trixie schrieb am 04.04.2008 um 10:05:26:.. wird dich nicht recht zum Ziel bringen, sondern eine Abstammungsurkunde, da in dieser alle Veränderungen enthalten sind. Der Grossvater hätte ja die Staatsangehörigkeit in seinem Leben wechseln können, was aus der Geburtsurkunde nicht hervorgeht.
Nein trixie
die Art der Urkunde macht da keinen Unterschied.
Der Besitz der deutschen Staatsangehörgkeit von Vorfahren kann selten nachgewiesen werden, sondern muß meist glaubhaft gemacht werden.
Zur Glaubhaftmachung genügte es in der Vergangenheit, die (im Regelfall eheliche) Abstammung von deutschen Staatsanghörigen nachzuweisen, da man sich darauf verständigt hatte, davon auszgehen, dass die am 01.01.1914 vorhandenen Inländer deutsche Reichsangehrige waren, soweit nicht Anhaltspunkte für den Besitz einer fremden StAng vorlagen.
Auch solche Anhaltspukte waren sehr oft den deutschen Personenstandsurkunden zu entnehmen (bspw: der xyz Staatsangehörige hat die Vaerschaft anekannt,der deutsche Staatsangehörige hat mit der abc StAng die Ehe geschlossen usw usw).
In aller Regel ist über die Personenstandsbücher Geburt und Eheschließung der Vorfahren im Inland nachweisbar. Daraus kann dann ein "Bewegungsprofil" abgeleitet werden, um einen Wohnsitz im Ausland möglichst auszuschließen, denn früher war der Verlust der deutschn Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer fremden StAng an den Wohnsitz im Ausland gekoppelt.
Gelingt es solche Auslandsaufenthalte durch das "Profil" auszuschließen oder zumindest unwahrscheinlich zu machen, dan hat meist auch de Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen StAng Erfolg.
Grüße
Ronny