miracle schrieb am 08.05.2008 um 19:37:13:Ich weiss ehrlich gesagt nicht mehr, wie wir weiter vorgehen sollen. Meine Freundin muss in 4 Wochen noch einmal nach UA, um endgültig ihre Uni abzuschließen. Danach ist unser Standesamtstermin. Eine Behörde weiss nicht, was die andere tut. Nach Ermessen der Botschaft in Kiew und der Ausländerbehörde war dieses Visum für die Belange meiner Verlobten geeignet. Nach den Reaktionen der Grenzbeamten von Polen und Deutschland zu urteilen aber ungeeignet, da das Visum nur eine einmalige Einreise nach D gewähre. Ich verstehe nicht, wofür der Zusatz "MULTIPLE" auf dem Visum dann für einen Sinn machen soll, wenn man doch nur einmal einreisen darf.
Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch! Gibt es jemanden hier, der das erläutern und Tipps für das weitere Vorgehen geben kann?
Tipps und Hilfe ist in Deinen Falle sehr schwer.
Hast Du schon versucht Kontakt zur Botschaft in der Ukraine aufzunehmen und denen das Passierte und Problem zu schildern?
Was sagen Sie?
Falls Deine Freundin bei der nächsten Rückreise genug Zeit in der Ukraine verbringt könnte ein neues Visa das Problem lösen.
Wiederhole mich D+C Visa wäre das Visa für einen solchen Fall.
Sonst hilft nur eine deutsche Aufenthaltserlaubnis, erteilt von der
ABH, diese gibt es aber erst auf Antrag nach der Heirat, da die Heirat erst den Anspruch entstehen läßt.
Also ein Tipp wäre: Die Heirat vorziehen und dann gleich danach bei der
ABH eine
AE beantragen,
sorry, weiß wie dies jetzt beim Lesen rüberkommt, aber wäre eine Möglichkeit.
Sehe ich es richtig das Ihr erst ziemlich gegen Ende der 3 monatigen Visagültigkeit heiraten wollt
und vorher diverse Heimreisen geplant waren/sind?
Bitte nicht persönlich nehmen, aber da hier Öffentlichkeit ist und viele mitlesen, auch zur Vorbeugung für die Zukunft in anderen Fällen:
Ein reines D-Visa kann in einem solchen Fall ungewollt oder unbedacht zu Problemen führen,
wer denkt schon daran das Rückreise ins Heimatland per Bus geplant ist und dieses ein D Visa
(Durchreise Transit durch Schengen Staat Polen) nicht gestattet. Viele Denken ja nur an Flug oder direktflüge....
Kaum möglich alle Eventualitäten und Möglichkeiten die passieren können vorherzusehen.
Das nationale D-visa ist ja nicht zum großen Hin- und Her Reisen gedacht, soll nur bis zur Beantragung der
AE bei der
ABH dienen.
Bei Direktflug in die Heimat Hin- und wieder zurück wäre wohl (hoffentlich) nichts passiert.
D-Heiratsvisum da erfolgt idealerweise schnelle Heirat und anschließende Beantragung einer
AE, da mit der
AE mit Pass keine Reiseschwierigkeiten in andere EU Staaten mehr bestehen.
Die Antwort der AA Zentrale würde interessieren, die verzögert sich wohl etwas, da die Kollegen in der Ukraine wahrscheinlich um Stellungnahme gebeten wurden.
Ach ja für Mitlesende die die ähnliche Pläne in der Zukunft haben,
bitte Thread genau lesen, kann Probleme vermeiden.
Bitte Möglichkeit Hybrid Visa D+C, Deutschland plus Schengener Staaten, in solchen Falle mit Visastelle besprechen.