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Besuchervisum (Gelesen: 1.476 mal)
Tasse
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11.04.2008 um 11:47:53
 
Hallo,

ich bin zufällig auf diese Seite gestoßen und habe festgestellt, das viele andere die gleichen Fragen beschäftigen. Ich möchte gern meine Tante die in amrokko lebt nach Deutschland einladen über ein Touristenvisum. Leider haben wir schon mal eins beantragt, welches abgelehnt wurde. Damals haben wir leider nicht nach dem Grund der Ablehnug gefragt. Dieses mal möchte ich vermeiden, dass das Touridtenvisum abgelehnt wird, darum möchte ich wissen ob mir jemang Helfen kann, wie man das am Besten anstellt. Hat jemand erfahrung damit?? Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten??? Was sind die Hauptgründer eine Visumsablehnunh?


Bitte Helft mir! Griesgrämig
Ich möchte doch nur meiner Tanta ein Paar schöne Tage in Ihrem trostlosen Leben schenken.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.04.2008 um 11:58:00
 
Vielleicht hat deine Tante das falsche Visum beantragt, da du schreibst:
Tasse schrieb am 11.04.2008 um 11:47:53:
nach Deutschland einladen über ein Touristenvisum

Ein Besuchervisum wäre das Richtige gewesen.

Bei einem Touristenvisum bedarf es keiner Ablehnungsgründe.

Tasse schrieb am 11.04.2008 um 11:47:53:
Ist es notwendig einen Anwalt einzuschalten???

Das weder auf einem Touristen- noch auf einem Besuchervisum ein Rechtsanspruch besteht, kannst du dir diesen Kostenaufwand sparen.

Tasse schrieb am 11.04.2008 um 11:47:53:
Was sind die Hauptgründer eine Visumsablehnunh?  

- fehlende Rückkehrbereitschaft
- formale Fehler bei der Visumsbeantragung
- Beantragung des falschen Visums

trixie
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Tasse
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Antwort #2 - 11.04.2008 um 12:04:29
 
Hallo Trixi,

danke erstmal für deine Hilfe.

Worin liegt der Unterschied bei einem Touridten und Besuchervisum?
Weil die Unterlagen die eingereicht werden müssen sind die gleichen.
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Sondra
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heißt Holzweg.


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Antwort #3 - 11.04.2008 um 12:13:03
 
Tasse schrieb am 11.04.2008 um 12:04:29:
Worin liegt der Unterschied bei einem Touridten und Besuchervisum?

Nicht im Visum an sich - denn es handelt sich dabei tatsächlich um einen Schengen-Visum für Kurzaufenthalte, sondern in der Gestaltung des Aufenthaltes in D. Auf der Seite der Botschaft in Rabatt wird das recht anschaulich formuliert

Zitat:
- Für einen Besuchsaufenthalt:

Eine von der Ausländerbehörde ausgestellte Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG, die nicht älter als 6 Monate sein darf, sowie Nachweise zur Ihrer Beziehung zum Einladenden

(z. B. bei Verwandtschaft: Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

- Für einen Tourismusaufenthalt:

Nachweise zum Verlauf des Aufenthalts wie z. B. Bestätigung des Reiseveranstalters, feste Hotelreservierungen, Bestätigung über Devisenumtausch, Flugscheine

Kannst du alles nochmal durchlesen hier (anklicken).
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.04.2008 um 12:22:30
 
Tasse schrieb am 11.04.2008 um 12:04:29:
Worin liegt der Unterschied bei einem Touridten und Besuchervisum?  


Hier eine gute Aufschlüsselung, aus der Sicht eines Botschaftsmitarbeiters:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192492972/2#2

trixie
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Tasse
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Antwort #5 - 11.04.2008 um 13:34:02
 
Vielen Dank für Deine Hilfe.

Leider bleibt dieses Besuchervisum ein Lottospiel.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.04.2008 um 21:58:14
 
Zitat:
Das weder auf einem Touristen- noch auf einem Besuchervisum ein Rechtsanspruch besteht,


Es besteht aber ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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