Hallo Ihr Lieben,
habe mich schon fleißig durch die Foren gelesen. Würde gerne mal Eure Meinung zu meinem Fall wissen.
Ich bin mit meiner Frau seit Februar diesen Jahres verheiratet und sie hat eine Tochter (11), welche sie mit nach Deutschland nehmen will. Da der Vater keinen UNterhalt in Russland zahlt und sich auch sonst nicht um die Kleine schert. Nun haben wir die
FZF beantragt und meine Frau ist bewilligt worden, nur eben die Tochter nicht, obwohl wir eine Erklärung des VAters haben, worin er sein Einverständnis zur dauerhaften Ausreise gibt. Diese Erklärung ist von 2006. Letztes Jahr hat sich meine Frau das alleine Sorgerecht notariell beglaubigen lassen, nur leider steht dort jetzt wieder.....das meine Frau....allein, nach ihrem Ermessen, Entscheidungen über die zeitweilige Ausreise der minderjährigen....., aus der Russichen Förderation in jeden beliebigen ausländischen Staat zu treffen.....
Nun hängt sich aber das
ABH nun gerade an dem ZEITWEILIG auf und die sind sich auch nicht sicher, ob diese Erklärung von 2007, die von 2006 "aushebelt".
Was meint Ihr, ist eine neue notarielle Urkunde notwendig ?
Zur Zeit sind diese Papiere irgendwie zum OLG nach Dresden unterwegs...weil das
ABH nicht entscheiden konnte ja oder nein. Nach Ansicht der Bearbeiterin, hätte sie abgelehnt. Nur das Kind kann ja schlecht auf der Strasse leben...der Vater würde sich nie um sie kümmern und die Oma ist selber pflegebedüftigt...
Danke Euch schon ganz dolle !!!!
Thomas