halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:1993 unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert
Vermutlich, weil seinerzeit eine Entlassung wegen des
obligatorischen Wehrdienstes damals nicht möglich war.
Das war damals gängige Praxis.
halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:denn wenn sie von meiner zweiten Staatsangehörigkeit erfahren würden, würde ich die türkische kraft Gesetz verlieren
Nein, das türkische Recht kennt keinen automatischen
Verlust der Staatsangehörigkeit. Wenn das so wäre,
hätte es ja auch keine Einbürgerung unter Hinnahme
von Mehrstaatigkeit gegeben.
halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:1. Gibt es bilaterale Vertraege, die das deutsche Konsulat veranlassen könnten, Informationen über einen deutschen Staatsangehörigen (naemlich mich) an die türkischen Behörden weiterzugeben?
Mit der Türkei gibt es einen solchen Vertrag nicht.
halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:4. Würde ich, falls ich aus der Türkei ausgebürgert würde und dann selbst die Einbürgerung wieder beantragen würde, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren,
Um ausgebürgert zu werden, müsstest du schon einen
Entlassungsantrag stellen, ohne einen solchen Antrag
wird nichts passieren.
Ich sehe hier keinerlei Probleme, die beim Einholen
eines Registerauszuges eintreten könnten.