Einbeck
Experte
Offline
i love i4a
Beiträge: 2.050
Rio de Janeiro Brazil
Geschlecht:
Stimmung:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
|
@miracle ich gehe davon aus Deine Verlobte hat visa Kat. D gültig für Deutschland für 90 Tage Aufententhalt mit "MULT" Einreisen.
Höre hier erstmalig von einem Problem bei "mult" Einreisen.
sorry dann ist glaube ich etwas falsch gelaufen. Würde anwaltschaftliche Hilfe und Widerspruch etc. empfehlen.
Ansonsten äußern sich hoffentlich noch Experten der Bundespolizei, die Kollegen haben ja auch tägliche Erfahrung. Habe aber nichts gefunden, das nur 1 Durchreise erlaubt ist, siehe Gesetzestexte.
zitiere mal aus den SDÜ: (bei info4alien.de in der Rechtssammlung ungd unter Gesetzestexte verlinkt)
Abschnitt 2 Sichtvermerke für einen längerfristigen Aufenthalt
Artikel 18
Die Sichtvermerke für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten sind nationale Sichtvermerke, die von jeder Vertragspartei nach Maßgabe ihres nationalen Rechts erteilt werden. Ein solcher Sichtvermerk berechtigt den Inhaber, durch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet der Vertragspartei zu begeben, die den Sichtvermerk ausgestellt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, d und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste der Vertragspartei, durch deren Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird.
In der geänderten Fassung durch die VO - (EG) Nr. 1091/2001 vom 28.Mai 2001
(nicht gültig in Dänemark)
Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer sind nationale Visa, die von einem der Mitgliedstaaten gemäß seinen Rechtsvorschriften erteilt werden. Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a) ,d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird.
Hier der Text des GKI (auch verlinkt unter der Rechtssammlung)
2.2. Visum für den längerfristigen Aufenthalt Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird von dem jeweiligen Mitgliedstaat nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften ein nationales Visum ausgestellt. Dieses Visum gilt jedoch ab dem ersten Tag seiner Gül- tigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als ein- heitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Vorausset- zungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt I dieses Übereinkommens angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e des Übereinkommens auf- geführten und in Teil IV dieser Instruktion übernom- menen Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu rei- sen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mit- gliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird.
Ich lese hier nirgends das die Zahl der Durchreisen limitiert ist.
Falls dich der Gesetzestext etwas verwirrt, der Text redet oder besser schreibt verklauselt über sogenannte Hybrid Visa (Kombination aus D + C visa) D+C Visa, nationale -D- visa die auch gleichzeitig -C- visa sind. Da wir auch kombinierte D+C Visa erteilen können.
|