Mick schrieb am 20.04.2008 um 21:19:39:Letzteres ist klar. Aber dennoch bleibt eine
Probezeit, das was sie ist: Ein Verhältnis auf
Probe. In der Zeit muss der Arbeitnehmer sich
beweisen, damit der Arbeitgeber anschließend
sagt, dass er ein Verhältnis auf Dauer eingehen
möchte.
das ist schon im Ansatz nur halb zutreffend: die Probezeit bietet auch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit festzustellen, ob er bei diesem Arbeitgeber wirklich längere Zeit arbeiten will. Gerade bei qualifizierten Leuten ist das ein nicht zu unterschätzender Aspekt.
Zitat:Die Probezeit enthält die Ansage, dass
noch nicht klar ist, ob ein dauerhaftes Arbeits-
verhältnis eingegangen werden soll.
das ist nicht richtig. Das Arbeitsverhältnis ist auch während der Probezeit auf Dauer angelegt. Andernfalls würde man es von vornherein befristen (was auch möglich und durchaus üblich geworden ist: endet zum xx.yy.zzzz wenn nicht vorher verlängert wird).
Die Probezeit steht insofern in den Arbeitsverträgen schematisch drin, eine tiefere Bedeutung kann hier faktisch nicht entnommen werden.
Zitat:BTW versuche ich da immer den Einzelfall zu
betrachten. Arbeitslos für 5 Jahre, dann ein
neues Arbeitsverhältnis (zunächst auf Probe)
beurteile ich anders, als ein Probearbeitsver-
hältnis im Anschluss an ein anderes Arbeits-
verhältnis.
das ist entscheidend: es gibt (nicht wenige)
ABH, die einem Akademiker mit 10 Jahren Berufspraxis in gehobener Stellung keinen gesicherten
LU unterstellen, nur weil er gerade jetzt den Arbeitgeber gewechselt hat. Hingegen hätte ich bei einem Langzeitarbeitslosen, der gerade dann wenn es um
NE oder
FZF geht, einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, auch außerhalb der Probezeit ggf. noch erhebliche Zweifel an einem gesicherten
LU.
Muleta