Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug (Gelesen: 14.386 mal)
Fritz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #15 - 20.04.2008 um 22:12:52
 
Danke euch allen vielmals! Also, so wie ich das verstanden habe, könnte man es wagen und im schlimmsten Fall würde die ABH abwarten, bis die Probezeit vorbei ist bzw. ich fest angestellt bin? Wieviel muss man eigentlich Netto verdienen, damit der LU gesichert ist?

Gruss
Fritz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug bei ungesichertem Lebensunterhalt
Antwort #16 - 20.04.2008 um 22:25:54
 
Fritz schrieb am 20.04.2008 um 22:12:52:
Wieviel muss man eigentlich Netto verdienen, damit der LU gesichert ist?  

Da gehen die Anforderungen von ABH zu ABH sehr weit auseinander. M. W. hat Berlin die höchsten Anforderungen. Aber als unverbindliche Faustformel könntest du ansetzen: ALG II Satz + Mietkosten + Sicherheitsaufschlag (10-20%).

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SigSag
Full Top-Member
***
Offline


Wo viele Hände sind, ist
die Last nicht schwer.


Beiträge: 456
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #17 - 20.04.2008 um 22:32:13
 
Du kannst hier selber ausrechnen, ob dein LU ausreicht:

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Solltest du am Ende Anspruch auf ALG II haben ist dein LU nicht ausreichend.

SigSag
Zum Seitenanfang
  

"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #18 - 20.04.2008 um 22:37:17
 
trixie schrieb am 20.04.2008 um 22:12:21:
Nur das fehlt eben bei einem Studienabgänger und frischgebackenen Akademiker. 

Hi,

der BTW-Zusatz war nicht auf den aktuellen
Fall gemünzt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug bei ungesichertem Lebensunterhalt
Antwort #19 - 20.04.2008 um 22:39:32
 
SigSag schrieb am 20.04.2008 um 22:32:13:
Solltest du am Ende Anspruch auf ALG II haben ist dein LU nicht ausreichend.  

Aber Vorsicht!

Auch wenn du bei der Berechnung über dem ALG II Satz liegst, sagt das noch lange nicht aus, dass der LU auch für die ABH als gesichert gilt. (siehe meine Antwort # 16).

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #20 - 21.04.2008 um 07:35:40
 
Mick schrieb am 20.04.2008 um 21:19:39:
Letzteres ist klar. Aber dennoch bleibt eine
Probezeit, das was sie ist: Ein Verhältnis auf
Probe. In der Zeit muss der Arbeitnehmer sich
beweisen, damit der Arbeitgeber anschließend
sagt, dass er ein Verhältnis auf Dauer eingehen
möchte.


das ist schon im Ansatz nur halb zutreffend: die Probezeit bietet auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit festzustellen, ob er bei diesem Arbeitgeber wirklich längere Zeit arbeiten will. Gerade bei qualifizierten Leuten ist das ein nicht zu unterschätzender Aspekt.

Zitat:
Die Probezeit enthält die Ansage, dass
noch nicht klar ist, ob ein dauerhaftes Arbeits-
verhältnis eingegangen werden soll.


das ist nicht richtig. Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Probezeit auf Dauer angelegt. Andernfalls würde man es von vornherein befristen (was auch möglich und durchaus üblich geworden ist: endet zum xx.yy.zzzz wenn nicht vorher verlängert wird).

Die Probezeit steht insofern in den Arbeitsverträgen schematisch drin, eine tiefere Bedeutung kann hier faktisch nicht entnommen werden.

Zitat:
BTW versuche ich da immer den Einzelfall zu
betrachten. Arbeitslos für 5 Jahre, dann ein
neues Arbeitsverhältnis (zunächst auf Probe)
beurteile ich anders, als ein Probearbeitsver-
hältnis im Anschluss an ein anderes Arbeits-
verhältnis.


das ist entscheidend: es gibt (nicht wenige) ABH, die einem Akademiker mit 10 Jahren Berufspraxis in gehobener Stellung keinen gesicherten LU unterstellen, nur weil er gerade jetzt den Arbeitgeber gewechselt hat. Hingegen hätte ich bei einem Langzeitarbeitslosen, der gerade dann wenn es um NE oder FZF geht, einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, auch außerhalb der Probezeit ggf. noch erhebliche Zweifel an einem gesicherten LU.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
SigSag
Full Top-Member
***
Offline


Wo viele Hände sind, ist
die Last nicht schwer.


Beiträge: 456
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #21 - 21.04.2008 um 07:38:53
 
trixie schrieb am 20.04.2008 um 22:39:32:
Auch wenn du bei der Berechnung über dem ALG II Satz liegst, sagt das noch lange nicht aus, dass der LU auch für die ABH als gesichert gilt.


Doch! Wenn du dich darauf berufst:

trixie schrieb am 20.04.2008 um 22:25:54:
M. W. hat Berlin die höchsten Anforderungen.


Deswegen ist dieser Ansatz durchaus realistisch. Denn:

"Der Beurteilung der Frage, wie hoch ein Einkommen sein muss, um von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgehen zu können, sind der Regelsatz von öffentlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe) und die Höhe der Miete zugrunde zu legen (Regelsatz + Miete). Bei Personen, die Ihr Wohneigentum selbst nutzen sind anstatt der Miete die tatsächlichen Aufwendungen (Wohngeld sowie ggf. monatliche Belastung durch Kredite für die Immobilie) nachzuweisen und entsprechend zu berücksichtigen.
Es gelten folgende Regelsätze nach dem SGB II/XII:
Unverheiratete Haushaltsvorstände und Alleinstehende 347,00 €
Haushaltsangehörige
(sofern nicht Ehegatten oder Lebenspartner)
- bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 208,00 €
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres : 278,00 €
Haushaltsangehörige, die als Ehegatten oder
Lebenspartner zusammenleben jeweils 312,00 €
Die Regelsätze sind deutlich erhöht worden. Dafür werden einmalige Beihilfen nur noch in äußerst eingeschränktem Umfang gewährt. Vor diesem Hintergrund wird bei der Berechnung des ausreichenden Lebensunterhaltes auf den vor dem Inkrafttreten des AufenthG üblichen 20 %-igen Aufschlag verzichtet."

SigSag
Zum Seitenanfang
  

"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
IP gespeichert
 
Aletheia
Junior Top-Member
**
Offline


hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #22 - 21.04.2008 um 08:34:07
 
Guten Morgen.
SigSag schrieb am 21.04.2008 um 07:38:53:
"Der Beurteilung der Frage, wie hoch ein Einkommen sein muss, um von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgehen zu können, sind der Regelsatz von öffentlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe) und die Höhe der Miete zugrunde zu legen (Regelsatz + Miete). [...]
Die Regelsätze sind deutlich erhöht worden. Dafür werden einmalige Beihilfen nur noch in äußerst eingeschränktem Umfang gewährt. Vor diesem Hintergrund wird bei der Berechnung des ausreichenden Lebensunterhaltes auf den vor dem Inkrafttreten des AufenthG üblichen 20 %-igen Aufschlag verzichtet."

@ SigSag
Wo stammt dieser Auszug her?
In Berlin wird wie hier der Bedarf gerechnet, aber vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen.
Beispiel: Bedarf 2x312€+ 350 Miete= 974€
Einkommen
Brutto 1200€
Netto 1035 €

Resultat: LU nicht gesichert, weil
20% vom Brutto bis 800€ + 10% vom Brutto 800-1200€+100€ pauschal= 300€ werden vom Netto-Einkommen abgezogen.
So bleiben von den 1035 nur 735 € anrechenbar.

Ich wünschte mich zu irren, jedoch hat mich bisher keiner korrigiert. ...
Zum Seitenanfang
  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug bei ungesichertem Lebensunterhalt
Antwort #23 - 21.04.2008 um 08:44:53
 
Muleta schrieb am 21.04.2008 um 07:35:40:
Hingegen hätte ich bei einem Langzeitarbeitslosen, der gerade dann wenn es um NE oder FZF geht, einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, auch außerhalb der Probezeit ggf. noch erhebliche Zweifel an einem gesicherten LU.  

... dann zählt er aber folgerichtig nicht mehr zu den Langzeitarbeitslosen und hätte bereits entsprechend lang einen neuen Arbeitsplatz  Zwinkernd

Er erfüllt zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Kriterien, die für die ABH wichtig sind. Eine Bewertung der Historie ist nicht angedacht, sondern nur eine Prognosenerstellung für die Zukunft. Wahrscheinlich kommt dann der Einwand, dass man bei einem ehemaligen Langzeitarbeitslosen eine schlechtere Prognose abzugeben kann, als bei einem Antragsteller mit einem Arbeitgeberwechsel, der noch nie arbeitslos war.

@ SigSag

Eine fleissige mitlesende Unserin wird dir bestätigen können, dass es der Berliner ABH für die Sicherung des LU eben nicht genügt, dass man über den Sätzen des ALG II liegt. Woher du deine Erkenntnis nimmst, dass das sehr wohl möglich ist, kann ich nicht verstehen, da gerade Berlin nochmals einen Freibetrag oben draufschlägt.

trixie


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #24 - 21.04.2008 um 11:42:55
 
Eine weitere Frage kann ich mir nicht verkneifen - wie ist das eigentlich bei Leitenden Angestellten?

Z.B. bei uns in der Firma: Sollte ich es irgendwann zum Direktor bringen (ich gebe die Hoffnung nicht auf Smiley ), dann wird mein Arbeitsvertrag auf einen befristeten Vertrag umgestellt, der jährlich verlängert wird. Wie lange muß man da Direktor sein, damit der LU als "nachhaltig gesichert" gilt?

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug bei ungesichertem Lebensunterhalt
Antwort #25 - 21.04.2008 um 12:30:12
 
Eduard schrieb am 21.04.2008 um 11:42:55:
Sollte ich es irgendwann zum Direktor bringen (ich gebe die Hoffnung nicht auf  ), dann wird mein Arbeitsvertrag auf einen befristeten Vertrag umgestellt, der jährlich verlängert wird.  

Das Problem des gesicherten LUs stellt sich bei dir doch gar nicht mehr. Oder möchtest du nochmals heiraten.  Laut lachend

Aber auch hier sagen die VAH BMI etwas darüber aus.

Zitat:
2.3.2 Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognose entscheidung zu treffen, ob die öffentlichen Haushalte durch die Pflicht, den Lebensunterhalt des Ausländers zu sichern, nur vorübergehend belastet werden. Zu befristeten Arbeitsverträgen kann wegen der  Vielschichtigkeit des Wirtschaftslebens keine strikt formale Handhabe erfolgen. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, ob – wie in einigen Wirtschaftszweigen üblich – der kettenartige Abschluss neuer Verträge mit demselben Arbeitgeber oder ständig neue Abschlüsse mit verschiedenen Vertragspartnern zu erwarten sind, oder ob die Gefahr der Erwerbslosigkeit nach Auslaufen des Vertrages nahe liegt. Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise zu fordern. Kann nachgewiesen werden, dass es bereits in der Vergangenheit kettenartig zu neuen Vertragsabschlüssen gekommen ist, kann dies indizieren, dass sich diese Handhabe auch in Zukunft fortsetzen wird. Im Zweifel kann auch eine Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Berufs- oder Wirtschaftsverbänden der entsprechenden Branche herangezogen werden. Führen diese Ermittlungen zu keinem konkreten Ergebnis, ist im Zweifel zu entscheiden, dass die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nicht erfüllt ist.


Die Sicherung des LU bezieht sich ja nicht nur auf das Einkommen, sondern könnte auch durch ein Vermögen gesichert sein, so dass der ALG II Bezug oder andere staatliche Leistungen ausgeschlossen wären.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SigSag
Full Top-Member
***
Offline


Wo viele Hände sind, ist
die Last nicht schwer.


Beiträge: 456
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #26 - 21.04.2008 um 12:50:23
 
Aletheia schrieb am 21.04.2008 um 08:34:07:
Wo stammt dieser Auszug her?
In Berlin wird wie hier der Bedarf gerechnet, aber vom Einkommen werden Freibeträge abgezogen. 


Aus den VAB's von Berlin.
Was die Berechnung von dir angeht: 345+310+Miete+KV+Freibeträge= LU der vorhanden sein muss.

SigSag
Zum Seitenanfang
  

"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #27 - 21.04.2008 um 12:54:57
 
SigSag schrieb am 21.04.2008 um 07:38:53:
Die Regelsätze sind deutlich erhöht worden. Dafür werden einmalige Beihilfen nur noch in äußerst eingeschränktem Umfang gewährt. Vor diesem Hintergrund wird bei der Berechnung des ausreichenden Lebensunterhaltes auf den vor dem Inkrafttreten des AufenthG üblichen 20 %-igen Aufschlag verzichtet."


es geht auch nicht um einen pauschalen Aufschlag, sondern um die Freibeträge nach § 11 SGB II. Das OVG Berlin-Brandenburg hat hierzu eine sehr restriktive Ansicht, die derzeit dem BVerwG zur Entscheidung vorliegt (1 C 32.07).

trixie schrieb am 21.04.2008 um 08:44:53:
Er erfüllt zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Kriterien, die für die ABH wichtig sind. Eine Bewertung der Historie ist nicht angedacht, sondern nur eine Prognosenerstellung für die Zukunft.


klar, aber worauf sollte die Prognose denn gestützt werden, wenn nicht auf die Erfahrungen der Vergangenheit oder in vergleichbaren Fällen?!?

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #28 - 21.04.2008 um 13:36:40
 
Muleta schrieb am 21.04.2008 um 12:54:57:
klar, aber worauf sollte die Prognose denn gestützt werden, wenn nicht auf die Erfahrungen der Vergangenheit oder in vergleichbaren Fällen?!?  


Ich verstehe nicht auf was du hinaus möchtest. I.d.R. müssen der Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen vorgelegt werden; mehr nicht. Die ABH hat schon deshalb nicht die Möglichkeit mehr zu prüfen. Sie kann ja keinen Rentenverlauf anfordern, was z. B. bei einem vorher Selbständigen ohnedies nichts bringt. Wenn man eine so all umfassende Beurteilung heranziehen würde, dann würden die Verfahren einige Monate länger dauern. Dann müßte man wohl auch noch die Stellung des Arbeitgebers heranziehen, wie dies bei einem User hier der Fall war.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fritz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug
Antwort #29 - 21.04.2008 um 16:57:13
 
Hallo alle zusammen,

hatte gestern keine Zeit mehr gehabt um zu gucken. Ich bin sehr überrascht und froh Smiley, dass soviele Beiträge zu diesem Thema geschrieben worden sind, ihr seid echt super Durchgedreht! Danke euch nochmals sehr für alle Beiträge! Werde wohl mein Glück versuchen sobald ich eine Arbeitsstelle habe. Achja wieviel Vermögen müsste man eigentlich haben, damit der LU gesichert ist? Gibt es da einen Mindestbetrag? (Z.B. Geld auf der Bank, 10000€)

Viele Grüsse,

Fritz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema