marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:Ich glaube nicht daß die mir Unsinn er zählen. Und dieser hat Eindeutig gesagt es geht auch anders und das legal, völlig legal, eine erneute Ausreise trotz Besuchervisum muß nicht sein!!
OK! Glaube man dieser Aussage (vor kurzem hatte man hier im Board die Caritas in Sachen Fachkompetenz zitiert) bleibt trotzdem die Frage stehen, warum du nicht gegen die Entscheidung der
ABH geklagt hast.
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:Man kann ja schließlich nicht immer nur Schwarzsehen.
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Änderung: Text entfernt, da Beschwerden "Betroffener" aufgelaufen
sind. Diskussion überflüssig.
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:Hmm so nun mal die Gegenbeweise
In Österreich wird ein Mindesteinkommen von ca. 1200 Euro verlangt, damit man seinen ausländischen Ehepartner nachholen kann und in Deutschland sind es 0 Euro.
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:Also ich unterstelle dem deutschen Staat jetzt mal absolute Ausländerfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit.
Der "Titel" des Gesetzes heißt nicht umsonst: "... Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ..."
inge schrieb am 27.06.2008 um 14:42:43:Und ein paar Hundert (?) Euro wird's vermutlich auch kosten,
Es sind ca. 180 Euronen.
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:55:52:Nur weil die anders aussieht wird sie wieder mal nicht anerkannt.
Nein, nicht deswegen, sondern weil in Kenia keine Urkunden nicht mehr legalisiert werden. In den meisten Staaten Afrikas wird nicht mehr legalisiert, sondern nur noch geprüft. Das kommt doch alles nicht von ungefair, auch wenn es dich ärgert.
maki schrieb am 27.06.2008 um 15:05:55:Wenn du professionelle Hilfe brauchst und dir diese leisten kannst, ist ein "richtiger" Anwalt die bessere Wahl.
... aber manchmal für den Geldbeutel eine Qual.
trixie