tapir schrieb am 13.04.2008 um 23:16:51:
Das ist richtig. Es ist in solchen Fällen immer nur wichtig, dass auch der Heimatstaat, also hier Indonesien, diese Namenswahl respektiert. Andernfalls nämlich gibt es eine hinkende Namensführung. Viele islamisch oder islamisch geprägte Staaten akzeptieren bspw. nicht, wenn die Eheleute den Namen der Frau als Ehenamen wählen. Das Ergebnis ist dann eine sogenannte hinkende Namensführung. Man kann sich vorstellen, dass es ärgerlich ist, wenn etwa der Familienname im Pass und der auf dem Aufenthaltstitel nicht identisch sind. Das ist aber die Folge in diesen Fällen.
Ja, soweit ich weiß, wäre das in Indonesien kein Problem, denn es gibt z.B. die Minangkabau (das sind die, die im ganzen Land die Padang-Küche betreiben), die haben ein matrilinear geprägtes Namensrecht... Aber auf der anderen Seite richtet sich das StA nach dem Vater. Wenn der Vater Ausländer ist, kriegt das Kind keine indon. StA. S.hier:
http://www.indonesiamatters.com/1646/rianti-cartwright/Korrektur: auf einem
anderen Thread hier habe ich gelesen, dass das indon. StA-Recht gerade in dieser Hinsicht geändert wurde. Es tut sich was..
tapir schrieb am 13.04.2008 um 23:16:51: Das weiß ich auch nicht, und ich bin mir auch nicht sicher, ob du eine zuverlässige und eindeutige Antwort bekommst, wenn du einen indonesischen Juristen danach fragst. Denn wie du vielleicht weisst, herrscht in Indonesien teilweise interpersonale Rechtsspaltung. Regional spielen dann auch noch Stammesrechte ("adat") mit hinein. Wenn Du Dich dafür näher interessierst, findest Du auf der Webseite des MPI für Ethnologie in Halle vielleicht einige Informationen und Literaturhinweise. Dort hat sich meines Wissens eine Forschungsgruppe eine Weile näher mit Rechtsspaltung in Indonesien beschäftigt.
Ja, adat ist mir bekannt. Auch dass Provinzen und Distrikte z.T. ihre eigenen Gesetze erlassen dürfen... Ich bin kein Jurist, aber was ich vom indon. Recht gehört habe, klingt danach, dass Deine Einschätzung zutrifft, dass viele Gesetze in ihrer Auslegung oft mehrdeutig sind..
Hm, da fällt mir noch was ein, zum Thema balinesische Namen. Balinesen haben in der Regel dreiteilige Namen, wobei der erste Bestandteil das Geschlecht bestimmt, der zweite Bestandteil für die Geburtsreihenfolge steht und der dritte ein relativ frei wählbarer pers. Name ist (kein Familienname). Es steht "I" für Männer, "Ni" für Frauen, also z.B. "I Ketut Sudika" oder "Ni Kadek Sulastri". Einige haben mir erzählt, dass sie im Ausland "I" oder "Ni" gerufen wurden, in der irrigen Annahme, es handele sich um ihre Vornamen. Wie ist denn das beim dt. Recht? Kann man frei angeben, was Vor- und Nachname ist. Diese "I" und "Ni" würden wohl Bestandteile sein, "die das deutsche Recht nicht vorsieht"...