Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Informationsaustausch deutsches Konsulat türkische Behörden? (Gelesen: 1.202 mal)
halilba
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 26
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Informationsaustausch deutsches Konsulat türkische Behörden?
12.04.2008 um 22:01:00
 
Mein Problem ist folgendes!

Ich bin gebürtiger Türke und 1993 unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert worden. D.h. ich musste meine türkische Staatsangehörigkeit nie aufgeben und habe dies auch nicht getan.

Nach TÜRKISCHEM Recht haette ich jedoch von den türkischen Behörden damals eine Genehmigung zum zusaetlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einholen müssen, was ich damals nicht tat, da ich die türkischen Vorschriften nicht kannte.

Anyway, die türkischen Behörden glauben deshalb, dass ich ausschliesslich Türke bin, denn wenn sie von meiner zweiten Staatsangehörigkeit erfahren würden, würde ich die türkische kraft Gesetz verlieren und müsste sie danach neu beantragen. Dieser Neuantrag würde aber wahrscheinlich meine deutsche Staatsangehörigkeit gefaehrden, da der Ausnahmetatbestand der Hinnahme der Mehrstaatigkeit wohl nicht personenbezogen lebenslang gilt. Und die deutsche will ich auf keinen Fall riskieren.

Nun lebe ich zur Zeit in der Türkei und bin vor kurzem Vater einer Tochter geworden (eheliches Kind, Mutter ausschliesslich Türkin). Wenn ich beim deutschen Konsulat in Istanbul einen deutschen Kinderreiseausweis für mein Kind beantragen will, verlangt das deutsche Konsulat von mir Nachweise, dass ich Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bin und diese Staatsangehörigkeit nicht verloren habe. Dies ist kein Problem und für mich auch einfach nachweisbar.

Jedoch verlangt das deutsche Konsulat von mir auch einen Personenregisterauszug aus der Türkei mit allen Angaben zur Staatsangehörigkeit. Aus diesem Auszug würde hervorgehen, dass die Türkei mich ausschliesslich als Türken sieht, da sie nie von meiner zweiten (deutschen) Staatsangehörigkeit informiert wurde und deshalb auch keine zweite Staatsangehörigkeit in den Auszug eingetragen hat.

Das deutsche Konsulat würde also erkennen, dass ich die Türken nie informiert habe. Dies ist zwar unerheblich für die Tatsache, ob ich oder meine Tochter Deutsche sind aber trotzdem riskant für mich.

Denn wenn das deutsche Konsulat die türkischen Behörden informieren würde, würde ich höchstwahrscheinlich meine türkische Staatsangehörigkeit verlieren.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es bilaterale Vertraege, die das deutsche Konsulat veranlassen könnten, Informationen über einen deutschen Staatsangehörigen (naemlich mich) an die türkischen Behörden weiterzugeben?

2. Falls ja, müsste ich davon in Kenntniss gesetzt werden?

3. Falls nein, ist es denkbar, dass das deutsche Konsulat "auf eigene Faust" die türkischen Behörden informiert?

4. Würde ich, falls ich aus der Türkei ausgebürgert würde und dann selbst die Einbürgerung wieder beantragen würde, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, oder gilt die Hinnahme der Mehrstaatigkeit von 1993 ein Leben lang?

5. Würde meine zwei Monate alte Tochter die deutsche Staatsangehörigkeit im Falle von Punkt vier verlieren?

Danke an alle.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Informationsaustausch deutsches Konsulat türkische Behörden?
Antwort #1 - 13.04.2008 um 12:02:37
 
halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:
1993 unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert

Vermutlich, weil seinerzeit eine Entlassung wegen des
obligatorischen Wehrdienstes damals nicht möglich war.
Das war damals gängige Praxis.

halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:
denn wenn sie von meiner zweiten Staatsangehörigkeit erfahren würden, würde ich die türkische kraft Gesetz verlieren

Nein, das türkische Recht kennt keinen automatischen
Verlust der Staatsangehörigkeit. Wenn das so wäre,
hätte es ja auch keine Einbürgerung unter Hinnahme
von Mehrstaatigkeit gegeben.

halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:
1. Gibt es bilaterale Vertraege, die das deutsche Konsulat veranlassen könnten, Informationen über einen deutschen Staatsangehörigen (naemlich mich) an die türkischen Behörden weiterzugeben? 

Mit der Türkei gibt es einen solchen Vertrag nicht.

halilba schrieb am 12.04.2008 um 22:01:00:
4. Würde ich, falls ich aus der Türkei ausgebürgert würde und dann selbst die Einbürgerung wieder beantragen würde, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, 

Um ausgebürgert zu werden, müsstest du schon einen
Entlassungsantrag stellen, ohne einen solchen Antrag
wird nichts passieren.

Ich sehe hier keinerlei Probleme, die beim Einholen
eines Registerauszuges eintreten könnten.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
halilba
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 26
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Informationsaustausch deutsches Konsulat türkische Behörden?
Antwort #2 - 13.04.2008 um 15:06:06
 
Danke für die prompte Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema