Hallo zusammen,
zunächst einmal ein freundliches Danke vorweg, für diesen tollen Service zu einen doch sehr komplizierten und komplexen Thema.
Wir (meine bulgarische Lebenspartnerin und ich, deutscher) haben einige Fragen zum Thema Arbeitserlaubnis. Wir sind nicht wirklich durch das bisher geschriebene durchgestiegen. Einen ähnlich gelagerten Fall haben wir in diesen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1206226909 Thread gelesen, aber wir würden gerne unser "Problem" kurz schildern.
Zur Sache ;)Meine Partnerin lebt seit 10/2001 als Studentin hier in Deutschland.
Ferner besitzt sie ein
Bescheinigung gemäß §5 FreizügG/EU die am 31.12007 in Hamburg ausgestellt wurde. In dieser Bescheinigung steht, dass ihr Beschäftigungen bis 90/180 Tage sowie studentische Nebentätigkeiten erlaubt sind.
Während der gesamten Studienzeit übt sie im Rahmen einer 400€ Tätigkeit einen studentischen Aushilfsjob aus; hiervon seit ungefähr 4 Jahren in der gleichen Firma (Gastronomie).
Dazu sollte erwähnt werden, dass sie das Studium nicht ernsthaft verfolgt hat (Sie hat bereits in Bulgarien genau das gleiche studiert [BWL + Master]) und will nun über eine Exmatrikulierung nachdenkt. Sinnvoll wäre dies ohnehin, denn so hoffen wir, das auf diese Weise ein Weg in den Arbeitsmarkt für Sie besteht.
Anfang letzten Jahres hatte Sie gemeinsam mit ihren Chef einen Antrag auf Aurbeitserlaubnis gestellt. Ihr wurde angeboten die Wochenarbeitsleistung auf eine Vollzeittätigkeit zu erhöhen. Dies wurde jedoch vom Arbeitsamt mit der Begründung abgelehnt, dass hier ein deutscher Mitarbeiter Vorrang hätte.
Die Fragen :-?
- Welche Möglichkeiten stehen uns/ihr nun zur Verfügung?
- Wenn sie sich exmatrikulieren läßt, aber nicht arbeiten darf, we soll der Lebensunterhalt bestritten werden?
- Wenn Bedingungen zur Zulassung zum Arbeitsmarkt noch nicht erfüllt sind, was müßen wir tun um diese zu erfüllen, oder was wäre der Beste Weg für uns?
Wir sind auf eine Antwort sehr gespannt und bedanken uns vor eure Hilfe im voraus.
Beste Grüße aus Hamburg
Bernd & Nico