Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Einladung nach Deutschland (Gelesen: 4.525 mal)
Naya28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einladung nach Deutschland
17.04.2008 um 13:23:53
 
Möchte meinen Verlobten von Argentinien nach Deutschland einladen. Da ich finanziell nicht bürgen kann, läuft alles über meine Grosseltern. Was müssen wir beachten? Wir haben eine Einladung mit den Daten und der Adresse geschickt. Für diese Zeit schliessen wir noch eine Krankenversicherung für ihn ab. Reicht es ihm einfach eine Einladung, die er vorzeigt, zu schicken oder muss das irgendwo angemeldet werden?

Liebe Grüsse  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #1 - 17.04.2008 um 13:50:23
 
Als Positivstaatler braucht ein Argentinier doch garkein Visum und demzufolge auch keine VE bzw. Einladung.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Naya28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #2 - 17.04.2008 um 14:02:25
 
Das wäre zwar super,

aber ich habe bisher auch anderes gehört!?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.937

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #3 - 17.04.2008 um 14:12:16
 
Hoi,

zu welchem Zweck hast Du ihn denn eingeladen?
Evtl. zur Eheschließung in D.?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.463

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #4 - 17.04.2008 um 14:17:24
 
Saxonicus schrieb am 17.04.2008 um 13:50:23:
Als Positivstaatler braucht ein Argentinier doch garkein Visum und demzufolge auch keine VE bzw. Einladung. 



nur zur Erinnerung an den Vor-Fred

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201617140/4#4
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Naya28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #5 - 17.04.2008 um 14:24:04
 
Er ist damals, weil wir aus seiner Illegalität in Spanien raus wollten, direkt wieder nach Argentinien geflogen. Jetzt möchten wir es richtig machen. Eine Heirat in D ist leider nicht möglich, weil ich seinen Unterhalt nicht sichern kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #6 - 17.04.2008 um 14:44:09
 
Hi ...

also in Anbetracht deines Vor-Freds vom Januar diesen Jahres und den schon damals schwammigen Antworten, kann dir wohl kaum jemand sagen, ob er ein Visum braucht oder nicht (auf die letzten Nachfragen kam auch keine Antwort)...

Wie wäre es, wenn du mal "Butter bei die Fische" gibst und seine Aufenthaltshistorie im Schengengebiet, sowie eure konkreten Pläne offenlegst ... Ich wette, dass du dann verlässlichere Antworten bekommst...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #7 - 17.04.2008 um 14:54:58
 
Naya28 schrieb am 17.04.2008 um 14:24:04:
Er ist damals, weil wir aus seiner Illegalität in Spanien raus wollten, direkt wieder nach Argentinien geflogen.


Das müßte auch dann im SIS gespeichert sein, was m. M. bei einer Wiedereinreise zu Problemen führt. Einfach so einreisen, als ob es keine Historie gab, dürfte es wohl nicht werden.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Naya28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #8 - 17.04.2008 um 14:55:37
 
Wir hatten einfach Angst...
Okay... Wir haben uns auf Teneriffa kennen gelernt... er hat dort illegal gelebt, weil er dort auf eine feste Anstellung gehofft hat. Wir haben uns kennen gelernt und ich bin für eine Weile nach Spanien gegegangen. Er kam dann nach Deutschland und wir haben uns alle Möglichkeiten angesehen, wie wir am besten heiraten. In Deutschland geht nicht, weil ich seinen Unterhalt nicht sichern kann. In Argentinien wollten wir nicht, weil wir Angst hatten, dass die FZF zu lange dauert. Wir haben alles auf eine Karte gesetzt... er ist zurück nach Spanien und von da aus nach Argentinien. Es gab von Seiten der spanischen Behörden garkeine Probleme. Wir haben uns jetzt wegen einer Hochzeit in Dänemark umgesehen, wir wissen,dass auch da eine Anerkennung in D nötig ist und gegebenenfalls auch eine langwierige FZF. Aber wir möchten jetzt wo die Illegalität hinter uns liegt endlich normal weiter machen. Vielleicht ist es Falsch, aber bisher sehe ich die ganzen Behörden als Gegner, weil man immer diese Horrorstories hört.

Änderung:
Folgepost:

Es tut mir Leid, dass ich bisher immer um den Brei herum geredet habe... gebe Euch jetzt konkrete Infos, wann immer Fragen auftauchen...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.04.2008 um 15:18:14 von Mick »  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #9 - 17.04.2008 um 15:03:01
 
Naya28 schrieb am 17.04.2008 um 14:55:37:
Er kam dann nach Deutschland und wir haben uns alle Möglichkeiten angesehen, wie wir am besten heiraten. In Deutschland geht nicht, weil ich seinen Unterhalt nicht sichern kann.  

Wer sagt das? Heiraten kannst ihn überall, unabhängig vom Einkommen. Wenn du - laut deinem Profil - Deutsche bist, dürfte es bei der AE keinerlei Probleme geben, ausser du bist ehemalige Argentinerin oder hast dort längere Zeit gelebt.

Zitat:
... gebe Euch jetzt konkrete Infos, wann immer Fragen auftauchen...

Das wollen wir mal hoffen, sonst sind die Antworten nur verschwendete Zeit, die dir auch nichts bringen.

trixie

Ein Tipp am Rande! Man kann innerhalb von 15 Minuten seine Posts korrigieren und muss nicht immer einen neuen Beitrag eröffnen.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Naya28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #10 - 17.04.2008 um 15:04:23
 
Ihr hattet mir damals mal Links geschickt, wo das in der Form stand!

fons: Änderung:
Folgepost eingefügt


Für sein Heiratsvisum benötigte Unterlagen...

...

Änderung:
Folgepost:


Um eben diesem aus dem Weg zugehen, haben wir mit Dänemark Kontakt aufgenommen. Dort sieht es mit einer Heirat wesentlich einfacher aus.  

Änderung:
Folgepost:

Auf der Seite der deutschen Botschaft in Argentinien steht etwas von der Verpflichtungserklärung.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.04.2008 um 15:20:05 von Mick »  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #11 - 17.04.2008 um 15:20:13
 
Naya28 schrieb am 17.04.2008 um 14:55:37:
Er kam dann nach Deutschland und wir haben uns alle Möglichkeiten angesehen, wie wir am besten heiraten. In Deutschland geht nicht, weil ich seinen Unterhalt nicht sichern kann. In Argentinien wollten wir nicht, weil wir Angst hatten, dass die FZF zu lange dauert. Wir haben alles auf eine Karte gesetzt... er ist zurück nach Spanien und von da aus nach Argentinien.

Also wenn ich die Aussagen deiner 2 Threads zu ordnen versuchte käme raus, dass dein Freund / Verlobter sich in der Zeit zwischen einem Zeitpunkt vor Januar und heute einen gewissen Zeitraum im Schengengebiet aufgehalten hat.
Da er in Spanien bereits illegal war, war auch die Einreise und der Aufenthalt in D, sowie der Zwischenstopp in E vor der Ausrteise nach Argentinien illegal.

Nun beginnt die scheinbare Grauzone, da es angeblich niemand festgestellt hat bzw. es bei der Ausreise nach Argentinien niemand feststellen wollte... also einfach nur unverschämtes Glück gehabt.

Ergo ist dein Freund bei einer Einreise innerhalb des berühmten Halbjahreszeitraums visumspflichtig, auch wenn man es offensichtlich nicht feststellen kann...
Weiterhin würde er sich ohne Visum illegal aufhalten, da er sich aktuell noch im Halbjahreszeitraum aufhält ... aber auch das wird, mangels der Feststellung bei der Ausreise nach Argentienien, niemand feststellen...

Was soll denn überhaupt für ein Visum beantragt werden?

Daddy

Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #12 - 17.04.2008 um 15:28:56
 
@ Daddy

Wenn er bei der Ausreise  keinen Ausreisestempel bekommen hat (sonst wäre ja wohl der illegale Aufenthalt aufgefallen), wie weisst er dann die Ausreise nach, sofern das Flugticket nicht mehr vorhanden ist, bzw. wann beginnt der neue Halbjahreszeitraum?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Naya28
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 13
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #13 - 17.04.2008 um 15:31:44
 
Ja... wir haben Glück gehabt. Damit haben wir zwar nicht gerechnet und ich möchte in keiner weiteren Situation mein Glück auf die Probe stellen. Es geht jetzt lediglich um die Frage, was er für eine Einreise nach D benötigt und wie wir es ab jetzt richtig machen? Die Illegalität vorher stand nicht unter meinem Einfluss und ich habe es zur Bedingung gemacht, dass ab jetzt alles im legalen Rahmen verläuft. Erachtet ihr eine Heirat in Dänemark sinnvoll? Im Moment bewege ich mich in zwei Threads.
Ich versuche zu ordnen:
Im Mai möchte er nach Deutschland kommen, hierfür benötige ich Infos für die Einreise.
Ferner möchten wir heiraten, einfacherweise in Dänemark, weil ich freiberuflich arbeite und grad mal 800 Euro verdiene momentan.
Für die Anerkennung ist uns klar, dass er wahrscheinlich nochmal zurück nach Argentinien muss, damit wir das Procedere einer FZF einleiten können.
Wenn dies nicht der richtige Weg ist, schubst mich bitte auf den richtigen!!!! Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einladung nach Deutschland
Antwort #14 - 17.04.2008 um 15:52:52
 
trixie schrieb am 17.04.2008 um 15:28:56:
Wenn er bei der Ausreise  keinen Ausreisestempel bekommen hat (sonst wäre ja wohl der illegale Aufenthalt aufgefallen), wie weisst er dann die Ausreise nach, sofern das Flugticket nicht mehr vorhanden ist, bzw. wann beginnt der neue Halbjahreszeitraum?


Naya28 schrieb am 17.04.2008 um 15:31:44:
Im Mai möchte er nach Deutschland kommen, hierfür benötige ich Infos für die Einreise.


Deshalb nannte ich das oben "Grauzone"...

Wenn ich mal den Aspekt "Heiraten in DK" außen vor lasse....

Der Aufenthaltszeitraum ist nicht an der Ausreise, sondern an der zuvor stattgefundenen Einreise festzumachen... und die lässt sich scheinbar nicht mehr nachvollziehen...
Ob er einen Ausreisestempel bekam oder nicht, weiß hier auch niemand. Man sollte davon ausgehen, dass er keinen bekam, da sonst der illegale Aufenthalt bemerkt wurde ... aber vielleicht war man froh, dass ausgereist wurde und hat den lieben Gott einen guten Mann sein lassen ...

Nun zur Theorie:
Aufgrund der Voraufenthalte besteht wahrscheinlich Visumspflicht. Wird dieses Visum beantragt, dann muss der Grund für das Visum und damit einhergehend die Aufenthaltszeiten im Schengengebiet offengelegt werden... ansonsten geht die Auslandsvertretung von einem möglichen visumsfreien Aufenthalt aus ...

Die Praxis:
Keiner weiß was ... keiner hat was gemerkt ... eine Offenlegung der Zeiten bei der Botschaft erfolgt nicht, man hatte ja Glück... (wertneutral!)
Wie das ganze dann bei der Einreise abläuft kann niemand sagen, da die Dokumenten- und Stempellage nicht gänzlich bekannt ist bzw. ob die Spanier nicht doch einen Vermerk in irgendeinem System hinterlegt haben...

Insofern kann ich nur zur Theorie raten...

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema