irre-levant schrieb am 15.04.2008 um 15:38:32:Die Frage mit dem Zeugnis, das ich hochgeladen habe.
Jene Frage hat aber nichts mit Staatsangehörigkeitsrecht zu tun.
Die Frage, ob und wie man an die Bescheinigung über einen
Integrationskurs kommt, wäre unter "Sonstiges zum Thema
Ausländerrecht" wesentlich besser aufgehoben, dort lesen es
dann auch mal die Experten, die sich zwar damit, aber weniger
mit dem Staatsangehörigkeitsrecht auskennen.
Nochmal: Für die Frage, ob die notwendige Aufenthaltsdauer
verkürzt werden kann, ist einzig entscheidend, ob die dazu
erforderliche Bescheinigung tatsächlich vorliegt. Lediglich
die Voraussetzungen zu erfüllen, um die Bescheinigung zu
erlangen, reicht dagegen nicht.