Das klingt nach
Permiso temporal de trabajo y residencia, der für ein Jahr ausgestellt und bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses jeweils um ein Jahr verlängert werden kann. Die Verlängerung ist jedoch sechzig Tage vor Ablauf dieser Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Insofern verstehe ich die Monatsangabe 'März' nicht. Wolltest du evtl. 'Mai' schreiben?
Dass die Verlängerung 1.500 € kosten soll, halte ich für ausgeschlossen. Für die Erstbeantragung ist sowieso der Arbeitsgeber zuständig, und üblicherweise kümmert er sich auch um die Verlängerung, wenn er Interesse daran hat, den Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen. Allerdings muss er den Arbeitnehmer innerhalb der ersten 30 Tage nach Beschäftigungsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden und dem Ausländeramt den entsprechenden Nachweis vorlegen. Wurde da etwas versäumt, kann es schon etwas teurer werden, dies wieder 'auszubügeln'.
Aber das wäre reine Spekulation. Nur mal zum Vergleich: Das Ausstellen des NIE und der
Tarjeta de Régimen Comunitario kostet 6 €. Wie sollten denn die vielen Ausländer, die bei geringem Lohn in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungsbereich arbeiten und so die Wirtschaftszweige am Laufen halten, jährlich einen derart hohen Betrag aufbringen können? Auf keinen Fall würde ich mich an diesen Kosten beteiligen!
Illegaler Aufenthalt in Spanien
kann ein Bußgeld von 301 bis 6.000 € sowie die Ausweisung für drei bis zehn Jahre zur Folge haben. Eine Eheschließung ist aber dennoch möglich, da nur die geforderten Unterlagen vorgelegt werden müssen, wozu, wie schon erwähnt, nur der
Certificado de empadronamiento, nicht jedoch die '
Residencia' gehört. Durch die Eheschließung mit einer EU-Bürgerin wird der Aufenthalt in Spanien legal, so dass auch keine Ausweisung mehr erfolgt.
Nochmals: Dein Verlobter soll sich bei
Registro Civil informieren. Dort erfährt er, welche Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden. Entsprechendes gilt ja auch für Deutschland. Hier bekommt man verlässliche Auskünfte beim Standesamt.
Mono