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Besuchervisum für Studenten (Gelesen: 869 mal)
Shazoun
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Beiträge: 5

Algier, Algeria
Algier
Algeria
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Algerisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisum für Studenten
14.04.2008 um 00:07:44
 
Hallo,

mein Vater möchte meinen algerischen Cousin im Sommer für 2 Monte nach Deutschland einladen. Die Verpflichtungserklärung hat er bereits abgegeben, das Einladungsschreiben und die Erklärung sind auf dem Weg zu ihm. Wir sind nun noch einmal die benötigten Unterlagen für ein Visum durchgegangen und haben doch ein paar Fragen:

1. Mein Cousin ist Student der Architektur und hat daher kein eigenes Konto oder finanzielle Ressourcen wie Devisen, die er nachweisen könnte. Braucht er diese als Student? Wir würden sämtliche Kosten seines Aufenthaltes in Deutschland tragen.

2. Wenn er einen solchen Nachweis erbringen muss, würde auch das Konto seiner Eltern, bei denen er wohnt, ausreichen?

3. Wie sieht es generell mit einem Besuchervisum für einen solch jungen Mann (22) aus? Wird die Rückkehrbereitschaft und Verankerung angenommen? Er will definitv wieder zurück nach Algerien gehen, er will ja schließlich sein Diplom beenden. Er möchte halt nur seine Sommerferien, 2 Monate, in Deutschlnd bei uns verbringen.

Danke für eure Antworten
Shazoun
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SigSag
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Beiträge: 456
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.04.2008 um 07:47:29
 
Shazoun schrieb am 14.04.2008 um 00:07:44:
Wir würden sämtliche Kosten seines Aufenthaltes in Deutschland tragen.


Das sollte auch durch die VE sichergestellt sein. Wenn dein Vater über ausreichend Bonität verfügt, um ihn für 2 Monate zu unterhalten, dann reicht das aus. Er brauch allerdings eine Reisekrankenversicherung.

Shazoun schrieb am 14.04.2008 um 00:07:44:
Wird die Rückkehrbereitschaft und Verankerung angenommen?


Dass er sein Studium beenden möchte kann seine Rückkehrbereitschaft durchaus untermauern. Ob das reicht wird die Botschaft entscheide.

SigSag
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sonic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D / SYR
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Antwort #2 - 15.04.2008 um 17:50:56
 
yep eine Reisekrankenversicherung braucht er auf jeden Fall. die kann man Online oder per Telefon schnell abschließen.
Ich hatte die gleiche Situation letztes Jahr...Habe meinen Bruder (22) und auch Student für einen Monat im Sommer eingeladen. Lief alles wunderbar und wir hatten viel Spaß gehabt.

Denk an die Reisekrankenversicherung und viel Glück  Smiley
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