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Visum für beabsichtigte Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 9.191 mal)
miracle
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Antwort #15 - 08.05.2008 um 19:37:13
 
Werte Forumsmitglieder!

Meine Verlobte ist nun wieder bei mir! Nachdem wir bei der rumänischen Fluggesellschaft und bei den Grenzbeamten in Ukraine geklärt hatten, dass ein zusätzliches Transitvisum wegen der Zwischenlandung in Timisoare nicht benötigt wird, hatten wir uns entschieden, dass sie mit ihrem nationalen Visum (Kat. D, Multiple) per Flugzeug nach Deutschland einreist.

Weder beim Abflug in Ukraine, noch bei der Grenzkontrolle während der Zwischenlandung in Rumänien hat es Probleme gegeben.

Allerdings, für mich schwer nachvollziehbar, gab es bei der Landung auf deutschem Boden Schwierigkeiten. Obwohl sie ein multiples Visum der Botschaft in Kiew vorweisen kann, wollte man ihr die Einreise nach D mit der Begründung, dass Sie mit einem nationalen Visum lediglich einmal nach D einreisen darf, verweigern. Die Frage, wofür dann ein multiples Visum überhaupt gut sein soll, wenn man damit sowieso nur einmal einreisen darf, wurde damit beantwortet, dass es überhaupt kein muliples Visum der Kategorie D geben kann und dass die Botschaft hier ein Fehler gemacht haben muss.
Schlussendlich konnte meine Verlobte den Grenzpolizisten davon überzeugen, dass es nicht ihr Fehler war und dass sie in der Botschaft klar und deutlich ein Visum mit der Absicht beantragt hat, um vor dem Heiratstermin mehrmals nach D einreisen zu dürfen, um noch einige Sachen mit ihrer Uni in UA zu erledigen. Der Polizeibeamte ließ sie passieren, gab ihr allerdings keinen Stempel in den Pass. Er sagte aber auch zugleich, dass sie das nächste mal, wenn sie erneut nach UA fliegt (sie muss ihre Diplomarbeit verteidigen und ihr Diplom persönlich entgegennehmen) und wieder nach D kommen will, mit diesem Visum Probleme geben kann, weil nicht jeder Grenzbeamte so verständnisvoll wie er sein muss.

Hier wieder eine Frage an die Experten im Forum, da es wirklich extrem schwierig ist zu unserer Problematik Antworten und Lösungsvorschläge von offiziellen Stellen zu bekommen. Das auswärtige Amt hat immer noch nicht auf meine Emailanfrage geantwortet. Auch eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft in Kiew ist mir bisher telefonisch nicht gelungen. Und auch die Aussage der ABH (wir waren 2 Tage nach der ersten Einreise meiner Verlobten im April gleich bei der ABH), dass wir eigentlich hätten gar nicht dort vorsprechen müssen, sondern dass wir erst nach der Trauung kommen sollen, um eine Aufenthaltsberechtigung zu bekommen und dass mit dem vorhandenen multiplen Visum eine mehrfache Einreise kein Problem sei, hat uns nicht wirklich geholfen.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr, wie wir weiter vorgehen sollen. Meine Freundin muss in 4 Wochen noch einmal nach UA, um endgültig ihre Uni abzuschließen. Danach ist unser Standesamtstermin. Eine Behörde weiss nicht, was die andere tut. Nach Ermessen der Botschaft in Kiew und der Ausländerbehörde war dieses Visum für die Belange meiner Verlobten geeignet. Nach den Reaktionen der Grenzbeamten von Polen und Deutschland zu urteilen aber ungeeignet, da das Visum nur eine einmalige Einreise nach D gewähre. Ich verstehe nicht, wofür der Zusatz "MULTIPLE" auf dem Visum dann für einen Sinn machen soll, wenn man doch nur einmal einreisen darf.

Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann?

Wir werden in den nächsten Tagen auf jeden Fall zur ABH gehen und die Situation schildern. Ich weiss aber nach all den erlebten nicht mehr, ob die uns weiterhelfen können.


Die Frage ist auch, ob meine Verlobte bei der nächsten Aussreise in 4 Wochen, Probleme mit der deutschen Grenzpolizei bekommen kann, da sie ja keinen zweiten Einreisestempel bekommen hat aber dafür einen Ausreisestempel von Polen.

Gruß
miracle
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Antwort #16 - 08.05.2008 um 20:45:25
 
@miracle
Nationale Visa für langfristigen Aufenthalt der Kategorie D werden  und sollen üblicherweise nur für eine Einreise ausgestellt werden.
Eine Ausstellung mit MULT Einreisen ist lt. bestehenden Ausländerrecht aber nirgends untersagt, weder in AufenthG oder AufenthV oder GKI bzw. SDÜ sind mir entsprechende Textstellen bekannt.
Das Visa oder dessen Gültigkeit erlischt ja nicht nach erster Einreise.
Idealerweise sollte man in solchen Fällen aber D+C, D+Schengener Staaten erteilen, dies vermeidet Probleme.

Würdest Du bitte die Antwort des AA nach Erhalt posten.

Je nach Antwort des AA würde ich evtl. die Visastelle in der Ukraine unter Vorlage der AA Antwort um neues Visa bitten.
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Daddy
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Antwort #17 - 08.05.2008 um 21:11:09
 
miracle schrieb am 08.05.2008 um 19:37:13:
Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann?[..]
Die Frage ist auch, ob meine Verlobte bei der nächsten Aussreise in 4 Wochen, Probleme mit der deutschen Grenzpolizei bekommen kann, da sie ja keinen zweiten Einreisestempel bekommen hat aber dafür einen Ausreisestempel von Polen.
 

Hi ...

ehrlich gesagt  verstehe ich die aufgezeigten Probleme nicht ...

1.
Das nationale Visum Typ D berechtigt sich in das Zielland zu begeben (auch per Transit durch andere Schngenstaaten)
2.
Logischerweise ist die Rückreise durch andere Schengenstaaten nicht drin, wohl aber per Direktflug...
3.
Stellt es im Regelfall kein Problem dar, wenn jemand zum 2. oder 3. oder x-ten Ma mit einem Multi- Visum nach D einreisen will .. insofern irritiert mich die Aussage des Kollegen ...
4.
irritiert mich, dass ein polnischer Ausreisestempel in Richtung D eingebracht wurde ... ist ja immerhin ein Schengen- Binnen- Flug und da wird der Pass seit Ende März nicht mehr gestempelt ... (sollte aber keine Probleme geben, da der Stempel hier weniger Bedeutung hat)

Daddy
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tapir
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Antwort #18 - 08.05.2008 um 21:14:47
 
Daddy schrieb am 08.05.2008 um 21:11:09:
dass ein polnischer Ausreisestempel in Richtung D eingebracht wurde ... 

Nein, nein, er meint sicher den polnischen Ausreisestempel, mit dem die Abschiebung in die UA dokumentiert wurde (siehe frühere posts).
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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miracle
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Antwort #19 - 09.05.2008 um 00:10:19
 
Daddy schrieb am 08.05.2008 um 21:11:09:

Hi ...

ehrlich gesagt  verstehe ich die aufgezeigten Probleme nicht ...

1.
Das nationale Visum Typ D berechtigt sich in das Zielland zu begeben (auch per Transit durch andere Schngenstaaten)
2.
Logischerweise ist die Rückreise durch andere Schengenstaaten nicht drin, wohl aber per Direktflug...
3.
Stellt es im Regelfall kein Problem dar, wenn jemand zum 2. oder 3. oder x-ten Ma mit einem Multi- Visum nach D einreisen will .. insofern irritiert mich die Aussage des Kollegen ...
4.
irritiert mich, dass ein polnischer Ausreisestempel in Richtung D eingebracht wurde ... ist ja immerhin ein Schengen- Binnen- Flug und da wird der Pass seit Ende März nicht mehr gestempelt ... (sollte aber keine Probleme geben, da der Stempel hier weniger Bedeutung hat)


Daddy



zu 1) ...das hat bei der ersten Einreise auch ohne probleme geklappt.

2) ...das wurde uns leider in der Botschaft so nicht gesagt. Deshalb die ganzen Probleme bei der Rückreise per Bus durch Polen (Einreiseverbot für drei Jahre)

3) ...aber scheinbar darf es kein nationales Visum Kategorie D mit mehrfacher Einreise geben, so zumindestens die Aussage des Grenzbeamten.

4) ...Ausreisestempel wurde bei der ersten Rückreise von Deutschland durch Polen bei der Grenze zu Ukraine eingebracht. Jetzt ist meine Verlobte über den Luftweg wieder nach D gekommen, hat aber keinen Einreisestempel durch den deutschen Grenzbeamten bekommen. Sie muss vor der Hochzeit allerdings noch einmal in die Ukraine.
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Einbeck
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Antwort #20 - 09.05.2008 um 01:14:55
 
miracle schrieb am 08.05.2008 um 19:37:13:
Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr, wie wir weiter vorgehen sollen. Meine Freundin muss in 4 Wochen noch einmal nach UA, um endgültig ihre Uni abzuschließen. Danach ist unser Standesamtstermin. Eine Behörde weiss nicht, was die andere tut. Nach Ermessen der Botschaft in Kiew und der Ausländerbehörde war dieses Visum für die Belange meiner Verlobten geeignet. Nach den Reaktionen der Grenzbeamten von Polen und Deutschland zu urteilen aber ungeeignet, da das Visum nur eine einmalige Einreise nach D gewähre. Ich verstehe nicht, wofür der Zusatz "MULTIPLE" auf dem Visum dann für einen Sinn machen soll, wenn man doch nur einmal einreisen darf.

Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann? 


Tipps und Hilfe ist in Deinen Falle sehr schwer.

Hast Du schon versucht Kontakt zur Botschaft in der Ukraine aufzunehmen und denen das Passierte und Problem zu schildern?
Was sagen Sie?

Falls Deine Freundin bei der nächsten Rückreise genug Zeit in der Ukraine verbringt könnte ein neues Visa das Problem lösen.
Wiederhole mich D+C Visa wäre das Visa für einen solchen Fall.

Sonst hilft nur eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, erteilt von der ABH, diese gibt es aber erst auf Antrag nach der Heirat, da die Heirat erst den Anspruch entstehen läßt.

Also ein Tipp wäre: Die Heirat vorziehen und dann gleich danach bei der ABH eine AE beantragen,
sorry, weiß wie dies jetzt beim Lesen rüberkommt, aber wäre eine Möglichkeit.

Sehe ich es richtig das Ihr erst ziemlich gegen Ende der 3 monatigen Visagültigkeit heiraten wollt
und vorher diverse Heimreisen geplant waren/sind?

Bitte nicht persönlich nehmen, aber da hier Öffentlichkeit ist und viele mitlesen, auch zur Vorbeugung für die Zukunft in anderen Fällen:
Ein reines D-Visa kann in einem solchen Fall ungewollt oder unbedacht zu Problemen führen,
wer denkt schon daran das Rückreise ins Heimatland per Bus geplant ist und dieses ein D Visa
(Durchreise Transit durch Schengen Staat Polen) nicht gestattet. Viele Denken ja nur an Flug oder direktflüge....
Kaum möglich alle Eventualitäten und Möglichkeiten die passieren können vorherzusehen.
Das nationale D-visa ist ja nicht zum großen Hin- und Her Reisen gedacht, soll nur bis zur Beantragung der AE bei der ABH dienen.
Bei Direktflug in die Heimat Hin- und wieder zurück wäre wohl (hoffentlich) nichts passiert.

D-Heiratsvisum da erfolgt idealerweise schnelle Heirat und anschließende Beantragung einer AE, da mit der AE mit Pass keine Reiseschwierigkeiten in andere EU Staaten mehr bestehen.

Die Antwort der AA Zentrale würde interessieren, die verzögert sich wohl etwas, da die Kollegen in der Ukraine wahrscheinlich um Stellungnahme gebeten wurden.

Ach ja für Mitlesende die die ähnliche Pläne in der Zukunft haben,
bitte Thread genau lesen, kann Probleme vermeiden.
Bitte Möglichkeit Hybrid Visa D+C, Deutschland plus Schengener Staaten, in solchen Falle mit Visastelle besprechen.
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Daddy
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Antwort #21 - 09.05.2008 um 07:52:41
 
miracle schrieb am 09.05.2008 um 00:10:19:
3) ...aber scheinbar darf es kein nationales Visum Kategorie D mit mehrfacher Einreise geben, so zumindestens die Aussage des Grenzbeamten.

Komisch ... hab' ich selbst schon mehrfach gesehen ...

miracle schrieb am 09.05.2008 um 00:10:19:
4) ...Ausreisestempel wurde bei der ersten Rückreise von Deutschland durch Polen bei der Grenze zu Ukraine eingebracht. Jetzt ist meine Verlobte über den Luftweg wieder nach D gekommen, hat aber keinen Einreisestempel durch den deutschen Grenzbeamten bekommen. Sie muss vor der Hochzeit allerdings noch einmal in die Ukraine.

Sollte eigentlich nicht passieren, der Pass wäre zu stempeln gewesen ... auch wenn ich hierbei aktuell kein Problem erkennen kann, bewahrt einfach mal die Reiseunterlagen (Ticket, Bordkarte, Buchungsbestätigung usw) auf.

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Antwort #22 - 09.05.2008 um 10:57:31
 
Einbeck schrieb am 09.05.2008 um 01:14:55:
Sonst hilft nur eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, erteilt von der ABH, diese gibt es aber erst auf Antrag nach der Heirat, da die Heirat erst den Anspruch entstehen läßt.

Also ein Tipp wäre: Die Heirat vorziehen und dann gleich danach bei der ABH eine AE beantragen,
sorry, weiß wie dies jetzt beim Lesen rüberkommt, aber wäre eine Möglichkeit.


das ist leider keine wirkliche Alternative für uns. Der Standesamttermin und auch die anschließende Hochzeitsfeier stehen fest. Location sind gemietet, Empfänge und Hochzeitsessen vereinbart, Fotograf und Kameramann engagiert. Anzahlungen bereits geleistet, etc....

Einbeck schrieb am 09.05.2008 um 01:14:55:
Sehe ich es richtig das Ihr erst ziemlich gegen Ende der 3 monatigen Visagültigkeit heiraten wollt
und vorher diverse Heimreisen geplant waren/sind?


Ja, wir haben vor, zum Ende der Visagültigkeit zu heiraten. Meine Verlobte ist auch deshalb vorzeitig gekommen, um bei den Hochzeitsvorbereitungen zu helfen. Zwischendurch musste/muss sie leider Gottes zurück. Wir waren im April mit der Absicht bei der Botschaft in Kiew, um 2 verschiedene Visa zu beantragen. Das erste Visum für die Eheschließung (für ca. 4 Wochen vor dem Heiratstermin) und das zweite Visum als multiples Besuchervisum (für 2 Monate, Gültigkeit bis Heiratsvisum). So hätte sie problemlos mit dem Besuchsvisum mehrmals einreisen können, um bei den Hochzeitsvorbereitungen zu helfen und zwischendurch wieder zurück, um ihren Uni- Verpflichtungen nachzugehen. Bei der Beantragung des Heiratsvisum, hat man uns jedoch auf die "Unsinnigkeit" dieses Vorhabens hingewiesen, ein zusätzliches Visum wäre nicht erforderlich. Stattdessen hat man uns vorgeschlagen, das Heiratsvisum als multiples und für 3 Monate auszustellen, mit welchem man ohne Probleme mehrmals nach Deutschland einreisen könne. Wir haben natürlich zugestimmt, weil das insgesamt weniger Aufwand für uns war.

Einbeck schrieb am 09.05.2008 um 01:14:55:
 
...wer denkt schon daran das Rückreise ins Heimatland per Bus geplant ist und dieses ein D Visa  
(Durchreise Transit durch Schengen Staat Polen) nicht gestattet. Viele Denken ja nur an Flug oder direktflüge....


scheinbar ist aber eine mehrfache Einreise nach D auch per Direktflug nicht gestattet, wenn ich den Grenzbeamten am Flughafen zitieren darf...
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Ulf
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Antwort #23 - 26.06.2008 um 19:38:05
 
miracle schrieb am 05.05.2008 um 22:05:58:
Nun darf sie 3 Jahre das Land nicht betreten. Sie wird es überleben, Polen zu meiden. Für immer in Erinnerung bleiben wird allerdings das rauhe Vorgehen der polnischen Grenzmacht. Wir sind froh, dass es vorbei ist.


Wenn sie hier ihre AE hat, sollte sie versuchen, über die polnische Auslandsvertretung ihren Irrtum darzustellen, wonach sie angenommen hatte, das MULT-Visum sei auch für den Rücktransit gültig, und um Verkürzung der PL-Einreisesperre ersuchen.

Gruß, ULF
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