Hallo allerseits,
ich möchte die hier agierenden Experten um Rat fragen - in einem ziemlich festgefahrenen Fall.
Es ist ein Tatsachenbericht: es wird nichts herausgelassen oder hinzugefügt, Stellungnahmen von Behörden werden wortwörtlich zitiert.
Ich (dt. Staatsbürger) und meine Frau - Filipina - haben Anfang Dezember 2007 in den Philippinen geheiratet. Die Ehevorbereitung lief gesetzkonform ab: Urkundenprüfung,Ehefähigkeitszeugnis von meinem Standesamt ...etc.
Meine Frau hat Anfang Februar bei der deutschen Botschaft in Manila persönlich zwecks Familienzusammenführung einen Visumantrag eingereicht.
Der Antrag wurde ohne Probleme angenommen.
Da sie gleichzeitig ihr Universitätsdiplom vorgelegt hatte, wurde von der ansonsten obligatorischen Deutschprüfung befreit.
Weiterer Vorgang:
Mitte Februar 2008 besuche ich am ersten Mal meine
ABH.
1. Die ABH-Beamtin teilt mir mit, vorher sei eine Urkundenprüfung fällig.
Nach Anfrage bei der DBM erhielt ich am 13.02.2008 die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ......,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider haben Sie mir keinen Ansprechpartner benannt. Bitte teilen Sie Ihrer Ausländerbehörde mit, dass ich am 08. Februar folgende Eingabe in Visa-Online gemacht habe:
Eine Urkundenüberprüfung hat bereits stattgefunden, die Unterlagen wurden am 21.08.2007 auf Veranlassung des Standesamtes .... zum Gz .... geprüft und übersandt. Es haben sich keine Beanstandungen ergeben. Die Prüfberichte können dort abgefragt werden, eine Überprüfung der Heiratsurkunde ist aus hiesiger Sicht nicht erforderlich. Hier wäre allenfalls eine Echtheitsüberprüfung mit dem Hauptstandesamt möglich.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
..................."2. Ich lege die Mail der
ABH vor.
ABH nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis, will jedoch deutsche Sprachkenntnisse. Nicht
A1, (diese Regelung ist ihnen offensichtlich unbekannt), sondern "so richtig, damit sie nach der Einreise sofort arbeiten kann".
3. Botschaft teilt
ABH mit, nach Vorlage ihres Diploms ist meine Frau vom Deutschkurs befreit.
Email vom 26.02.2008 :
Sehr geehrter Herr .....,
sehr geehrte Damen und Herren,
Frau ..... hat hier einen Hochschulabschluss nachgewiesen, von der Vorlage eines Sprachnachweises wird daher abgesehen.
Die Botschaft sieht nun der abschließenden Stellungnahme der Ausländerbehörde entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
.................."4.
ABH: "es interessiert uns nicht, was die Botschaft sagt!"
Sie fordern ihr Diplom bei der DBM an.
Sie erhalten das Diplom, können jedoch das in Tagalog geschriebene Schriftstück nicht lesen.
Scheinbar geben sie ihre Diplomüberprüfung auf, obwohl sie es mir natürlich nicht zugeben.
Auf Anforderung erhalten sie von mir Unterlagen über Einkommens- und Wohnverhältnisse.
Keine Beanstandung.
Seit meinem ersten Besuch sind nun zwei Monate vergangen.
Letzte Woche (10 April) fragte ich lieber die DBM über den Stand der Dinge. Antwort: noch keine Nachricht von der
ABH.
Vor ein paar Tagen habe ich die zuständige ABH-Sachbearbeiterin aufgesucht, um über den Stand der Dinge nachzfruagen.
Die Antwort:
Den Fall hat eine andere Mitarbeiterin übernommen (ihre Vorgesetzte). Die überprüft gerade die Heiratsurkunde. Wie lange es dauert ? ... keine Ahnung.
Nun wurde unser Zeitplan eng, meine Frau hat Ende März ihren Job gekündigt, es sind weitere auch andere (gesundheitliche) Probleme aufgetreten, die ihre baldige Einreise notwendig machen, über humanitäre Aspekte gar nicht zu sprechen.
Meine Frage:
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, den Vorgang zu beschleunigen oder kann sich die
ABH je nach Lust und Laune Zeit lassen? Habe ich hier irgendwelche Rechte oder nur Pflichten?
Für eine Stellungnahme vielen Dank im voraus.