Dvergar schrieb am 14.04.2008 um 19:42:17:Ähhh... sie könnte also versuchen, ein Touristenvisum für UK zu bekommen, und damit (Rechtsanspruch) dann dieses problemlos (?) in eine
AE umwandeln?
Und ablehnen? Wieso kann die Verwaltung ein entsprechendes Visum ablehnen, wenn es per EU-Freizügigkeit (RL 2004/38/EG) doch heisst:
Tja, das ist eben alles nicht so einfach. Im Gesetz ist die Rede von Freizuegigkeit "in" Europa, und die Englaender lesen das als "innerhalb", und nicht "hinein". Deshalb der Trick mit dem Touristenvisum (der auch erst seit einiger Zeit funktioniert).
England streitet sich schon eine ganze Weile mit dem EuGH, allerdings haben die Richter bisher ausgesprochen viel um den Brei herumgeredet, und erstaunlich wenig Klarheit geschaffen. Irland und Spanien machen es uebrigens weitgehend genauso.
Der zentrale Fall ist Jia (Case-105), aber Akrich (C-109) wird auch immer zitiert. Eine gute Uebersicht ist bei
Gherson zu finden. Die Sache wird nicht einfacher dadurch, dass sich die meisten Praezedenzfaelle noch auf das Recht vor 2004/38 beziehen, was bis zum Vertrag von Rom zurueckgeht.
Zitat:Hast Du vllt die Quelle, wo man den entsprechenden Passus im englischen Gesetz finden kann (quasi das Äquivalent zum deutschen Freizügigkeitsgesetz)?
Siehe
Immigration Regulations EEA 2006, Absatz 12.1bi. Es ist also durchaus Gesetz, aber vermutlich nicht rechtens. Die Praezedenzfaelle haben natuerlich Vorrang, soweit sie auch auf die neue Rechtslage anwendbar sind. Nur hat der EuGH es bisher eben versaeumt, wirklich Klarheit zu schaffen.
Davon abgesehen ist das Home Office erfahrungsgemaess eher zoegerlich (schlampig?) mit der Umsetzung einer neuen Rechtslage. Und der Wissenstand in der Botschaft vor Ort ist noch ein ganz anderes Thema. Daher ist Recht haben und Recht bekommen nicht immer identisch.