Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI? (Gelesen: 4.226 mal)
roxana
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI?
Antwort #15 - 15.04.2008 um 17:32:42
 
und wie soll man nachweisen das man dort gelebt hat?
hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI?
Antwort #16 - 15.04.2008 um 17:49:30
 
roxana schrieb am 15.04.2008 um 17:22:53:
wie lange muss man denn im ausland leben damit man kein sprachtest haben braucht?
reichen denn paar monate?


da das Gesetz keine Mindestzeit vorsieht dürfte im Extremfall theoretisch ein Tag genügen - sofern in dieser Zeit tatsächlich der Lebensmittelpunkt im Ausland bestand...

Bei der Frage:

roxana schrieb am 15.04.2008 um 17:32:42:
und wie soll man nachweisen das man dort gelebt hat? hä?


ist aber schon regelmäßig nicht davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt überhaupt jemals im Ausland bestand: wer im Ausland eine Wohnung bewohnt und sich dort in das gesellschaftliche (evtl. auch in das berufliche Leben) integriert, der dürfte im Normalfall auch ein paar Dokumente zusammenkriegen. Extremfälle (Rüdiger Nehberg o.ä.) mal ausgenommen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
gschwarz
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 47

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI?
Antwort #17 - 15.04.2008 um 18:28:03
 
Muleta schrieb am 15.04.2008 um 15:05:15:
derjenige, der das verzapft hat, hatte offensichtlich überhaupt keinen Plan.

Muleta


Trotzdem steht dieser Satz wörtlich so in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums, ist also zunächst einmal als offizielle Interpretation des AufenthG durch des BMI hinzunehmen.

[Ich stimme Dir ja zu, dass die Juristen des BMI offensichtlich Probleme haben, ihre eigenen Gesetze zu interpretieren und anzuwenden.]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI?
Antwort #18 - 16.04.2008 um 16:56:12
 
Mmh demnach könnte ich also meinen Mann mit ner Kopie meines Ikamets zum Konsulat schicken und hoffen, dass das als Nachweis unserer im Ausland geführten Ehe, reicht.

Habe ja gestern noch ein wenig im Internet geforscht. Laut Faltblatt des BAMF braucht man gar kein Zertifikat des Goethe Insituts, wenn der Antragsteller beim persönlichen Vorsprechen im Konsulat gut Deutsch spricht und demnach beweist, dass er ausreichende Deutschkenntnisse hat.

@jetflyer
Ich habe mir den Modellsatz einer Prüfung schon mal angesehen. Der erste Teil des schriftlichen Tests mag ja noch ganz in Ordnung sein aber was danach kommt.... ein Schreiben selbststaendig verfassen. Das find ich schon ganz schön anspruchsvoll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI?
Antwort #19 - 16.04.2008 um 18:40:02
 
jetflyer schrieb am 15.04.2008 um 14:12:27:
Rechtschreibfehler werden nämlich nicht sonderlich stark bewertet. Allein vom Wortschatz her wird dein Mann dann vermutlich bei dem Test glänzen.
Jetflyer


Rechtschreibfehler direkt vielleicht nicht, aber grammatikalische Fehler wie in-im, einen-einem schon. Die sind nämlich laut GI "sehr" wichtig genau so wie die Deklination.

Ryka


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


...

jetflyer schrieb am 15.04.2008 um 16:33:50:
Hallo Runa, schau doch mal hier:

http://www.goethe.de/lrn/pro/sd1/data/schreiben.htm

Es sind imho wirklich einfache Aufgabenstellungen. Die Standardsätze kann man trainieren. Nur Mut!

GRüße

Jetflyer



Das Ausfüllen ist nicht das große Problem, wohl aber den ganzen Text oben zu lesen. Bist Du wirklich der Meinung, dass das alles zum Mindestwortschatz gehört? Woher soll ein Ausländer wissen, dass "Seeheim" ein Ort ist und nicht ein Heim am See? Ich kenne nämlich andere Sätze in denen steht z.B. Mannheim. Muss ein Ausländer wirklich wissen, das das Städte sind dafür aber "Hartmann" ein Name?

Ryka



Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.04.2008 um 20:14:34 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF, Ehe im Ausland, zwingend Deutschtest beim GI?
Antwort #20 - 16.04.2008 um 19:16:59
 
ryka schrieb am 16.04.2008 um 18:47:48:
dass "Seeheim" ein Ort ist und nicht ein Heim am See? Ich kenne nämlich andere Sätze in denen steht z.B. Mannheim. Muss ein Ausländer wirklich wissen, das das Städte sind dafür aber "Hartmann" ein Name?


Jedenfalls unbewusst und passiv sollte man, um sich hier im Alltag zu bewegen, schon mit der Tatsache umgehen können, dass im Deutschen vor Orts- und Personennamen oft andere Präpositionen ("nach Seeheim") als vor anderen Substantiven ("in das Seeheim") und jedenfalls in aller Regel auch weder bestimmte noch unbestimmte Artikel oder Pronomen kommen ("Herrn Hartmann"/"dem Feuerwehrmann").
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema