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Heirat in Bosnien (Gelesen: 10.646 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #15 - 17.04.2008 um 16:36:46
 
vielen dank, Cool
...die botschaft will mir keine auskünfte geben,...und in berlin bei der botschaft bekomme ich nur gesagt das ich mich an das standesamt in sarajewo wenden muss,...wie witzig,...ich spreche ja so fließend bosnisch,...und mein freund und ich können uns nur auf englisch unterhalten,...solch worte wie "Eheunbedenklichkeitsbescheinigung" weiss ich einfach nicht zuerklären,...
ich habe einfach angst in 2 wochen zu fahren und nicht alle sachen dabei zu haben,... Traurig
Und wie ist das mit dem deutschtest. hat man dort die möglichkeit mit diesem komischen goetheinstitut? was ist das genau und wie geht man da vor damit den deutschen behörden das genügt??
warum ist liebe manchmal so schwierig,...??? weinend
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Antwort #16 - 17.04.2008 um 16:54:13
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 16:36:46:
Und wie ist das mit dem deutschtest.

Antworten hierzu gibt es mittlerweilig massig hier, sofern man die Suchfunktion benutzt. Das sollte möglich sein, wenn man ans Heiraten denkt.  Zwinkernd

Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 16:36:46:
warum ist liebe manchmal so schwierig,...???  

Die Liebe ist nicht schwierig, wenn man einen vernüftigen Weg der Kommunikation sucht. Du musst das Wort  "Eheunbedenklichkeitsbescheinigung" einfach umschreiben. schweitzer hat dich ja an einen Thread verwiesen, wo das ganz gut beschrieben ist; dürfte auch ins Englische zu übersetzen sein.

Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 16:36:46:
hat man dort die möglichkeit mit diesem komischen goetheinstitut?

Ich finde solche Bemerkungen total daneben. Willst du jetzt lästern?

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Antwort #17 - 17.04.2008 um 17:51:50
 
nein das wollte ich nicht,..sorry falls das jemand so verstanden hat. nur über diesen deutsch test habe ich immer wieder was mit dem goetheinstitut gelesen und in verbindung gebracht,...kann mir darunter aber nichts vorstellen und weiss nicht ob es die möglichkeit in bosnien gibt?? hä?
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Antwort #18 - 17.04.2008 um 17:59:55
 
Schau mal hier
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Antwort #19 - 17.04.2008 um 18:56:16
 
hallo und vielen dank,...hat mir sehr weitergeholfen. mein verlobter ist warscheinlich auf einer anderen schule angemeldet,....wird das auch anerkannt ??
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Antwort #20 - 17.04.2008 um 19:08:03
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 18:56:16:
,....wird das auch anerkannt ??  

Wenn er die entsprechenden Sprachnachweise A1 erbringen kann (Botschaft verlangt i.d.R. ein Zertifikat), dürfte es keine Probleme geben. Nur der Nachweis, dass er einen Sprachkurs besucht hat, wird i.d.R. nicht anerkannt, die bestandene Prüfung muss schon sein.

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Antwort #21 - 17.04.2008 um 19:17:33
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 16:36:46:
in Berlin bei der Botschaft bekomme ich nur gesagt
dass ich mich an das Standesamt in Sarajewo wenden muss

Dort wo ihr zu heiraten gedenkt sollte Dein Freund vorsprechen
und erfragen welche Unterlagen von Nöten sind.
Und wenn er's Dir nicht auf Deutsch oder Englisch wiedergeben kann,
dann poste es hier auf Bosnisch, Übersetzungswillige werden zur Stelle sein.

Viel Glück! Smiley

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Bellabianca1978
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Antwort #22 - 18.04.2008 um 13:43:49
 
Hallo nochmal,

mein Verlobter rief michgerade an und sagte das er mit jemanden aus dem dort zuständigem Amt gesprochen hat. Dort sagte der Mann das mein Verlobter nicht zu mir kann da ich keine Arbeit aufweisen kann (bin alleinerziehende Mutter 6 u. 2J.)
Er sagte das wir hier heiraten sollen,ich solle ihm einen Termin für die Hochzeit hier schicken und dann käme er mit dem Hochzeitsvisum hierher. Nach der Hochzeit will er dann zu einem Anwalt gehen (auf Anraten des Mannes in Bosnien) der alles weitere klärensoll damit er hier bleiben kann,...Was ist denn nun richtig und einfach?

Bitte helft mir. Ich will doch nur mit dem Mann den ich liebe zusammensein. Was soll ich tun?? weinend
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Antwort #23 - 18.04.2008 um 14:02:17
 
Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 13:43:49:
mein Verlobter rief michgerade an und sagte das er mit jemanden aus dem dort zuständigem Amt gesprochen hat.


Was denn für ein Amt? Oder meinst du etwa die deutsche Botschaft?

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 13:43:49:
Er sagte das wir hier heiraten sollen,ich solle ihm einen Termin für die Hochzeit hier schicken und dann käme er mit dem Hochzeitsvisum hierher.


Ein wenig durcheinander deine Info. Wollt ihr bei deinem Mann im Ausland heiraten? Wenn dem so ist, dann muss er anschliessend ein Visum zur FZF beantragen. Wozu er einen Anwalt braucht ist mir nicht klar. Es gibt kein Hochzeitsvisum, wenn ihr geheiratet habt.
Vielleicht kannst du nochmal genau erklären, woher dein Verlobter diese Tipps und Infos hat.

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Antwort #24 - 18.04.2008 um 14:16:29
 
von der botschaft,...wir wollten dort heiraten nun sagte er mir wir sollen uns in deutschland trauen. wir sollen dann zu einem anwalt gehen der dann von hier aus die familienzusammenführung durchführt. er würde dann einen daueraufenthalt bekommen,....
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Antwort #25 - 18.04.2008 um 14:18:32
 
Wenn ich das richtig verstehe, Bianca,
bist Du jetzt im Dilemma ob eine Heirat in D einer in BiH nicht vorzuziehen wäre.
Euer Hochzeitsort entscheidet nicht ob Dein Mann die FZF genehmigt bekommt oder nicht.

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 13:43:49:
Er sagte das wir hier heiraten sollen,ich solle ihm einen Termin für die Hochzeit hier schicken und dann käme er mit dem Hochzeitsvisum hierher.

Auch dafür müsste er erst ein Visum beantragen,
und müsste nach der Hochzeit ausreisen,
um dann die FZF aus der Heimat zu beantragen.

Leider gilt nicht wie viele glauben "wer drin ist, bleibt drin";
Visum zum Zwecke der Heirat ist eine Sache,
Familienzusammenführung eine andere. Angeben man wolle nur heiraten,
aber vorhaben gleich bei der Frau zu bleiben ist ein Verstoß.

Beim deutschen Standesamt bekommst Du nicht sofort einen Hochzeitstermin,
weil dort auch einige Unterlagen erst vorgebracht werden müssen.
Diese von Deinem Verlobten einzusammeln und zu übersetzen, kann sehr, sehr lange dauern.

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Antwort #26 - 18.04.2008 um 14:26:23
 
die papiere von ihm habe ich ja alle,....die brauchte ich ja hier auch für mein ehefähigkeitszeugnis,... Griesgrämig,....ich weiss ja auchnicht was er mit dem anwalt meinte,..wisst ihr etwas darüber ?
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Antwort #27 - 18.04.2008 um 14:30:59
 
Die Auskunft ist IMHO Quatsch/ein Mistverständnis.

Nach der Eheschliessung gibt es Anspruch auf FZF, selbst bei Ablehnung kann man Klagen.
Auf ein Heiratsvisum gibt es keinen Anspruch, wenn das abgelehnt wird kann man sich nur beklagen... und eine VE braucht es auch noch dazu.

Persönlich kann ich mir kaum vorstellen das Botschaftsmitarbeiter solche Ratschläge geben, wo er das nur herhat...
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Antwort #28 - 18.04.2008 um 14:31:59
 
Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 14:26:23:
weiss ja auch nicht was er mit dem anwalt meinte,..wisst ihr etwas darüber ?

Ich kann nur vermuten, dass dort der Irrglaube herrscht,
wenn er erst mal in Deutschland und mit Dir verheiratet sei, könne er (mit Anwaltshilfe) auch bleiben.
Dem ist aber (meistens?) nicht so,
denn es heißt, so weit ich weiß:
"Wer unter Verstoß gegen Visumsbestimmungen einreist oder falsche Angaben macht, erhält grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel".

Dein Verlobter bekam, so scheint mir, eben dies geraten;
unter Angabe nur heiraten zu wollen einzureisen,
dann aber nicht nur heiraten, sondern auch in Deutschland zu bleiben.
Das ist leider nicht erlaubt.
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Antwort #29 - 18.04.2008 um 14:38:09
 
Hi,

also erst schreibst du:

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 13:43:49:
Dort sagte der Mann das mein Verlobter nicht zu mir kann da ich keine Arbeit aufweisen kann (bin alleinerziehende Mutter 6 u. 2J.) 


und dann:

Bellabianca1978 schrieb am 18.04.2008 um 14:16:29:
von der botschaft,...wir wollten dort heiraten nun sagte er mir wir sollen uns in deutschland trauen. 


Wie sollt ihr euch denn in DE trauen lassen können, wenn er nicht zu dir kann?? Rede nochmal in aller Ruhe mit deinem Verlobten und lass es dir nochmal erklären. Die korrekten Fakten kennst du ja jetzt:

1) Entweder Visum zur Eheschliessung mit LU -Sicherung respektive VE

oder

2) FZF nach der Eheschliessung im Ausland

Einen Anwalt könnt ihr nur gebrauchen, wenn der Antrag zum Visum zur FZF abgelehnt wurde. Wenn dein Verlobter entweder mit einem FZF -Visum oder einem Visum zur Eheschliessung in DE ist bekommt ihr die AE auch ohne Rechtsbeistand.

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