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Verpflichtungserklärung Besuchsvisum: Reisepassnummern? (Gelesen: 2.347 mal)
Jewel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.04.2008 um 10:11:34
 
Wir wollen meine chinesischen Schwiegereltern für diesen Sommer für max. 3 Monate nach D einladen. Sie haben dieses Land noch nicht gesehen und außerdem kommt unser erstes Kind in diesen Tagen zur Welt. Das müssen die beiden natürlich auch mal sehen.  Laut lachend

Aber jetzt zur eigentlichen Frage.
Mein Mann (seit einigen Jahren übrigens deutscher Staatsbürger, falls hier jemand fragen sollte) wollte heute seine Verpflichtungserklärung für die Besuchsvisa fertigmachen und da hat er entdeckt, dass die Reisepässe von seinen Eltern nur noch bis November 2008 gültig sind.

Kann man mit so "alten" Pässen überhaupt noch ein Visum beantragen?
Bei Ausstellung eines neuen Passes bekommt man doch eine neue Passnummer, richtig? Von daher: wäre dann nicht mit der heutigen Verpflichtungserklärung mit den alten Passnummern überhaupt eine Einreise der beiden mit den neuen Passnummern möglich?? Oder MÜSSEN sie jetzt, bevor wir überhaupt irgendetwas beantragen, ersteinmal ihre Pässe erneuern?
Ich möchte jetzt nicht wissen, was "besser" wäre, sondern ob es überaupt MÖGLICH ist, mit einer alten Nummer zu beantragen und dann mit einer neuen Nummer einzureisen?
*seufz* zu doof, dass uns das erst jetzt aufgefallen ist....

Bin gespannt auf eure Antworten.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.04.2008 um 10:28:03
 
Ich würde das Feld mit der Passnummer frei lassen, da es nicht selbstverständlich ist, dass jeder bereits einen Reisepass hat, für den eine VE abgegeben wird.

Jewel schrieb am 08.04.2008 um 10:11:34:
Kann man mit so "alten" Pässen überhaupt noch ein Visum beantragen?  

IMHO muss der Pass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.04.2008 um 18:20:21
 
trixie schrieb am 08.04.2008 um 10:28:03:
IMHO muss der Pass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.



Ich biete drei Monate und http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/21-Gueltigkei...

Gruß, ULF
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.04.2008 um 22:48:52
 
Ich bleibe trotzdem bei 6 Monaten, denn

Jewel schrieb am 08.04.2008 um 10:11:34:
diesen Sommer für max. 3 Monate nach D einladen.  

und

Zitat:
Ihr Reisepass sollte im Zeitpunkt der Wiederausreise aus Deutschland bzw. dem Schengen-Raum noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Quelle: Auswärtiges Amt


trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.04.2008 um 16:38:21
 
trixie schrieb am 18.04.2008 um 22:48:52:
Ich bleibe trotzdem bei 6 Monaten


Ausreise bis August. Ich gehe einmal davon aus, daß eher die Reisedauer verkürzt wird, als daß man neue Pässe beantragt. Es sei denn, neue Pässe seien schnell und unkompliziert zu erhalten.

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.04.2008 um 11:54:28
 
es ist aber nicht wirklich tragisch, wenn auf der VE keine Reisepass-Nr. eingetragen wird
man kann auch reinschreiben "nicht bekannt"
denn es gibt viele, die erst einen Pass beantragen müssen, wenn sie ein Visum benötigen

von daher, lass die Passnummer in der VE einfach weg
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