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Einbürgerungsantrag(bzw NA) stellen oder nicht??? (Gelesen: 1.314 mal)
maloka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag(bzw NA) stellen oder nicht???
15.04.2008 um 11:38:16
 
Hallo zusammen und vielen Dank für dieses Forum. Es ist wirklich sehr hilfreich! Nochmals Danke für Eure Mühe.

Ich bin seit 8 Jahren und 6 Monaten in Deutschland, wobei ich die ersten 7 Jahren Informatik studiert habe. Ich bin klausurenfrei und werde ende 2008 mit meiner Diplomarbeit mein Studium abschließen. Seit September 2006 bin ich mit einer Aufenthaltserlaubnis (§18AufenthG) in einem Unternehmen (Softwareentwicklung IT-Branche)auf Basis meines Diploms aus meiner Heimat vollbeschäftigt tätig.

Meine Fragen sind jetzt:
1) Kann ich den Einbürgerungsantrag oder NA stellen???
2) Kann ich zum Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse mein DSH Sprachdiplom verwenden???

Für eure Antworten bin ich sehr dankbar!!!
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 15.04.2008 um 11:46:27
 
Die Angabe des Bundeslandes wäre hilfreich! Zwinkernd

Info: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm
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maloka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag(bzw NA) stellen oder nicht???
Antwort #2 - 15.04.2008 um 11:57:48
 
Hallo Ralf vielen Danke für die schnelle Antwort.
Bundesland = Hessen.
schönen Tag noch
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maloka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag(bzw NA) stellen oder nicht???
Antwort #3 - 16.04.2008 um 10:35:21
 

Hallo zusammen,

Von Ralf-Antwort habe ich erfahren daß es abhängig von anrechenbaren Aufenthaltszeiten bei verschidenen Bundesländer(in meinem Fall Hessen)

könnte hier irgend jemanden anders mir nochmal seine meinung dazu mitteilen, was die Frage betrifft,ob ich berechtigt die Einbürgerungsantrag zu stellen und die voraussetzung erfülle.

vielen Dank
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 16.04.2008 um 11:17:21
 
maloka schrieb am 16.04.2008 um 10:35:21:
könnte hier irgend jemanden anders mir nochmal seine meinung dazu mitteilen, was die Frage betrifft,ob ich berechtigt die Einbürgerungsantrag zu stellen und die voraussetzung erfülle.

Die beste Möglichkeit wäre, wenn Du bei der Einbürgerungssbehörde Deiner Gemeinde vorsprichst oder anrufst. Dort wird man Dir kompetent und aus erster Hand beantworten können, ob in Deinem Fall eine Einbürgerung (zum jetzigen Zeitpunkt) möglich ist.
Kostet nix (außer dem Telefonanruf) und tut auch garnicht weh.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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