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Stempele und Schengen Information System (Gelesen: 2.767 mal)
olvne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Stempele und Schengen Information System
04.04.2008 um 15:43:55
 
Hallo,

ich habe einige Fragen über Schengen Information System. Freut mich auf eure Antworten.

Antrag auf Besuchervisum meines Sohnes wurde drei mal von Deutsches Generalkonsulat abgelehnt. Wir haben schon für diese Entscheidungen eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben aber er hat ein Problem wegen der Ablehnungstempelen in seinem Pass.

Er muss in diesem Sommer in einem anderen Schengen Land (Griechenland)  für eine Woche reisen. Ich besitze gesetzlich doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch, und Türkisch), lebe mit ihm in der Türkei und vermutlich bekommt er eine Ablehnung wieder beim Griechen Konsulat. Man kann nicht einem anderen Konsulat erklæren, warum er drei mal durch Deutsches Generalkonsulat Ablehnung bekommen hat, obwohl sein Vater Deutscher ist. Wir warten auf die Entscheidung des Gerichtes, um ihn nach Deutschland zu reisen aber vor dem Beschluss muss er in Griechenland reisen.

Schließlich würde ich wissen, er Chance beim Griechen Konsulat hat, wenn er ein neuer Pass bekommt oder haben diese Ablehnungen im SIS gespeichert?

Grüße,

olvne

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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.04.2008 um 15:51:07
 
die Stempel im Pass Deines Sohnes sind Bearbeitungs und keine Ablehnungsstempel. Was das grichische Konsulat machen wird, kann Dir hier wohl niemand sagen, weil wohl niemand dort arbeitet. Da wir die Ablehnungsgruende, die gegen eine Einreise Deines Sohnes nach Deutschand sprechen nicht kennen, kann Dir auch niemand etwas dazu sagen, ob diese im SIS stehen oder eingegeben wurden. Ein neuer Pass wird bei der Umgehung der Einreisebedenken wohl keinen Sinn machen.
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olvne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.04.2008 um 16:12:14
 
Zitat:
die Stempel im Pass Deines Sohnes sind Bearbeitungs und keine Ablehnungsstempel. Was das grichische Konsulat machen wird, kann Dir hier wohl niemand sagen, weil wohl niemand dort arbeitet. Da wir die Ablehnungsgruende, die gegen eine Einreise Deines Sohnes nach Deutschand sprechen nicht kennen, kann Dir auch niemand etwas dazu sagen, ob diese im SIS stehen oder eingegeben wurden. Ein neuer Pass wird bei der Umgehung der Einreisebedenken wohl keinen Sinn machen.


Vielen Dank Ihre Antwort

Die Antræge wurden abgelehnt wegen Rückkehrbereitschaft, nicht wegen einer ungesetzlichen Sitution oder etwas anderes. Wie ich oben gesagt, will ich nur wissen, ob griechisches Konsulat über Ablehnungen Kenntnis  hat.
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Antwort #3 - 04.04.2008 um 16:45:42
 
olvne schrieb am 04.04.2008 um 16:12:14:
Die Antræge wurden abgelehnt wegen Rückkehrbereitschaft, nicht wegen einer ungesetzlichen Sitution oder etwas anderes. Wie ich oben gesagt, will ich nur wissen, ob griechisches Konsulat über Ablehnungen Kenntnishat. 


Bei Ablehnung wegen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft erfolgt keine Einspeisung dieser Information in zentrale Register.

Die Schengen Partner arbeiten örtlich zusammen und tauschen Statistiken aus, das bedeutet aber nicht das das griechische Konsulat über  Ablehnungen ausser als statistische Zahl informiert wird.

Allerdings können die griechischen Kollegen diese Bearbeitungsstempel deuten,
die Griechen müssen allerdings selbst bearbeiten und entscheiden, könnten aber im Rahmen der Schengenzusammenarbeit beim deutschen Generalkonsulat (wegen der Bearbeitung der dortigen Anträge und deren Bearbeitungsstand) nachfragen.

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Saxonicus
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Antwort #4 - 04.04.2008 um 16:46:42
 
olvne schrieb am 04.04.2008 um 15:43:55:
Antrag auf Besuchervisum meines Sohnes wurde drei mal von Deutsches Generalkonsulat abgelehnt.

Man kann nicht einem anderen Konsulat erklæren, warum er drei mal durch Deutsches Generalkonsulat Ablehnung bekommen hat, obwohl sein Vater Deutscher ist.


Als Kind eines deutschen Vaters besitzt man doch auch die deutsche Staatsangehörigkeit und benötigt kein Visum zur Einreise nach Deutschland.
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proll
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Antwort #5 - 04.04.2008 um 16:49:59
 

Saxonicus schrieb am 04.04.2008 um 16:46:42:
Als Kind eines deutschen Vaters besitzt man doch auch die deutsche Staatsangehörigkeit und benötigt kein Visum zur Einreise nach Deutschland. 

Nicht, wenn der Vater nach Geburt des Kindes in den dt. Staatsverband eingebürgert wurde, worauf das...

olvne schrieb am 04.04.2008 um 15:43:55:
Ich besitze gesetzlich doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch, und Türkisch)

schließen lässt.

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Antwort #6 - 04.04.2008 um 16:51:48
 
Saxonicus schrieb am 04.04.2008 um 16:46:42:
Als Kind eines deutschen Vaters besitzt man doch auch die deutsche Staatsangehörigkeit und benötigt kein Visum zur Einreise nach Deutschland. 


Falsch, solltest dich staatsangehörigkeitsrechtl besser informieren.
Nichteheliche Kinder deutscher Väter werden erst seit 1994 deutsch und auch nur wenn eine nach deutschen Gesetzen wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt.

vor 1994 geborenen nichtehelichen Kindern deutscher Väter bleibt nur der Erklärungserwerb nach § 5 StAG um Deutsch zu werden:
§ 5StAG

Durch die Erklärung, deutscher Staatsangehöriger werden zu wollen, erwirbt das vor dem 1. Juli 1993 geborene Kind eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

1. eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erfolgt ist,

2. das Kind seit drei Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und

3. die Erklärung vor der Vollendung des 23. Lebensjahres abgegeben wird.
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Antwort #7 - 04.04.2008 um 17:17:03
 
Mein Sohn ist nicht Deutscher. Da ich mit ihm in der Türkei lebte und doppelte Staatsbürgerschaft nach 1.1.2000 ungesetz wurde, habe ich nicht gelassen, ihn einzubürgern. In letzten Jahren verbringe ich mehr Zeit in Deutschland wegen gesundlichen Gründen deswegen hat er Besuchervisum beantragt. Jetzt musste er in Griechenland reisen aber in diesem Fall sieht es schwierig aus, ohne das Gericht der Beschluss zu entscheiden. Bearbeitungsstempele beeinträchtigen vermutlich auch griechisches Konsulat.

Grüße
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Antwort #8 - 13.04.2008 um 21:41:37
 
In İstanbul führt bereits eine frühere, aus dem Pass ersichtliche Ablehnung durch einen Schengenstaat bei den Vertretungen der meisten anderen Schengenstaaten ohne nähere Prüfung üblicherweise zur Versagung. Wenn stattdessen - nach Ablauf des alten Passes - ein "jungfräulicher" Pass vorgelegt werden kann, sind die Chancen dementsprechend sehr viel besser.
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Antwort #9 - 15.04.2008 um 18:42:20
 
Nur falls jemand auf die kommen sollte, man könne den alten Pass ja auch "verlieren" --- das ist schon mal grundsätzlich und bei männlichen Türken im wehrfähigen Alter schon mal gar keine gute Idee! Jedenfalls vor drei Jahren war das Neubeantragungsverfahren extrem aufwendig und brauchte vier bis acht Monate. Es wurden Überprüfungen bei verschiedenen Stellen (Militär usw.) eingeholt. Es war auch so eine Art Aufgebotsverfahren vorgesehen (Verlustanzeige und Kraftloserklärung muss te im Amtlichen Anzeiger und einer Tageszeitung veröffentlicht werden). Keine Ahnung, ob das jetzt auch mal im Zeichen von EU-Annäherung usw. besser geworden ist, aber so war damals die Lage.
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Antwort #10 - 15.04.2008 um 19:22:29
 
Sorry für die mehrfachen posts, aber mir fällt das hier alles so "portionsweise" ein: U.U. bestehen im Reisebüroverfahren bessere Chancen, wenn a.) Griechenland das dort, wo du das Visum beantragen willst, praktiziert, b.) der Reisebüromensch vielleicht eher mit Sachargumenten durchdringt als ein ganz gewöhnlicher Antragsteller. Es kann aber leider auch das Gegenteil der Fall sein. Vielleicht findest Du ein nettes, ehrliches Reisebüro, das Auskunft geben kann. Es kostet natürlich extra Geld, und zwar auch, wenn kein Visum erteilt wird.

Bevor jetzt hier wieder alle mit Missbrauch kommen und uns Untersuchungsausschüsse u.ä. androhen, das Reisebüroverfahren ist völlig legal, ist in der GKI so vorgesehen und wird auch von D an einer zweistelligen Zahl von Auslandsvertretungen praktiziert.
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Antwort #11 - 18.04.2008 um 12:40:01
 
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