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Problemfall Familienzusammenführung (Gelesen: 3.014 mal)
netwalker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.04.2008 um 23:34:04
 
Hallo allerseits,

ich möchte die hier agierenden Experten um Rat fragen - in einem ziemlich festgefahrenen Fall.
Es ist ein Tatsachenbericht: es wird nichts herausgelassen oder hinzugefügt, Stellungnahmen von Behörden werden wortwörtlich zitiert.

Ich (dt. Staatsbürger) und meine Frau - Filipina - haben Anfang Dezember 2007 in den Philippinen geheiratet. Die Ehevorbereitung lief gesetzkonform ab: Urkundenprüfung,Ehefähigkeitszeugnis von meinem Standesamt ...etc.
Meine Frau hat  Anfang Februar bei der deutschen Botschaft in Manila persönlich zwecks Familienzusammenführung  einen Visumantrag eingereicht.
Der Antrag wurde ohne Probleme angenommen.
Da sie gleichzeitig ihr Universitätsdiplom vorgelegt hatte, wurde von der ansonsten obligatorischen Deutschprüfung befreit.

Weiterer Vorgang:

Mitte Februar 2008 besuche ich am ersten Mal meine ABH.

1. Die ABH-Beamtin teilt mir mit, vorher sei eine Urkundenprüfung fällig.

Nach Anfrage bei der DBM erhielt ich am 13.02.2008 die folgende Antwort: 

Sehr geehrter Herr ......,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben Sie mir keinen Ansprechpartner benannt. Bitte teilen Sie Ihrer Ausländerbehörde mit, dass ich am 08. Februar folgende Eingabe in Visa-Online gemacht habe:

Eine Urkundenüberprüfung hat bereits stattgefunden, die Unterlagen wurden am 21.08.2007 auf Veranlassung des Standesamtes .... zum Gz .... geprüft und übersandt. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Prüfberichte können dort abgefragt werden, eine Überprüfung der Heiratsurkunde ist aus hiesiger Sicht nicht erforderlich. Hier wäre allenfalls eine Echtheitsüberprüfung mit dem Hauptstandesamt möglich.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

..................."


2. Ich lege die Mail der ABH vor. 
ABH nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis, will jedoch deutsche Sprachkenntnisse. Nicht A1, (diese Regelung ist ihnen offensichtlich unbekannt), sondern "so richtig, damit sie nach der Einreise sofort arbeiten kann".

3. Botschaft teilt ABH mit, nach Vorlage ihres Diploms ist meine Frau vom Deutschkurs befreit.
Email vom 26.02.2008 :


Sehr geehrter Herr .....,
sehr geehrte Damen und Herren,

Frau ..... hat hier einen Hochschulabschluss nachgewiesen, von der Vorlage eines Sprachnachweises wird daher abgesehen.
Die Botschaft sieht nun der abschließenden Stellungnahme der Ausländerbehörde entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

.................."



4. ABH: "es interessiert uns nicht, was die Botschaft sagt!"

Sie fordern ihr Diplom bei der DBM an.
Sie erhalten das Diplom, können jedoch das in Tagalog geschriebene Schriftstück nicht lesen.
Scheinbar geben sie ihre Diplomüberprüfung auf, obwohl sie es mir natürlich nicht zugeben.
Auf Anforderung erhalten sie von mir Unterlagen über Einkommens- und Wohnverhältnisse.
Keine Beanstandung.

Seit meinem ersten Besuch sind nun zwei Monate vergangen.

Letzte Woche (10 April) fragte ich lieber die DBM über den Stand der Dinge. Antwort: noch keine Nachricht von der ABH.
Vor ein paar Tagen habe ich die zuständige ABH-Sachbearbeiterin aufgesucht, um über den Stand der Dinge nachzfruagen.
Die Antwort:

Den Fall hat eine andere Mitarbeiterin übernommen (ihre Vorgesetzte). Die überprüft gerade die Heiratsurkunde. Wie lange es dauert ?  ... keine Ahnung.

Nun wurde unser Zeitplan eng, meine Frau hat Ende März ihren Job gekündigt, es sind weitere auch andere (gesundheitliche) Probleme aufgetreten, die ihre baldige Einreise notwendig machen, über humanitäre Aspekte gar nicht zu sprechen.

Meine Frage:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Vorgang zu beschleunigen oder kann sich die ABH je nach Lust und Laune Zeit lassen? Habe ich hier irgendwelche Rechte oder nur Pflichten?

Für eine Stellungnahme vielen Dank im voraus.
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Mick
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Antwort #1 - 16.04.2008 um 07:25:22
 
Hi,

hast Du denn mit der Vorgesetzten gesprochen,
die den Antrag nunmehr bearbeitet? Würde ich
ansonsten zunächst einmal machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 16.04.2008 um 21:44:39
 
Mick schrieb am 16.04.2008 um 07:25:22:
Hi,

hast Du denn mit der Vorgesetzten gesprochen,
die den Antrag nunmehr bearbeitet? Würde ich
ansonsten zunächst einmal machen.


Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nein, noch nicht. Nach der ersten Reaktion der ABH-Mitarbeiterin wortwörtlich: "Botschaften interessieren uns nicht, den Antrag werden wir nicht zustimmen!" habe ich dem Abteilungsleiter einen Brief geschrieben. Die Formulierung war bewusst höflich und sachlich, in dem Schreiben hielt ich das Verhalten der Mitarbeiterin für "bedenklich", da sie mir ohne den Fall vorher zu prüfen, eine ablehnende Antwort gab.
Letzte Woche habe ich von ihrer Kollegin erfahren, dass ihr der Fall entzogen wurde und die Akten befinden sich bei ihrer Chefin.  Ich wollte diese nicht sofort überrumpeln.
Nach diesem kleinen Teilerfolg bin ich trotzdem enttäuscht, da die sinnlose mehrfache Aktenüberprüfung weitergeht.
Für die Echtheitsprüfung ausländischer (in diesem Fall philippinischer) Dokumente ist meines Wissens die DBM zuständig, die mit einheimischen Vertrauensanwälten/Notaren etc. zusammenarbeitet.
Bisher wurde auch in meinem Fall immer per Amtshilfeverfahren die DBM mit solchen Aufgaben beauftragt. In den letzten 2 Monaten wurde nun das in Tagalog erstellte Diplom meiner Frau bei der ABH "überprüft" bzw. die Prüfung aufgegeben. Nun passiert das Gleiche mit der Heiratsurkunde.
Mit normalem Menschenverstand ist es schwer nachvollziehbar.

Bisher war ich eher zurückhaltend, aggressives Verhalten ist kontraproduktiv. Aber irgendwann ist Schluss. Ich denke darüber nach, mich evtl. an die Medien zu wenden, bzw. meine diesbezüglichen Absichten der ABH anzukündigen.

Gruss
netwalker
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baltica1
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Antwort #3 - 16.04.2008 um 22:33:31
 
netwalker schrieb am 15.04.2008 um 23:34:04:
es sind weitere auch andere (gesundheitliche) Probleme aufgetreten, die ihre baldige Einreise notwendig machen, über humanitäre Aspekte gar nicht zu sprechen.



erzähl das bloß nicht in der ABH,
sonst darf deine Frau noch zum Vertrauensarzt der Botschaft dackeln.
Falls das auf den Philippinen nicht sowieso im Rahmen der FZF gefordert wurde.




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Ulf
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Antwort #4 - 16.04.2008 um 22:42:26
 
Moin,

netwalker schrieb am 15.04.2008 um 23:34:04:
2. Ich lege die Mail der ABH vor.  
ABH nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis, will jedoch deutsche Sprachkenntnisse. Nicht A1, (diese Regelung ist ihnen offensichtlich unbekannt), sondern "so richtig, damit sie nach der Einreise sofort arbeiten kann".


Geschah dies mündlich oder schriftlich?

Gruß, ULF
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Antwort #5 - 17.04.2008 um 10:28:39
 
ulf schrieb am 16.04.2008 um 22:42:26:
Moin,


Geschah dies mündlich oder schriftlich?

Gruß, ULF


Mündlich. Originalton: "Zuerst soll Ihre Frau deutsch lernen, damit sie nach der Einreise gleich arbeiten kann."
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Antwort #6 - 17.04.2008 um 10:36:30
 
baltica1 schrieb am 16.04.2008 um 22:33:31:
erzähl das bloß nicht in der ABH,
sonst darf deine Frau noch zum Vertrauensarzt der Botschaft dackeln.
Falls das auf den Philippinen nicht sowieso im Rahmen der FZF gefordert wurde.






Schon klar. Es ist nichts schlimmes, aber irgendwann wird eine kleine Operation erforderlich. Ich will diese natürlich hier machen lassen.

P.S.
Ich kann private Nachrichten noch nicht beantworten, dafür sind mindestens 5 eigene Beiträge erforderlich.
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Mick
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Antwort #7 - 17.04.2008 um 10:37:06
 
Hi,

sprich' als Nächstes mit der Vorgesetzten.

Ansonsten gilt: Die Rechtsforen ned als "Be-
schwerdestelle" benutzen. Unmutsbekundungs-
freds ggf. im Userforum. Merci.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #8 - 17.04.2008 um 11:15:19
 
Mick schrieb am 17.04.2008 um 10:37:06:
Hi,

sprich' als Nächstes mit der Vorgesetzten.

Ansonsten gilt: Die Rechtsforen ned als "Be-
schwerdestelle" benutzen. Unmutsbekundungs-
freds ggf. im Userforum. Merci.


Verstanden.
Ein persönliches Gespräch mit der Chefin erscheint mir auch am sinnvollsten.
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