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Welche Papiere um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen? (Gelesen: 6.783 mal)
ryka
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04.04.2008 um 09:19:47
 
Hallo,

mit welchen Papieren kann man die Staatsangehörigkeit nachweisen? Die Geburtsurkunde des 1904 geborenen Großvaters und welche noch? Vor allem wenn man die Geburtsurkunde nicht hat, was braucht man dann?

Hierbei geht es um eine Familie, deren Vater und Großvater ca. 1928 auswanderte. Er war kein Jude sondern Katholik. Dies erwähne ich deshalb, da ich vermute, dass die jüdischen Gemeinden noch mehr Papiere von ihren Mitgliedern hat und gerade zu der Zeit viele Juden auswanderten.
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Mikael321
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Antwort #1 - 04.04.2008 um 09:57:57
 
ryka schrieb am 04.04.2008 um 09:19:47:
mit welchen Papieren kann man die Staatsangehörigkeit nachweisen? Die Geburtsurkunde des 1904 geborenen Großvaters und welche noch? Vor allem wenn man die Geburtsurkunde nicht hat, was braucht man dann?
Also die Väterliche Linie, muß vor 1914 Deutsch gewesen sein.

www.bva.bund.de/nn_383956/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Feststellung...

Weißt du, wo er geboren wurde ? Dort mal nachfragen. Möglichst viele Infos solltest du dir auch besorgen. Geschwister, wann geboren. Eltern, vielleicht letzte Adresse.

In einigen Fällen, habe ich erlebt, das das Standesamt (oder die zuständige Stelle), das nur sehr ungern raussuchen. Manchmal muss das mit Nachdruck angefordert werden, weil sehr unwillig bearbeitet wird. Viele Städte, haben die Akten nicht digitalisiert, und ein Mitarbeiter muss dann für 10 EU oder so, den ganzen Keller umgraben. Viele Unterlagen sind auch im WW II vernichtet worden.

Helfen könnte auch das Taufregister der Gemeinde. Wenn du weiß wo er geboren ist, könnte man da anfragen.

Michael
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trixie
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Antwort #2 - 04.04.2008 um 10:05:26
 
ryka schrieb am 04.04.2008 um 09:19:47:
Die Geburtsurkunde  

... wird dich nicht recht zum Ziel bringen, sondern eine Abstammungsurkunde, da in dieser alle Veränderungen enthalten sind. Der Grossvater hätte ja die Staatsangehörigkeit in seinem Leben wechseln können, was aus der Geburtsurkunde nicht hervorgeht.

trixie
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ronny
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Antwort #3 - 04.04.2008 um 19:42:10
 
trixie schrieb am 04.04.2008 um 10:05:26:
.. wird dich nicht recht zum Ziel bringen, sondern eine Abstammungsurkunde, da in dieser alle Veränderungen enthalten sind. Der Grossvater hätte ja die Staatsangehörigkeit in seinem Leben wechseln können, was aus der Geburtsurkunde nicht hervorgeht.
 


Nein trixie

die Art der Urkunde macht da keinen Unterschied.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörgkeit von Vorfahren kann selten nachgewiesen werden, sondern muß meist glaubhaft gemacht werden.

Zur Glaubhaftmachung genügte es in der Vergangenheit, die (im Regelfall eheliche) Abstammung von deutschen Staatsanghörigen nachzuweisen, da man sich darauf verständigt hatte, davon auszgehen, dass die am 01.01.1914 vorhandenen Inländer deutsche Reichsangehrige waren, soweit nicht Anhaltspunkte für den Besitz einer fremden StAng vorlagen.

Auch solche Anhaltspukte waren sehr oft den deutschen Personenstandsurkunden zu entnehmen (bspw: der xyz Staatsangehörige hat die Vaerschaft anekannt,der deutsche Staatsangehörige  hat mit der abc StAng die Ehe geschlossen usw usw).

In aller Regel ist über die Personenstandsbücher Geburt und Eheschließung der Vorfahren im Inland nachweisbar. Daraus kann dann ein "Bewegungsprofil" abgeleitet werden, um einen Wohnsitz im Ausland möglichst auszuschließen, denn früher war der Verlust der deutschn Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer fremden StAng an den Wohnsitz im Ausland gekoppelt.

Gelingt es solche Auslandsaufenthalte durch das "Profil" auszuschließen oder zumindest unwahrscheinlich zu machen, dan hat meist auch de Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen StAng Erfolg.

Grüße
Ronny  ...
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ryka
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Antwort #4 - 04.04.2008 um 19:59:29
 
ronny schrieb am 04.04.2008 um 19:42:10:

In aller Regel ist über die Personenstandsbücher Geburt und Eheschließung der Vorfahren im Inland nachweisbar. Daraus kann dann ein "Bewegungsprofil" abgeleitet werden, um einen Wohnsitz im Ausland möglichst auszuschließen, denn früher war der Verlust der deutschn Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer fremden StAng an den Wohnsitz im Ausland gekoppelt.




Hallo Ronny,

verstehe ich das richtig: hat ein Deutscher, der im Ausland lebte, die fremde Staatsangehörigkeit angenommen, dann wurde er als Deutscher ausgebürgert.

Wie ist es dann möglich, dass die sogenannten Spätaussiedler aus Russland, Polen, Rumänien heute noch als  Deutsche einwandern können?

Irritíerte Grüsse
Ryka

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ronny
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Antwort #5 - 04.04.2008 um 20:05:42
 
ryka schrieb am 04.04.2008 um 19:59:29:
verstehe ich das richtig: hat ein Deutscher, der im Ausland lebte, die fremde Staatsangehörigkeit angenommen, dann wurde er als Deutscher ausgebürgert. 


Hallo Ryka,

ja, siehe die §§ 17 und 27 RuStAG in der vor dem 01.01.2000 geltenden Fassung.

ryka schrieb am 04.04.2008 um 19:59:29:
Wie ist es dann möglich, dass die sogenannten Spätaussiedler aus Russland, Polen, Rumänien heute noch alsDeutsche einwandern können?


Von denen sind die seltensten Fälle (es gibt immer noch ein paar, deren Vorfahren im II.Weltkrieg hier eingebürgert wurden) bereits deutsche Staatsangehörige, sie sind deutsche Volkszugehörige und erwerben erst hier die deutsche Staatsangehörigkeit siehe dazu den § 7 StAG:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm#7


und evtl. noch die §§ 4 und 7 des BVFG.

Grüße
Ronny ...

Boah kann endlich mal jemand den albernen Zwinker "entostern" .....
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Antwort #6 - 04.04.2008 um 21:39:06
 
ronny schrieb am 04.04.2008 um 19:42:10:
dan hat meist auch de Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen StAng Erfolg. 

Auf Grund des neuen § 3 Abs. 2 StAG ist das
ja in vielen Fällen gar nicht mehr notwendig. Zwinkernd
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ryka
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Antwort #7 - 05.04.2008 um 11:36:00
 
Guten Morgen,

vielen Dank für die Hinweise.

Es war meine Unbedarftheit, dei mich veranlasste zu fragen und auf Antworten zu hoffen die so Aussehen sollten: "Der Fall AB, dann gilt § XY, sie müssen also dies und jenes tun".  
Aber sobald es um Gesetze geht sind die Antworten: "In ihrem Fall ist es möglich, dass dies zutrifft aber es ist auch möglich, dass jenes und anderes zutrifft und wenn jenes nur halb zutrifft, dann ist § XZ möglich, aber wenn sie doch 3 x zu oft den Kopf gehoben haben, dann könnte auch § ZX zutreffen. Oder es kommt etwas ganz anderes in Frage.

Da ich dafür zu wenig weiß, wird sich die betroffene Person selber melden oder nicht.

Gruss
Ryka
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Antwort #8 - 05.04.2008 um 12:21:18
 
Hi!

Es stellt sich ja nicht zuletzt die Frage, zu welchem
Zweck der Nachweis der dt. StA. des Opas erforderlich
ist.
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Antwort #9 - 05.04.2008 um 12:23:28
 
ryka schrieb am 05.04.2008 um 11:36:00:
wird sich die betroffene Person selber melden

das ist immer das beste.
"Ich hab da 'nen Kumpel, der 'ne Freundin hat, deren Tante kennt einen, der..... " - das führt meistens zu nix.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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ryka
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Antwort #10 - 07.04.2008 um 15:56:02
 
Hallo Odysseus,

ganz so schlimm ist es nicht. Eine Bekannte aus Peru, deren Großvater als Deutscher in Peru eingewandert ist, würde gerne wissen ob sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Gerade im Hinblick auf die noch viel früher ausgewanderten Deutschen nach Rumänien, Russland usw. wäre das ja doch eine Möglichkeit.

Ohne die Geburtsurkunde hat sie auch keine Möglichkeit ihre Verwandten kennen zu lernen, denn da ist der Kontakt irgendwann abgebrochen.

Gruss
Ryka



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Antwort #11 - 07.04.2008 um 17:29:32
 
ryka schrieb am 07.04.2008 um 15:56:02:
Eine Bekannte aus Peru, deren Großvater als Deutscher in Peru eingewandert ist, würde gerne wissen ob sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Durchaus möglich, wenn:
1. es sich um den Großvater väterlicherseits handelt
   (bis 1974 wurde die deutsche StA nur über den Vater
   an eheliche Kinder weitergegeben) und
2. weder der Opa noch der Vater freiwillig eine andere
   (hier also die peruanische) Staatsangehörigkeit an-
   genommen und dadurch die deutsche StA verloren haben.

Im Einzelfall kommt es allerdings also sehr darauf an, wann
welches Ereignis stattgefunden hat (Geburten, Erwerb einer
Staatsangehörigkeit usw.).
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ryka
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann man mit Opas Pass Staatsbürgerschaft nachweisen?
Antwort #12 - 12.04.2008 um 01:22:17
 
Hallo,

Vor einiger Zeit habe ich schon mal gepostet wegen Opas Staatsbürgerschaft.

Hier noch mal kurz der Fall. Opa wanderte in den zwanziger Jahren nach Peru aus, heiratete dort und bekam Kinder. Die peruanische Staatsangehörigkeit hat der nie beantragt. Opa verstarb 1996 in Peru. Es gibt einen deutschen Pass, den aber eine Tante aufbewahrt. Ob er herausgegeben wird ist noch unbekannt.

Nun meine Frage: Wenn Opa seinen Pass erneuern liess, dann muss er doch bei der Botschaft bekannt sein, oder? Würde dann die Tatsache, dass Opa diesen Pass hatte nicht belegen, dass die Nachkommen deutsche Staatsbürger sind? Benötigt die Familie dann überhaupt noch die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Großvaters um die Staatsbürgerschaft nachzuweisen?

Müssten diese Neudeutschen erst deutsch lernen oder dürfen sie auch so nach Deutschland reisen? Müssen sie einen Integrationskurs oder einen Sprachkurs belegen?

Was ist der Unterschied einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde?

Vielen Dank und Euch allen ein sehr schönes Wochenende (bei uns in Bayern soll es ein sonniges WE werden)

Gruss
Ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #13 - 12.04.2008 um 08:44:20
 
ryka schrieb am 12.04.2008 um 01:22:17:
Hallo,
Was ist der Unterschied einer Geburtsurkunde und einer Abstammungsurkunde?



siehe hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsurkunde

http://de.wikipedia.org/wiki/Geburtsurkunde

hge
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kann man mit Opas Pass Staatsbürgerschaft nachweisen?
Antwort #14 - 12.04.2008 um 10:00:06
 
Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit (StA) der Nachkommen deines Großvaters ist grundsätzlich die Vorlage von Personenstandsurkunden notwendig. Dass heisst, die Nachkommen müssen ihrerseits Geburts- und Heiratsurkunden vorlegen, sowie ihren peruanischen Pass. Der Pass deines Großvaters ist ein Indiz dafür, dass er selbst die Deutsche StA besaß, es muss jedoch geschaut werden, ob er sie irgendwann verloren hat. Darfür kann es sein, dass eine Bestätigung der peruanischen Behörden verlangt wird, dass dein Großvater nie die peruanische StA auf Antrag erhalten hat. Auch von ihm müssen, wenn vorhanden, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde vorgelegt werden. Generell würde ich dir raten, dass deine Verwandten sich an die deutsche Botschaft in Lima wenden. Diese können sie dann anhand der vorgelegten Unterlagen beraten, welche weiteren Schritte notwendig sind. Häufig wird in solchen Fällen jedoch ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren angeregt. Dass heißt, dass alle erforderlichen Dokumente an das Bundesverwaltungsamt (BVA) nach Deutschland übersandt werden, welches dann prüft, ob auch die deutsche StA des Großvaters sich bis zu den Nachfahren durchgesetzt hat. Dieses Verfahren kann bis zu 2 Jahren dauern. Wird in diesem Verfahren festgestellt, dass deine Verwandten auch die Deutsche StA besitzen, wird ihnen vom BVA ein Staatsangehörgkeitsausweis ausgestellt, mit dem sie dann einen deutschen Pass beantragen können. Mit ihrer Eigenschaft als Deutsche Staatsbürger können sie sich jederzeit in Deutschland aufhalten und niederlassen. Nähere Informationen zu dem Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren findest du auch auf der Homepage der deutschen Botschaft in Lima www.lima.diplo.de
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