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Heirat in Bosnien (Gelesen: 10.649 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #30 - 18.04.2008 um 14:40:02
 
oh mann,..ich weiss bald gar nichts mehr,....also doch bosnien ?

warum kann ichnicht euer wissen haben ? dann wäre vieles wohl einfacher Traurig
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SigSag
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Antwort #31 - 18.04.2008 um 14:44:12
 
Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 14:40:02:
warum kann ichnicht euer wissen haben ? dann wäre vieles wohl einfacher verlegen


Du lässt dich einfach nur zu schnell verunsichern. Geh mal die Sache etwas ruhiger an, und nehm dir mal die Threads zu Herzen. Dann weisst du wie du vorgehen musst/kannst.

SigSag
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Bellabianca1978
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Antwort #32 - 18.04.2008 um 14:50:16
 
ja aber es steht ja überall etwas anderes,....da muss ich unsicher werden,...ich muss dazu sagen auch wenn das hier nicht hergehört ich hatte ein sehr schweres jahr hinter mir. mein stiefpapa den ich über alles geliebt habe und den ich bis zur letzten minute mitgepflegt habe ist gestorben. meine kraft ist weg und ich will einfach nur meinen verlobten heiraten und glücklich sein....ich dachte das mein leben jetzt endlich wieder ruhiger und weniger emotional weitergeht aber genau das gegenteil ist der fall,...was soll ich nur machen? weinend
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Antwort #33 - 18.04.2008 um 14:57:52
 
@ SigSag,

SigSag schrieb am 18.04.2008 um 14:38:09:
Wenn dein Verlobter  mit einem Visum zur Eheschliessung in DE ist
bekommt ihr die AE auch ohne Rechtsbeistand.


Davor wollte ich warnen, weil nach meinem  Wissen eben dies ein Irrglaube ist. Ein Visum zur Eheschließung berechtigt nur zur Heirat, eine AE bekommt der Frischverheiratete erst nach Ausreise und FZF-Antragstellung bei der Botschaft in seiner Heimat.

Irre ich denn?!?

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Antwort #34 - 18.04.2008 um 15:07:00
 
Du Irrst!

Natürlich kann man nach der Einreise nach D. mit einem Heiratsvisum und erfolgter Hochzeit in D. auch in D. bleiben. AE beantragen und fertig.

Die Prüfungen durch ABH, etc. erfolgen beim Heiratsvisum vor der Einreise. Deswegen werden für diesen VIsatyp eben auch schon auf der deutschen Botschaft viel mehr Papiere gefordert (z.B den ominösen A1 Nachweis, Ehefähigkeitszeugnis, etcpp.) als z.B. bei einem Touristenvisum. Dafür gibt es die entsprechenden Merkblätter auf den Webseiten der Botschaften.

Bitte keine Panik verbreiten!

GRüße
Jetflyer

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SigSag
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Antwort #35 - 18.04.2008 um 15:10:29
 
Aletheia schrieb am 18.04.2008 um 14:57:52:
Irre ich denn?!? 


Du irrst. Nach der Eheschliessung in DE wird bei der ABH eine AE beantragt.

SigSag
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Antwort #36 - 18.04.2008 um 15:18:14
 
also,...welche unterlagen muss er denn in bosnien für das heiratsvisum einreichen ??
kann ich,wenn ich ihm den termin für die trauung hier schicke runterfahren? oder muss ich hier für die ABH parat sein ??
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Antwort #37 - 18.04.2008 um 15:23:24
 
Das habe ich versucht dir nahezulegen, es selbst mit einem Besuch auf der Webseite der deutschen Botschaft in Sarajevo herauszufinden.

http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/04/Merkblaetter__Listen__For...

Grüße
Jetflyer


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Antwort #38 - 18.04.2008 um 15:29:59
 
ich steig da nicht durch,.....bin ja blond Traurigkleiner scherz Zwinkernd
aber wie ist das wenn ich ihm nächste woche den termin für eine hochzeit zum beispiel am 10.juli schicken würde.,....kann ich dann im mai runterfahren und urlaub machen oder muss ich hier parat sein ?wie läuft das mit demhochzeitsvisum?

ok habe das mit den unterlagen hingekriegt,.. Laut lachend
aber was ist das mit demheiratsvisum?wie läuft das und kann ich fahren ??
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Antwort #39 - 18.04.2008 um 17:49:22
 
hallo,

es gibt was neues von meinem Verlobten. also ich soll ihm den Termin für die Hochzeit schicken und ihn für einen Deutschkurs hier anmelden,..wie soll das funktionieren und was soll das ????Desweiteren will er Angaben über meine Wohnung,..was meint er damit???

HHILLLFFEEEEEEEE
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Antwort #40 - 18.04.2008 um 18:55:42
 
Hi!

Zu o.g denk ich, das er Größe in qm usw. weiter wissen will. Warum das so ist, kann ich dir nicht sagen, weil normalerweise verlangt die ABH einen solchen Nachweis, sowie Gehaltsabrechnungen usw., wenn es soweit ist. Für eine Eheschließungsvisa nennt man das VE (Verpflichtungserklärung)

Er müsste ein A1 Sprachzertifikat in der dortigen Botschaft einreichen. Also Sprachkurs dort.

Lg, Kel
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Antwort #41 - 18.04.2008 um 19:03:20
 
er will den kurs hier machen,....ich weiss echt nicht mehr weiter
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Antwort #42 - 18.04.2008 um 19:40:14
 
Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 17:49:22:
ich soll ihm den Termin für die Hochzeit schicken und ihn für einen Deutschkurs hier anmelden


Geht nicht, denn er muss die Sprachkenntnisse vor der Einreise nachweisen.

Weiss nicht woher jetflyer den Link hat, aber schau mal hier rein:

http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/01/Visabestimmungen/National...

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 17:49:22:
Desweiteren will er Angaben über meine Wohnung,..was meint er damit???


Kann es sein, dass dein Verlobter versucht den Antrag für's Visum ohne deutschsprechende Hilfe auszufüllen? Wenn ja, dann macht es doch gemeinsam. Hier der Link für's Formular:

http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/01/Visabestimmungen/Antrag__...

login schrieb am 18.04.2008 um 18:55:42:
Für eine Eheschließungsvisa nennt man das VE (Verpflichtungserklärung) 


Die VE ist kein Synonym dafür sondern nur eine Alternative, falls der LU nicht gesichert ist.

SigSag

P.S.: Wäre gut, wenn ihr euch einig wäret wo ihr heiraten wollt. Dann gibt es auch kein Durcheinander bei der Beantragung des Visums Zwinkernd
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Antwort #43 - 18.04.2008 um 20:33:14
 
Ich möchte einfach den schnellsten Weg haben um den Mann bei mir zu haben.
Der eine sagt es ist besser in Bosnien zu heiraten der andere in Deutschland.
unentschlossen
Ich weiss halt nicht was richtig ist. Wenn wir dort heiraten so sagt man mir wird es ewig dauern bis er hier her kann da die Botschaft ungern Leute aus Ihrem Land lassen will und die Prüfung des Deutsch dort sehr sehr schwierig ist.
In Deutschland sagt man mir das es schwierig wird, da ich hier kein Einkommen nachweisen kann. Aber das ein Anwalt nach der Hochzeit die Familienzusammenführung für uns machen kann.
wie ist es wenn ich ihm jetzt den Termin für den 10.7.2008 schicke? Bekommt er so schnell das Visum? Was gucken die für dieses Visum zur Eheschließung?
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Antwort #44 - 18.04.2008 um 22:03:19
 
Danke SigSag & jetfluyer für die Korrektur,
verzeih, Bianca, da habe ich unnötig für Verwirrung gesorgt....

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 20:33:14:
Wenn wir dort heiraten so sagt man mir wird es ewig dauern bis er hier her kann
da […]die Prüfung des Deutsch dort sehr sehr schwierig ist.

Leider kommt er, wenn es nach der deutschen Botschaft in Sarajevo nicht herum. Sie braucht für das Visum zur Eheschließung mit anschließender FZF u.A. den:
Zitat:
Nachweis der einfachen Deutschkenntnisse in Form des Sprachzertifikats A1 (oder
höher) des Goethe-Instituts im Original


Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 20:33:14:
In Deutschland sagt man mir das es schwierig wird, da ich hier kein Einkommen nachweisen kann. Aber das ein Anwalt nach der Hochzeit die Familienzusammenführung für uns machen kann.

Dein Einkommen wird sich wahrscheinlich nicht ändern, ob Du in BiH oder in D heiratest.

Der Nachteil des Plans mit der Heirat in D ist, dass, wie Maki schrieb, ihr keinen Anspruch auf das Visum zur Eheschließung habt (die Botschaft es ablehnen kann), während Du auf die FZF schon Anspruch hast.

In der Regel ist die FZF zu Deutschen nicht vom Lebensunterhalt abhängig (es gibt Ausnahmen), aber bei Dir könnte es nur schwierig werden sofern Du für Deine Kinder Sozialleistungen beziehst.

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 20:33:14:
wie ist es wenn ich ihm jetzt den Termin für den 10.7.2008 schicke? Bekommt er so schnell das Visum?

Hat Dein Verlobter sich erkundigt, ob die Botschaft seinen Antrag ohne Nachweis der Deutschkenntnisse annehmen würde?

Hoffentlich kann sich aber noch ein Experte mit Rat/Erfahrungswerten melden, auch bezüglich:
Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 20:33:14:
Was gucken die für dieses Visum zur Eheschließung?

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