in der Türkei hat gesagt, dass man das Formular auch in türkisch ausfüllen kann. Wird das dann seitens der Mitarbeiter übersetzt?


Die Formulare sind zweisprachig, also wird jemand übersetzen. Nach meinen Erfahrungen sind die Personen am Schalter zweisprachig und können ggfs. bei Unklarheiten nachhaken - nachfragen.

Reyhan
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Fritz
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Antwort #42 - 24.04.2008 um 01:19:29
 
Hallo Reyhan,

danke dir vielmals!

Gruss,

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Antwort #43 - 24.04.2008 um 21:30:11
 
Hallo nochmal an alle,

sagt mal trifft dieser "Regelfall" für mich zu? Ich hatte ja früher die türkische Staatsbürgerschaft, hab da ja auch ca. 7 Monate als Deutscher gelebt, aber ich habe da nicht gearbeitet und bin auch kein Doppelstaatler!
Nach den 7 Monaten dort traue ich mich jetzt gar nicht mehr dort zu arbeiten und zu leben, würde dort nur noch zum Urlaub machen hinfliegen Smiley. Reicht es eigentlich aus, dass man früher Staatsbürger dieses Landes war?

Gruss,
Fritz
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Antwort #44 - 24.04.2008 um 22:12:13
 
Fritz schrieb am 24.04.2008 um 21:30:11:
trifft dieser "Regelfall" für mich zu?

Diese - berechtigte - Frage wird dir keiner absolut beantworten können. Sicherlich sind in deinem Profil Anhaltspunkte einer Regelausnahme zu erkennen.

trixie
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