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Neu-EU'ler in D kriegt Besuch aus nicht-EU (Gelesen: 2.625 mal)
random
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.04.2008 um 11:54:26
 
Hi,

ich bin ein in Deutschland offiziell lebender und arbeitender neu-EU-Bürger (Beitrittssrunde 2004). Den Lebensumständen entsprechend lebt ein guter Freund von mir zur Zeit in Russland (also auch Staatsangehörigkeit Russland). Da wir uns schon seit ca. 8 Jahren nicht gesehen haben, würde ich den Kollegen für eine-zwei Wochen nach Deutschland einlanden...

Darf ich das als neu-Eu-Bürger? Wo soll ich anfangen? Welche Papers brauche ich dann?

Besten Dank für die Hinweise und viele Grüße,

random
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sonic
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Antwort #1 - 16.04.2008 um 12:22:40
 
das hat mit neu-EU oder nicht EU nichts zu tun sondern damit ob Du in der Lage bist alle Kosten von Deinem Gast während seiner Aufenthalt hier zu übernehmen.

Damit Dein Freund sein Visum kriegt braucht er bei der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Rußland (ob Botschaft oder Konsulat) eine formelle Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung gibst Du gegenüber der Ausländerbehörde ab. Dafür brauchst Du:

a) einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
b) die letzten drei Gehaltsabrechnungen
c) Arbeitsvertrag und falls Du Selbständig bist eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe des monatlichen Einkommens
d) (wird meistens nicht verlangt aber besser dabei haben) Mietvertrag nebst der letzten Abrechnung des Stromversorgers (z.B. STAWAG), bei Eigentümern: letzter Bescheid Grundbesitzabgaben
e) Nachweis über Krankenversicherung des Besuches (Reisekrankenversicherung kannst schnell online oder per Telefon abschliessen)
f) Personalien des Besuchers (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepassnummer, vollständige Adresse, Besuchszeitraum)

viel Glück  Smiley
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random
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.04.2008 um 14:56:38
 
Hi,

danke, schnell und unkompliziert Zwinkernd Hört sich nach viel an (ist es wahrscheinlich auch), aber wir Kommunisten suchen keine einfachen Wege Durchgedreht

Eine Frage am Rande: Wenn der Kollezhe das ganze als Touri macht (also über ein Reisebüro in Russland oder so), wird es einfacher?

Danke noch mal und viele Grüße!

random
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sigi-n
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Antwort #3 - 16.04.2008 um 16:14:27
 
Hallo random
ja es wird unklomplizierter, wenn ich alleine an die Wartezeiten in der Botschaft denke.
Im Reisebüro einen 14 tage trip nach FR buchen mit Halt in Köln per bus, dann braucht er nur zweimal ins reisebüro.


Mit freundlichen Grüßen,
sigi
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sonic
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Danny Boy I Love U


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Antwort #4 - 16.04.2008 um 16:18:30
 
random schrieb am 16.04.2008 um 14:56:38:
Eine Frage am Rande: Wenn der Kollezhe das ganze als Touri macht (also über ein Reisebüro in Russland oder so), wird es einfacher?

Danke noch mal und viele Grüße!

random


ist meiner meinung nach nicht nötig. es hörte sich nach vielen unterlagen an, ist aber deinerseits schnell erledigt wenn Du ausreichendes Einkommen hast.
Nur ein kleiner tipp noch, mach das mit der VE nicht, wenn Du nicht 100% sicher bist dass Dein Freund vetrauenswürdig ist. sonst kriegst viel Ärger und es wird teuer Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #5 - 18.04.2008 um 18:16:30
 
random schrieb am 16.04.2008 um 14:56:38:
danke, schnell und unkompliziert Zwinkernd Hört sich nach viel an (ist es wahrscheinlich auch), aber wir Kommunisten suchen keine einfachen Wege Durchgedreht


Nicht zu früh freuen: eine ordnungsgemäße VE garantiert noch nicht die Visaerteilung.

Gruß, ULF
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trixie
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Antwort #6 - 19.04.2008 um 10:51:13
 
sigi-n schrieb am 16.04.2008 um 16:14:27:
ja es wird unklomplizierter, wenn ich alleine an die Wartezeiten in der Botschaft denke.
Im Reisebüro einen 14 tage trip nach FR buchen mit Halt in Köln per bus, dann braucht er nur zweimal ins reisebüro.  

Ob er über das Reisebüro schneller ein Visum bekommt ist noch einmal eine ganz andere Frage. Auf ein Touristenvisum besteht kein Rechtsanspruch.

trixie
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Saxonicus
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Antwort #7 - 19.04.2008 um 11:34:53
 
trixie schrieb am 19.04.2008 um 10:51:13:
Auf ein Touristenvisum besteht kein Rechtsanspruch.

Genausowenig wie auf ein Besuchervisum.
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trixie
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Antwort #8 - 19.04.2008 um 11:53:41
 
Saxonicus schrieb am 19.04.2008 um 11:34:53:
Genausowenig wie auf ein Besuchervisum.

Aber bei einem Besuchervisum besteht die Möglichkeit der Remonstration, bei einem Touristenvisum aber nicht.

trixie
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sigi-n
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Antwort #9 - 19.04.2008 um 11:55:26
 
trixie schrieb am 19.04.2008 um 10:51:13:

Ob er über das Reisebüro schneller ein Visum bekommt ist noch einmal eine ganz andere Frage. Auf ein Touristenvisum besteht kein Rechtsanspruch.

trixie


Hi Trixie
Ablauf einer Touristischen Reise nach FR.
Buchen und zahlen im Reisebüro
Gültigen internationalen Pass da lassen
Wenn in Moskau ansässig nach ca 8 Tagen Pass mit Visum abholen
Reise antreten

Erfolgsquote 100% sonst würde das Reisebüro die Reise erstatten.
gruesse Sigi-n

PS Es gibt schließlich auch noch andere Länder als D, FR = Frankreich
Remonstartion etc., Warum mit dem Kopf durch die Mauer wenn 5 m daneben ein Weg ist?
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