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EU staatsbürgerschaft die beste option? (Gelesen: 3.786 mal)
pinda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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18.04.2008 um 16:41:28
 
Hallo,
Mein Freund (kolumbianer) und ich (deutsche) leben seit 6 Jahren unverheiratet in den Niederlanden. Wir haben beide eine Arbeitsgenehmigung.
Mein Arbeitsvertrag läuft naechstes Jahr aus, was auch fuer meinen Freund willkommener Anlass ist, sich nach einer neuen herausforderung umzusehen. Wir haben kein bestimmtes Ziel im Auge, doch warscheinlich bleiben wir in Europa. Auf längere Sicht zieht es uns auch nach Südamerika.

Es war für ihn damals nicht einfach eine Arbeitserlaubnis zu bekommen (er hat dabei viel Unterstützung von seiner Firma bekommen). Wenn wir in ein anderes Europäisches Land ziehen wuerden (zb Schweden), koennte er durch die niederländische Arbeitserlaubnis auch dort arbeiten? Wäre die Situation anders, wenn wir verheiratet wären?
Mein Freund hat jetzt die Gelegenheit die niederländische Staatsbuergerschaft zu beantragen, er erfüllt dafuer alle Voraussetzungen. Diese Möglichkeit würde natuerlich verfallen, sobald wir in ein anderes Land ziehen.
Dafuer muesste er aber die kolumbianische Staatsbürgerschaft aufgeben, was er nur ungern machen würde.
Koennte es ihm Probleme bereiten, wenn er wieder in Südamerika arbeiten möchte? Hätte es sonstige Konsequenzen?

Würdet ihr ihm Raten den niederländischen Pass zu beantragen?

Ich würde mich ueber Eure Antwoten freuen.

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janetm
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Antwort #1 - 18.04.2008 um 17:33:35
 
pinda schrieb am 18.04.2008 um 16:41:28:
...
Wenn wir in ein anderes Europäisches Land ziehen wuerden (zb Schweden), koennte er durch die niederländische Arbeitserlaubnis auch dort arbeiten?
Wäre die Situation anders, wenn wir verheiratet wären?
...
Koennte es ihm Probleme bereiten, wenn er wieder in Südamerika arbeiten möchte?
...


Zu 1, nein mit einer niederländischen Arbeitserlaubnis, darf er nur in den Niederlanden arbeiten.

Zu 2, ja, stich- und googlesuchwort: Freizügigkeit

Zu 3, Er bräuchte dann vermutlich ein Arbeitsvisum für das südamerikanische Land, nur ein niederländischer Pass dürfte nicht reichen. Einzelheiten siehe "südamerikanische" Botschaft.

Aloha

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lifeart
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Antwort #2 - 19.04.2008 um 18:26:06
 
Die Niederländer (wie die Deutschen) erlauben, soweit ich weis, keinen zweiten Pass bei Naturalisierungsbewerbern, sodass der kolumbianische Pass aufgegeben werden müsste.
Zwei Möglichkeiten:
Ausser in UK, Irland und Dänemark kann man einen Daueraufenthalt-EU in zumindestens den alten EU-Staaten (also auch Holland) beantragen. Dieser ist unbegrenzt gültig und man kann in Holland auf Dauer bleiben oder in andere EU-Staaten übersiedeln. Man muss dann dort einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Meistens erhält man diesen dann ohne grosse Probleme, es sei denn, man möchte einen Beruf ausüben, der in dem jeweiligen EU-Staat "überlaufen" ist. D.H., der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht garantiert, aber wahrscheinlich unter diesen Umständen. Nachteil: man kann nicht unbegrenzt für viele Jahre ausserhalb der EU leben (maximal 12 Monate ??).
2. Man ziehe in einen EU-Staat um, wie z.B. Frankreich oder UK, der zwei oder mehr Nationalitäten erlaubt, auch bei Naturalisationen. Nach 5 Jahren rechtmässigen Aufenthalt kann dann die EU-StA beantragt werden und auf diese Weise der kolumbianische Pass behalten werden.
Falls es möglich ist, in einen EU-Staat umzuziehen, der zwei oder mehr StA erlaubt, scheint das der beste Weg zu sein
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ryka
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Antwort #3 - 19.04.2008 um 19:32:25
 
Hallo,

dies fand ich beim googeln:

STAATSBÜRGERSCHAFT

Kolumbianische Staatsbürger sind

1) Durch Geburt:

Kolumbianische Einwohner, die eine der zwei Bedingungen erfüllen: dass der Vater oder die Mutter kolumbianische Einwohner oder Staatsbürger waren, oder, wenn sie Kinder von Ausländern sind, ein Elternteil zur Zeit der Geburt in der Republik Kolumbien wohnhaft war
Die Kinder von einem Vater oder einer Mutter, die im Ausland geboren wurden und später auf
kolumbianischem Territorium wohnhaft wurden, oder sich in einem Konsulat der Republik registriert haben. Die durch Geburt erworbene Staatsbürgerschaft kann keinem Kolumbianer aberkannt werden



Ryka


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lifeart
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Antwort #4 - 19.04.2008 um 20:50:06
 
Das heisst dann, dass eine Nationalität zusätzlich zur kolumbianischen angenommen werden könnte.
Das verbleibende Problem wäre dann, eine EU-StA zu erlangen, die mehrere StA erlaubt
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lifeart
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pinda
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Antwort #5 - 22.04.2008 um 12:37:38
 

@janetm: Vielen dank fuer den Hinweis auf 'Freizügigkeit'. Davon habe ich nicht gewusst. Weiss jemand, ob es in der Praxis einfach ist, sich darauf zu berufen? ZB wenn wir nach Frankreich gehen wuerden und mein Freund schneller einen Arbeitsplatz findet als ich?

@lifeart:Richtig, hier muss er seine Kolumbinanische nationalitaet aufgeben, wenn er niederlaender werden will. Ausser wenn er mit einer niederlaendischen Patnerin verheiratet ware, aber das bin ich leider nicht.
Ja, er hat eine unbergenzte Aufenthaltsgenehmigung, aber wie janetm sagte, kann er damit nicht automatisch in anderen EU Ländern arbeiten. Darueber machen wir uns Sorgen.
Selbst wenn wir in ein EU-Land gehen das mehrere nationalitaeten erlauben wuerde, wird es schwierig fuer ihn sein, dort eine Arbeitserlaubnis zu bekommen? Wir haben keine Vorstellung davon, und befuerchten die 'chance' auf eine NL Staatsb. zu 'verpassen'.
Vielleicht ist die Freizuegigkeit tasaechlich die Loesung.

(ps. Soweit wir richtig informiert sind, darf er sich nicht laenger als 6 Monate ausserhalb der EU aufhalten.)

@ryka: Ja, danke, das habe ich auch gefunden! Das gibt auf jeden Fall die 'Sicherheit' das er nie probleme haben wuerde nach Kolumbien zurueckzukehren.
Aber was fuer ein irrwitz seine staatsbuergerschaft hin und her zu veraendern...

Vielen Dank Allen fuer Eure Antworten.
Eure immer noch zweifelnde Pinda
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maki
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Antwort #6 - 22.04.2008 um 13:30:56
 
lifeart schrieb am 19.04.2008 um 20:50:06:
Das heisst dann, dass eine Nationalität zusätzlich zur kolumbianischen angenommen werden könnte. 

Nein, dass geht aus dem oben genannten nicht hervor.

In D zB. darf auch keinem sie deutsche Sta. aberkannt werden, hat aber nix damit zu tun, das man die D Sta. verlieren kann.
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Mikael321
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Antwort #7 - 22.04.2008 um 13:41:34
 
pinda schrieb am 22.04.2008 um 12:37:38:
@lifeart:Richtig, hier muss er seine Kolumbinanische nationalitaet aufgeben, wenn er niederlaender werden will.
Ich habe mich da mal eben ein wenig eingelesen.

http://www.ind.nl/nl/index.asp ;   (in Holländisch und Englisch )

Dort steht : Nachdem Sie eine bestimmte Anzahl von Jahren in den Niederlanden gelebt haben, können Sie die niederländische Staatsbürgerschaft beantragen. Normalerweise müssen Sie fünf Jahre lang legal und ununterbrochen in den Niederlanden gelebt haben. Weiters muss der Antragsteller über ausreichendes Wissen über die niederländische Gesellschaft, Sprache und Kultur verfügen. Dies wird durch das Bestehen eines entsprechenden Tests, dem Immigrations- und Staatsbürgerschaftstest (Inburgeringstoets), bewiesen. Normalerweise bedeutet dies auch, dass Sie Ihre bisherige Staatsbürgerschaft(en) zurückgeben müssen. Dies ist aber nicht immer,zwingend der Fall. Informieren sie sich bei Gemeindeämtern bzw. Rathäusern Abteilung: Burgerzaken (Bürgersachen)

Da gibt es bestimmt die Regelausnahmen wie bei uns. Wirtschaftlicher Verlust und oder ähnliches . Vielleicht bürgert Kolombien ja auch nicht aus ?


Micha


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pinda
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Antwort #8 - 22.04.2008 um 14:10:50
 
Hallo Micha,

vielen dank fuer deine Muehe.

er erfuellt alle voraussetzungen die NL nationalitaet zu bekommen, verliert dadurch automatisch die NL. Ausser:

- in seinem mutterland kann man die staatsbuergerschaft nicht abgeben (zb Griechenland, Marokko, aber nicht Kolumbien)

- ist verheiratet oder fester Partner eines niederl staatsbuergers (ich bin deutsche)
- anerkannter fluechtling
- geboren in Nederland, de Nederlandse Antillen of Aruba
-franzoesischer oder ital. staatsbuerger ist
...
- man hat eine nationalitaet die nicht durch die NL anerkannt wird
-man viel geld bezahlen muss um die SB ablegen zu koennen
- man durch das ablegen der SB grossen finanziellen schaden leidet (er verliert nicht seine in Kol. aufgebaute pension, sonst gibt es keinen fuer uns ersichtlichen schaden)
-miltaerische dienstpflicht

- wenn man einen besonderen und objektiv begruendeten grund hat seine staatsbuergerschaft nicht aufzugeben

Welche Gruende koennten zu dem letzten punkt passen? Alles andere trifft nicht zu. Habe noch kein fuer uns relevantes Beispiel gefunden das zu dem letzten punkt passen koennte.
Er hat auch mit dem IND und der Kolumbinanischen Botschaft telefonier, leider hat er dort auch keine ausnahmeregelung passsend fuer ihn gefunden.

Vielleicht ist es auch nicht so dramatisch seine nationalitaet zu aendern, ich kann seine bedenken aber gut verstehen.
Es ist auch eine gewisse unsicherheit etwas uebersehen zu haben, das dan doch unangenehme konsequenzen hat.
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Mikael321
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Antwort #9 - 22.04.2008 um 15:16:31
 
pinda schrieb am 22.04.2008 um 14:10:50:
- ist verheiratet oder fester Partner eines niederl staatsbuergers (ich bin deutsche)
Da könnte ich mir einen Ansatz vorstellen. Leider weiß ich das nur für Frankreich. Dort ist der EU Ausländer sozusagen dem Franzosen gleichgestellt. Lebt also der mit ihm verheiratete dritt Staaten Ausländer mindestens zwei Jahre (sonst 5 Jahre )in Frankreich, kann der Nicht EU Ausländer, dort die unbegrenzte (die heißt allerdings 10 Jahre AE ) oder die Französische Bürgerschaft beantragen. Vielleicht gibt es ja sowas auch in Holland.

Vielleicht sollte er auch mal ganz rational überlegen, welche Bürgerschaft mehr Vorteile bring. Kann er zb. in Kolumbien arbeiten und leben, als ehemaliger Staatsbürger ? (Ist ja in den meisten Fällen, die ich kenne, ohne Probleme möglich) Dann sollte er vielleicht darauf verzichten. Einen sicheren Anker in Europa zu haben, ist nicht das schlechteste .


Micha

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Antwort #10 - 22.04.2008 um 16:10:28
 

Zitat Micha: "Einen sicheren Anker in Europa zu haben, ist nicht das schlechteste ."

Eigentlich trifft genau dies meine Frage: ... nicht das schlechteste, aber kann er dadurch auch unvorhergesehene Nachteile haben?

zb. Dass er in einer bestimmten Situation seiner Familie nicht helfen kann als nicht-Kolumbianer etc.? Gibt es negativ-Beispiele?
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